Nachschlagewerk zu Megillah 3:2
אֵין מוֹכְרִין בֵּית הַכְּנֶסֶת, אֶלָּא עַל תְּנַאי שֶׁאִם יִרְצוּ יַחֲזִירוּהוּ, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, מוֹכְרִים אוֹתוֹ מִמְכַּר עוֹלָם, חוּץ מֵאַרְבָּעָה דְּבָרִים, לְמֶרְחָץ וּלְבֻרְסְקִי וְלִטְבִילָה וּלְבֵית הַמָּיִם. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, מוֹכְרִין אוֹתוֹ לְשֵׁם חָצֵר, וְהַלּוֹקֵחַ מַה שֶּׁיִּרְצֶה יַעֲשֶׂה:
Ein Gebetshaus darf nur unter der Bedingung verkauft werden, dass es zurückgegeben wird, wenn sie (die Verkäufer) dies wünschen. Dies sind die Worte von R. Meir. [Selbst von den vielen zu den vielen darf es nicht bedingungslos verkauft werden, was erniedrigend ist, als ob man sagen würde: "Es ist nichts Besonderes für uns." Die Halacha stimmt nicht mit R. Meir überein.] Die Weisen sagen: Sie kann für immer (dh bedingungslos) [sogar an einen Einzelnen für jeden Zweck] verkauft werden, mit Ausnahme von vier Dingen: einem Badehaus, einer Gerberei, einer Mikwe ein "Bewässerungs" -Haus [dh zum Waschen (Kleidung); oder zum Weiterleiten von Wasser.] R. Yehudah sagt: Es kann als Innenhof verkauft werden, und der Käufer kann damit machen, was er will. [Die Halacha stimmt nicht mit R. Yehudah überein.]