Mischna
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Halakhah zu Megillah 2:4

הַכֹּל כְּשֵׁרִין לִקְרוֹת אֶת הַמְּגִלָּה, חוּץ מֵחֵרֵשׁ, שׁוֹטֶה, וְקָטָן. רַבִּי יְהוּדָה מַכְשִׁיר בְּקָטָן. אֵין קוֹרִין אֶת הַמְּגִלָּה, וְלֹא מָלִין, וְלֹא טוֹבְלִין, וְלֹא מַזִּין, וְכֵן שׁוֹמֶרֶת יוֹם כְּנֶגֶד יוֹם לֹא תִטְבֹּל, עַד שֶׁתָּנֵץ הַחַמָּה. וְכֻלָּן שֶׁעָשׂוּ מִשֶּׁעָלָה עַמּוּד הַשַּׁחַר, כָּשֵׁר:

Alle [einschließlich Frauen] sind in der Lage, den Megillah zu lesen, mit Ausnahme eines Taubstummen [(Diese Mischna steht im Einklang mit R. Yossi, der sagt, wenn man liest und es nicht "hört", hat er es nicht erfüllte seine Verpflichtung)], ein Idiot und ein Minderjähriger. R. Yehudah regiert es, mit einem Minderjährigen fit zu sein. [Die Halacha stimmt nicht mit R. Yehudah überein.] Die Megillah wird nicht gelesen, die Beschneidung wird nicht durchgeführt, das (rituelle) Eintauchen wird nicht durchgeführt, das Besprühen wird nicht durchgeführt, und auch eine Frau, die "Tag gegen Tag" beobachtet, tut dies nicht bis zum Sonnenaufgang eintauchen. Und alle, wenn sie es im Morgengrauen taten, ist es kasher. [("Der Megillah wird nicht gelesen" :) Denn man muss den Megillah nachts lesen und tagsüber wiederholen. Und das Lesen des Tages ist erst nach Sonnenaufgang, nämlich. (Esther 9:28): "Und diese Tage werden gedacht und gefeiert." ("Beschneidung wird nicht durchgeführt" :), nämlich. (3. Mose 12: 3): "Und am achten Tag wird er beschneiden." ("Eintauchen und Besprühen werden nicht durchgeführt" :) Es wird in Bezug auf das Besprühen geschrieben (Numeri 19:19): "Und der Saubere wird am dritten und am siebten Tag auf den Unreinen streuen", und das Eintauchen ist verglichen mit streuen. Nur wenn er am siebten Tag eintaucht, muss er nur tagsüber eintauchen, und wir sagen nicht, dass er eintauchen kann, wenn es in der Nacht des siebten dunkel wird, obwohl die Nacht der Beginn des Tages ist. Aber nachdem der siebte Tag vergangen ist, darf man nachts eintauchen. ("eine Frau, die 'Tag gegen Tag' beobachtet" :) während der elf Tage zwischen einem Niddah-Staat und dem nächsten. Wenn sie an einem dieser Tage Blut sieht, beobachtet sie den nächsten Tag (in Sauberkeit) und taucht diesen Tag bei Sonnenaufgang selbst ein. ("Wenn sie dies im Morgengrauen taten, ist es kasher:") Denn wenn der Tag dämmert, heißt es "Tag", nämlich. (Nechemiah 4:15): "Und wir haben die Arbeit gemacht ... von der Morgendämmerung bis zum Erscheinen der Sterne", gefolgt von (ebd. 16): "... und die Nacht für uns war die Bewachung und der Tag die Arbeit." Sie sagten "bis zum Sonnenaufgang", nur um sicherzustellen, dass es nicht Nacht war, denn nicht alle sind Experten darin, die Morgendämmerung zu diskriminieren.]

Gray Matter I

However, Tosafot (ibid. and Arachin 3a s.v. La'atuyei) quote the opinion of the Ba'al Halachot Gedolot (Behag) that "a woman may only recite the Megillah on behalf of other women, but not on behalf of a man." As a source for this ruling, Tosafot cite a passage from the Tosefta (Megillah 2:4) which rules that an androginos3 This term refers to someone with both male and female features. His status is sometimes parallel to a male and sometimes parallel to a female (see Encyclopedia Talmudit 1:55-60).may not recite the Megillah on behalf of a man. Tosafot explain that this restriction stems from the partial female status of the androginos. Accordingly, if an androginos cannot recite the Megillah on behalf of a man, certainly a woman cannot. This view apparently understands that the Gemara in Masechet Megillah does not obligate a woman to read the Megillah; rather, she merely must hear it. The Rosh (Megillah 1:4) cites a passage from the Yerushalmi (Megillah 2:5) as proof for the opinion of the Behag. The passage records that both Rabi Yehoshua ben Levi and Rabi Yonah, father of Rabi Mana, would make sure to read the Megillah on behalf of the women of their families, because women are obligated to hear the Megillah.4 Much of the passage cited by the Rosh does not appear in our editions of the Yerushalmi.It is very significant to note that both Tosafot and the Rosh agree that, according to the Behag, a woman can read the Megillah on behalf of other women.
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