Kommentar zu Yevamot 16:1
הָאִשָּׁה שֶׁהָלַךְ בַּעְלָהּ וְצָרָתָהּ לִמְדִינַת הַיָּם, וּבָאוּ וְאָמְרוּ לָהּ מֵת בַּעְלֵךְ, לֹא תִנָּשֵׂא וְלֹא תִתְיַבֵּם, עַד שֶׁתֵּדַע שֶׁמָּא מְעֻבֶּרֶת הִיא צָרָתָהּ. הָיְתָה לָהּ חָמוֹת, אֵינָהּ חוֹשֶׁשֶׁת. יָצְתָה מְלֵאָה חוֹשֶׁשֶׁת. רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ אוֹמֵר, אֵינָהּ חוֹשֶׁשֶׁת:
Wenn der Ehemann einer Frau und ihre Zara ins Ausland gingen und sie kamen und zu ihr sagten: Ihr Ehemann ist gestorben, darf sie nicht wieder heiraten [(da ihr Ehemann ohne Kinder gegangen war)], und sie darf nicht in Yibum aufgenommen werden, bis sie das weiß Ihre Zara war nicht schwanger gewesen, damit ihre Zara nicht geboren wurde. Und wenn man fragen würde, lassen Sie sie Chalitzah bekommen und lassen Sie sie dann "auf den Markt" heiraten, wie auch immer—Die Gemara antwortet: Eine Chalutzah ist für das Priestertum ungeeignet, und wenn ihr Chalitzah gegeben würde und dann festgestellt würde, dass ihre Zara ein "überlebendes" Kind geboren hatte und dass die Chalitzah bedeutungslos war, müsste sie als Kasher für die Priestertum proklamiert werden Priestertum, das durch diese Chalitzah nicht unfähig gemacht wurde. Und wenn man bei der Chalitzah anwesend gewesen wäre, aber nicht bei der "Aufhebungs" -Proklamation, und sie danach mit einem Cohein verheiratet gesehen hätte, würde er sagen, dass eine Chalutzah einem Cohein erlaubt ist.] Wenn sie eine Schwiegermutter hätte [im Ausland] braucht sie keine Angst zu haben [dass ihr ein Yavam "gegeben" wurde. Obwohl wir oben befürchten, dass ihre Zara geboren werden könnte, liegt das daran, dass alles, was sie trug, männlich oder weiblich, sie vom Yibum befreien würde; Aber was die Schwiegermutter betrifft, wo selbst wenn sie gebären würde, die erste nur dann mit Yibum verbunden ist, wenn sie einen Sohn geboren hat, haben wir die Möglichkeit, dass sie eine Fehlgeburt hat, oder (selbst wenn wir annehmen, dass sie eine hatte) keine Fehlgeburt,) dass sie eine Frau geboren haben könnte.] Wenn sie (die Schwiegermutter) "voll" (dh schwanger) ausgegangen ist, befürchtet sie [dass ihr ein Yavam gegeben worden sein könnte]. R. Yehoshua sagt: Sie hat keine Angst. [Die Halacha stimmt nicht mit R. Yehoshua überein.]
Bartenura on Mishnah Yevamot
English Explanation of Mishnah Yevamot
Bartenura on Mishnah Yevamot
English Explanation of Mishnah Yevamot
Bartenura on Mishnah Yevamot
English Explanation of Mishnah Yevamot
Rabbi Joshua says: she need not be concerned. If the husband traveled abroad and at that time he had no brothers, his wife need not be concerned lest her mother-in-law gave birth to a child before her husband died. Perhaps this is because it is uncommon for a woman to give birth to another child after her older child is already married. Furthermore, even if the mother-in-law gave birth, only a male child will make the wife liable for yibbum. This distinguishes this case from the case in section where a child of other sex will exempt the wife from yibbum, and therefore we are concerned lest she be exempt. If, however, the mother-in-law was pregnant when she traveled, the daughter must be concerned, lest she gave birth to a male child. The wife must wait until she is certain that her mother-in-law did not have a boy. Rabbi Judah holds that in this case as well, the wife need not be concerned and may remarry immediately. This is because there are “two doubts”. The mother-in-law may have miscarried (as older women often do), and even if she gave birth to a viable child, the child might be female. In cases of “two doubts”, the halakhah is generally more lenient.