Talmud zu Menachot 3:3
שְׁתֵּי מְנָחוֹת שֶׁלֹּא נִקְמְצוּ, וְנִתְעָרְבוּ זוֹ בָזוֹ, אִם יָכוֹל לִקְמֹץ מִזּוֹ בִּפְנֵי עַצְמָהּ וּמִזּוֹ בִּפְנֵי עַצְמָהּ, כְּשֵׁרוֹת. וְאִם לָאו, פְּסוּלוֹת. הַקֹּמֶץ שֶׁנִּתְעָרֵב בְּמִנְחָה שֶׁלֹּא נִקְמְצָה, לֹא יַקְטִיר. וְאִם הִקְטִיר, זוֹ שֶׁנִּקְמְצָה, עָלְתָה לַבְּעָלִים, וְזוֹ שֶׁלֹּא נִקְמְצָה, לֹא עָלְתָה לַבְּעָלִים. נִתְעָרֵב קֻמְצָהּ בִּשְׁיָרֶיהָ אוֹ בִשְׁיָרֶיהָ שֶׁל חֲבֶרְתָּהּ, לֹא יַקְטִיר. וְאִם הִקְטִיר, עָלְתָה לַבְּעָלִים. נִטְמָא הַקֹּמֶץ וְהִקְרִיבוֹ, הַצִּיץ מְרַצֶּה. יָצָא וְהִקְרִיבוֹ, אֵין הַצִּיץ מְרַצֶּה, שֶׁהַצִּיץ מְרַצֶּה עַל הַטָּמֵא, וְאֵינוֹ מְרַצֶּה עַל הַיּוֹצֵא:
Zwei Getreideangebote, aus denen die Handvoll noch nicht herausgenommen worden waren, wurden miteinander vermischt: Wenn es noch möglich ist, die Handvoll von jedem einzeln zu nehmen, sind sie gültig; Wenn nicht, sind sie ungültig. Wenn die Handvoll [eines Getreideopfers] mit einem Getreideopfer gemischt wurde, von dem die Handvoll noch nicht genommen worden war, darf er es nicht verbrennen. Wenn er es verbrannt hat, erfüllt das Getreideangebot, aus dem die Handvoll entnommen wurde, die Verpflichtung des Eigentümers, während das andere, aus dem die Handvoll nicht entnommen wurde, die Verpflichtung des Eigentümers nicht erfüllt. Wenn die Handvoll mit dem Rest des Getreideangebots oder mit dem Rest eines anderen Getreideangebots vermischt wurde, darf sie nicht verbrannt werden; Wenn er verbrannt hat, erfüllt es die Verpflichtung des Eigentümers. Wenn die Handvoll unrein geworden war und er sie dennoch anbot, macht die Kopfplatte [des Hohepriesters] sie akzeptabel. Wenn sie jedoch [vom Tempelhof] ausging und er sie danach anbot, macht die Kopfplatte sie nicht akzeptabel. Denn die Kopfplatte macht nur ein Angebot akzeptabel, das unrein war, aber nicht das, was herausgenommen wurde.