Mischna
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Halakhah zu Yevamot 16:1

הָאִשָּׁה שֶׁהָלַךְ בַּעְלָהּ וְצָרָתָהּ לִמְדִינַת הַיָּם, וּבָאוּ וְאָמְרוּ לָהּ מֵת בַּעְלֵךְ, לֹא תִנָּשֵׂא וְלֹא תִתְיַבֵּם, עַד שֶׁתֵּדַע שֶׁמָּא מְעֻבֶּרֶת הִיא צָרָתָהּ. הָיְתָה לָהּ חָמוֹת, אֵינָהּ חוֹשֶׁשֶׁת. יָצְתָה מְלֵאָה חוֹשֶׁשֶׁת. רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ אוֹמֵר, אֵינָהּ חוֹשֶׁשֶׁת:

Wenn der Ehemann einer Frau und ihre Zara ins Ausland gingen und sie kamen und zu ihr sagten: Ihr Ehemann ist gestorben, darf sie nicht wieder heiraten [(da ihr Ehemann ohne Kinder gegangen war)], und sie darf nicht in Yibum aufgenommen werden, bis sie das weiß Ihre Zara war nicht schwanger gewesen, damit ihre Zara nicht geboren wurde. Und wenn man fragen würde, lassen Sie sie Chalitzah bekommen und lassen Sie sie dann "auf den Markt" heiraten, wie auch immer—Die Gemara antwortet: Eine Chalutzah ist für das Priestertum ungeeignet, und wenn ihr Chalitzah gegeben würde und dann festgestellt würde, dass ihre Zara ein "überlebendes" Kind geboren hatte und dass die Chalitzah bedeutungslos war, müsste sie als Kasher für die Priestertum proklamiert werden Priestertum, das durch diese Chalitzah nicht unfähig gemacht wurde. Und wenn man bei der Chalitzah anwesend gewesen wäre, aber nicht bei der "Aufhebungs" -Proklamation, und sie danach mit einem Cohein verheiratet gesehen hätte, würde er sagen, dass eine Chalutzah einem Cohein erlaubt ist.] Wenn sie eine Schwiegermutter hätte [im Ausland] braucht sie keine Angst zu haben [dass ihr ein Yavam "gegeben" wurde. Obwohl wir oben befürchten, dass ihre Zara geboren werden könnte, liegt das daran, dass alles, was sie trug, männlich oder weiblich, sie vom Yibum befreien würde; Aber was die Schwiegermutter betrifft, wo selbst wenn sie gebären würde, die erste nur dann mit Yibum verbunden ist, wenn sie einen Sohn geboren hat, haben wir die Möglichkeit, dass sie eine Fehlgeburt hat, oder (selbst wenn wir annehmen, dass sie eine hatte) keine Fehlgeburt,) dass sie eine Frau geboren haben könnte.] Wenn sie (die Schwiegermutter) "voll" (dh schwanger) ausgegangen ist, befürchtet sie [dass ihr ein Yavam gegeben worden sein könnte]. R. Yehoshua sagt: Sie hat keine Angst. [Die Halacha stimmt nicht mit R. Yehoshua überein.]

Gray Matter III

Some background is necessary to understand the Gemara’s case. If a man dies childless, the Torah (Devarim 25:4-11) obligates the brother of the deceased either to marry the widow (yibum) or participate in a ceremony in which he officially declines to marry her (chalitzah). If the deceased left offspring, however, there is no obligation for his brother to perform either yibum or chalitzah. The Mishnah (Yevamot 16:1) discusses a case where a woman’s husband died childless and the deceased husband did not have a brother, thus avoiding the requirement for yibum or chalitzah. However, the deceased husband’s mother remains alive in a distant land where the wife could not communicate with her. The Mishnah teaches that the wife need not be concerned that the mother gave birth to a male child who would be required to perform yibum or chalitzah because of what may be construed as a s’feik s’feika: “Perhaps she miscarried and perhaps she gave birth to a female.” It thus appears that such a s’feik s’feika is valid.11Alternatively, the Gemara’s case could be understood as employing the principle of rov, as we noted earlier from the Chatam Sofer. Rav Zalman Nechemia Goldberg, however, understands s’feik s’feika to be merely a more potent form of rov, and thus one cannot distinguish between the two, since they are identical concepts. For further discussion of this issue, see Aruch Hashulchan Y.D. 110:96-98.
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