Nachschlagewerk zu Chullin 6:2
הַשּׁוֹחֵט וְנִמְצָא טְרֵפָה, וְהַשּׁוֹחֵט לַעֲבוֹדָה זָרָה, וְהַשּׁוֹחֵט חֻלִּין בִּפְנִים, וְקָדָשִׁים בַּחוּץ, חַיָּה וָעוֹף הַנִּסְקָלִים, רַבִּי מֵאִיר מְחַיֵּב, וַחֲכָמִים פּוֹטְרִין. הַשׁוֹחֵט וְנִתְנַבְּלָה בְיָדוֹ, הַנּוֹחֵר, וְהַמְעַקֵּר, פָּטוּר מִלְּכַסּוֹת:
Wenn ein Tier geschlachtet wurde und sich als Terefá herausstellte oder wenn es zu götzendienerischen Zwecken geschlachtet wurde oder als חולין innerhalb oder als geweihte Opfergabe ohne den Tempelhof; oder ein Vogel oder ein wildes Tier, das zur Lapidation verurteilt ist, hält R. Meir es für obligatorisch [das Blut zu bedecken], aber die Weisen sagen: "Es ist nicht obligatorisch, dies zu tun." Wenn es durch Schlachten zu Nebelah wurde oder wenn es durch ein Messer getötet wurde, das in die Nase gestoßen wurde, oder wenn die Luftröhre und die Speiseröhre gewaltsam abgerissen wurden, ist es nicht obligatorisch, das Blut zu bedecken.