Mischna
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כֹּהֵן שֶׁיֵּשׁ בְּיָדָיו מוּמִין, לֹא יִשָּׂא אֶת כַּפָּיו. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אַף מִי שֶׁהָיוּ יָדָיו צְבוּעוֹת אִסְטִיס וּפוּאָה, לֹא יִשָּׂא אֶת כַּפָּיו, מִפְּנֵי שֶׁהָעָם מִסְתַּכְּלִין בּוֹ:

Ein Cohein, der Schönheitsfehler an den Händen hat (ebenfalls im Gesicht oder an den Füßen), darf den Priestersegen nicht rezitieren. [Denn Cohanim dürfen nicht für den Segen in ihren Schuhen aufsteigen. Und wenn er Schönheitsfehler an den Füßen hat, werden sie sie und von dort seine Hände anschauen. Und wenn man die Cohanim in ihrem Segen ansieht, sind seine Augen verdunkelt (Chagigah 16a), die Schechina bleibt zwischen ihren Händen.] R. Yehudah sagt: Auch einer, dessen Hände mit Istis [einem blauen Farbstoff] oder mit Puah gefärbt sind [rote Wurzeln, die einen roten Farbstoff produzieren] dürfen seine Hände nicht heben, denn er wird angestarrt. [Die Gemara kommt zu dem Schluss, dass wenn er in seiner Stadt ein "Vertrauter" war, so dass alle über seine Schönheitsfehler oder seine gefärbten Hände Bescheid wussten (und ihnen gleichgültig waren), oder wenn die meisten Männer der Stadt in Farbstoffen arbeiteten, dies der Fall ist erlaubt, denn dann wird er nicht angeschaut.]

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