Halakhah zu Gittin 1:5
כָּל גֵּט שֶׁיֵּשׁ עָלָיו עֵד כּוּתִי, פָּסוּל, חוּץ מִגִּטֵּי נָשִׁים וְשִׁחְרוּרֵי עֲבָדִים. מַעֲשֶׂה, שֶׁהֵבִיאוּ לִפְנֵי רַבָּן גַּמְלִיאֵל לִכְפַר עוֹתְנַאי גֵּט אִשָּׁה וְהָיוּ עֵדָיו עֵדֵי כוּתִים, וְהִכְשִׁיר. כָּל הַשְּׁטָרוֹת הָעוֹלִים בְּעַרְכָּאוֹת שֶׁל גּוֹיִם, אַף עַל פִּי שֶׁחוֹתְמֵיהֶם גּוֹיִם, כְּשֵׁרִים, חוּץ מִגִּטֵּי נָשִׁים וְשִׁחְרוּרֵי עֲבָדִים. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, אַף אֵלּוּ כְשֵׁרִין, לֹא הֻזְכְּרוּ אֶלָּא בִזְמַן שֶׁנַּעֲשׂוּ בְהֶדְיוֹט:
Jede Rechnung, auf der ein kuthitischer Zeuge unterschrieben ist, ist ungültig, mit Ausnahme der Gittin von Frauen und der Manumissionen von Knechten [die gültig sind, wenn einer der Zeugen ein Kuthit ist. Aber wenn beide Cuthites sind, macht das erste Tanna es ungültig, selbst mit dem Gittin von Frauen.] Das Erhalten einer Frau, auf der Cuthite-Zeugen unterschrieben waren, wurde einmal vor R. Gamliel in Kfar Otnai gebracht, und er bestätigte es. [R. Gamliel bestätigte es sogar dort, wo beide Cuthites waren. Und heute, nach dem Dekret, dass Cuthites in jeder Hinsicht als Nichtjuden betrachtet werden sollen, unterscheidet sich das Gittin von Frauen nicht von anderen Schriften; Selbst ein kuthitischer Zeuge macht eine Schrift ungültig.] Alle Schriften, die vor nichtjüdischen Gerichten verhandelt werden [die Zeugen haben vor dem Richter an ihrem Gerichtsort ausgesagt], sind gültig, auch wenn sie von Nichtjuden unterzeichnet wurden. [Hier, wo wir wissen, dass der Richter und die Zeugen keine Bestechungsgelder annehmen dürfen], mit Ausnahme der Gittin von Frauen und der Manumissionen von Knechten. [(Die Gültigkeit erhält) nur in Bezug auf Kredite und Verkäufe, bei denen die Zeugen den Geldtransfer sahen. Aber Schriften der Verschuldung und des Gittins der Frauen und aller Dinge, die Verordnungen von Beth-Din sind—Alle diese Dinge sind in ihren Gerichten ungültig.] R. Shimon sagt: Auch diese sind gültig. Sie wurden nicht erwähnt [im Haus des Studiums als ungültig], es sei denn, sie wurden von [Nichtjuden, die] Laien waren, [nicht von Richtern] erlassen. Die Halacha stimmt nicht mit R. Shimon überein.]
Erkunde halakhah zu Gittin 1:5. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.