Mischna
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Halakhah zu Gittin 1:6

הָאוֹמֵר, תֵּן גֵּט זֶה לְאִשְׁתִּי וּשְׁטָר שִׁחְרוּר זֶה לְעַבְדִּי, אִם רָצָה לַחֲזֹר בִּשְׁנֵיהֶן, יַחֲזֹר, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, בְּגִטֵּי נָשִׁים, אֲבָל לֹא בְשִׁחְרוּרֵי עֲבָדִים, לְפִי שֶׁזָּכִין לָאָדָם שֶׁלֹּא בְּפָנָיו וְאֵין חָבִין לוֹ אֶלָּא בְּפָנָיו. שֶׁאִם יִרְצֶה שֶׁלֹּא לָזוּן אֶת עַבְדּוֹ, רַשַּׁאי. וְשֶׁלֹּא לָזוּן אֶת אִשְׁתּוֹ, אֵינוֹ רַשָּׁאי. אָמַר לָהֶם, וַהֲרֵי הוּא פוֹסֵל אֶת עַבְדּוֹ מִן הַתְּרוּמָה כְּשֵׁם שֶׁהוּא פוֹסֵל אֶת אִשְׁתּוֹ. אָמְרוּ לוֹ, מִפְּנֵי שֶׁהוּא קִנְיָנוֹ. הָאוֹמֵר, תְּנוּ גֵט זֶה לְאִשְׁתִּי, וּשְׁטָר שִׁחְרוּר זֶה לְעַבְדִּי, וּמֵת, לֹא יִתְּנוּ לְאַחַר מִיתָה. תְּנוּ מָנֶה לְאִישׁ פְּלוֹנִי, וּמֵת, יִתְּנוּ לְאַחַר מִיתָה:

Wenn einer sagt: Gib dies meiner Frau oder dieser Haftbefehl meinem Schuldner, wenn er sich mit beiden zurückziehen möchte, [bevor sie die Hand der Frau oder des Schuldners erreichen], kann er dies tun [und der Bote darf das Schreiben nicht in ihrem Namen erwerben; denn es ist ihnen insofern eine Verpflichtung, als es ihnen ihren Lebensunterhalt nimmt.] Dies sind die Worte von R. Meir. Die Weisen sagen: [Er kann sich zurückziehen] mit dem Gittin der Frauen, aber nicht mit den Manumissionen der Knechte. [Und die Halacha stimmt mit den Weisen überein.] Denn einem Menschen wird Nutzen gewährt, auch nicht in seiner Gegenwart, sondern die Haftung wird ihm nur in seiner Gegenwart auferlegt. Denn wenn er seinen Knecht nicht ernähren wollte, konnte er dies tun [damit er, wenn er ihn befreit, ihn nicht dazu bringt, seinen Lebensunterhalt zu verlieren]; aber es ist ihm nicht gestattet, seine Frau nicht zu ernähren, [so dass er, wenn er sich von ihr scheiden lässt, sie ihren Lebensunterhalt verlieren lässt.] Er (R. Meir) sagte zu ihnen: Aber er disqualifiziert seinen Knecht von Terumah, so wie er disqualifiziert seine Frau! Sie antworteten: Das liegt daran, dass er sein Erwerb ist. [Das heißt, der Grund, warum der Bondman eines Cohein Terumah isst, ist, dass er sein Erwerb ist—So wie das Tier eines Cohein Terumah-Wicke isst und es keinen Aufstieg gibt. Wenn er ihn befreit, obwohl er ihn vom Essen von Terumah ausschließt, ist dies keine Haftung gegenüber dem Schuldner.] Wenn man sagt: Gib dies meiner Frau oder (gib) diesem Schuldschein meinem Knecht und ihm gestorben, sollen sie nach seinem Tod nicht mehr gegeben werden. [Denn es ist nicht zu bekommen, bis es ihre Hand erreicht, und wenn es ihre Hand erreicht, ist er tot; und es gibt kein Get nach dem Tod. Und auch mit dem Manumissionsschreiben ist er (der Besitzer) tot und hat keine Autorität über ihn, wenn es seine (die Hand des Knechtes) erreicht.] (Wenn man sagt :) Gib diesem und diesem Mann eine Manah, und er stirbt, es soll nach seinem Tod gegeben werden [auch wenn er nicht gesagt hat: "diese Manah", denn die Worte einer Schechiv Mera (eine zum Zeitpunkt des Todes) sind wie "geschrieben und gegeben"].

Gray Matter III

Rav Schachter explained to me that a testator merely needs to sign the shtar chatzi zachar - no further action is required. It takes effect even though the beneficiary of the debt is unaware of it because of the halachic principle “Zachin l’adam shelo b’fanav” (one may acquire something beneficial on behalf of another individual even if the latter is unaware of the acquisition; Gittin 1:6). The heirs, both halachic and non-halachic, also need not be aware of this document, Rav Schachter explained, as all of the transfers happen automatically. Whether they know it or not, the non-halachic heirs receive the money as a result of the need to relieve the halachic heirs of the conditional debt, not as a proper inheritance. The document attesting to the conditional debt is needed only to uphold the halachic validity of the secular will if the halachic heirs challenge it in beit din; the will can be executed even without the heirs’ awareness of the document’s existence. The document itself, though, must be deposited with someone other than the testator in order for the acquisition of the debt to take effect, since the process of zachin l’adam shelo b’fanav involves one person handing something to another person to acquire on behalf of a third party.
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