Mischna
Mischna

Halakhah zu Yevamot 16:2

שְׁתֵּי יְבָמוֹת, זוֹ אוֹמֶרֶת מֵת בַּעְלִי וְזוֹ אוֹמֶרֶת מֵת בַּעְלִי, זוֹ אֲסוּרָה מִפְּנֵי בַעְלָהּ שֶׁל זוֹ וְזוֹ אֲסוּרָה מִפְּנֵי בַעְלָהּ שֶׁל זוֹ. לָזוֹ עֵדִים וְלָזוֹ אֵין עֵדִים, אֶת שֶׁיֶּשׁ לָהּ עֵדִים, אֲסוּרָה. וְאֶת שֶׁאֵין לָהּ עֵדִים, מֻתֶּרֶת. לָזוֹ בָנִים וְלָזוֹ אֵין בָּנִים, אֶת שֶׁיֶּשׁ לָהּ בָּנִים, מֻתֶּרֶת. וְאֶת שֶׁאֵין לָהּ בָּנִים, אֲסוּרָה. נִתְיַבְּמוּ וּמֵתוּ הַיְבָמִין, אֲסוּרוֹת לְהִנָּשֵׂא. רַבִּי אֶלְעָזָר אוֹמֵר, הוֹאִיל וְהֻתְּרוּ לַיְבָמִין, הֻתְּרוּ לְכָל אָדָם:

Zwei Yevamoth [Frauen von zwei Brüdern] —man sagt: Mein Mann ist gestorben; der andere sagt: Mein Mann ist gestorben—Der erste ist wegen des Ehemanns des zweiten verboten (wieder zu heiraten), und der zweite ist wegen des Ehemanns des ersten verboten. [Vielleicht lebt er und sie ist mit ihm verbunden. Und obwohl seine Frau sagt, dass er tot ist, wird nicht angenommen, dass sie die andere durch ihr Zeugnis "auf den Markt" lässt, wobei eine Yevamah nicht für eine andere aussagt.] Wenn eine Zeugen hat [dass ihr Ehemann gestorben ist] und die andere hat keine Zeugen, derjenige, der Zeugen hat, ist verboten [zu heiraten "auf dem Markt"] und derjenige, der keine Zeugen hat, ist erlaubt. [Sie ist nicht wegen ihres Mannes verboten, denn es wird angenommen, dass sie sagt: Mein Mann ist gestorben; und sie ist auch nicht wegen ihrer Yevamah verboten, denn Zeugen sind gekommen (um zu bezeugen), dass er gestorben ist.] Wenn einer Kinder hat und der andere keine Kinder hat [und keine Zeugen hatte]—derjenige, der Kinder hat, ist erlaubt, und derjenige, der keine Kinder hat, ist verboten. Wenn sie in Yibum aufgenommen wurden [Wenn es hier zwei Yavmin gab und sie in Yibum aufgenommen wurden] und der Yavmin starb, ist es ihnen verboten, ["auf den Marktplatz" zu heiraten.—einer wegen des ersten Mannes des zweiten; der zweite wegen des ersten Mannes des ersten. Obwohl beide unter der Voraussetzung, dass ihre Ehemänner gestorben sind, mit ihrem Yavmin verheiratet sind, sind sie nach eigenem Zeugnis verheiratet. Und man glaubte, dass eine Frau, die sagt: "Mein Mann ist gestorben", in Yibum aufgenommen wird. Aber jetzt dürfen sie nicht "auf dem Markt" heiraten. Denn wenn sie "auf dem Markt" heiraten, wird sich herausstellen, dass das Zeugnis des einen dem anderen geholfen hat, und Yevamoth bezeugt nicht das eine für das andere.] R. Elazar sagt: Da sie dem Yavmin [am Prämisse, dass ihre Ehemänner gestorben sind], durften sie "auf dem Markt" heiraten, denn wir befürchten nicht mehr, dass sie am Leben sein könnten. (Die Halacha stimmt nicht mit R. Elazar überein.)]

Erkunde halakhah zu Yevamot 16:2. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.

Vorheriger VersGanzes KapitelNächster Vers