Halakhah zu Gittin 2:5
הַכֹּל כְּשֵׁרִין לִכְתֹּב אֶת הַגֵּט, אֲפִלּוּ חֵרֵשׁ, שׁוֹטֶה וְקָטָן. הָאִשָּׁה כוֹתֶבֶת אֶת גִּטָּהּ, וְהָאִישׁ כּוֹתֵב אֶת שׁוֹבְרוֹ, שֶׁאֵין קִיּוּם הַגֵּט אֶלָּא בְחוֹתְמָיו. הַכֹּל כְּשֵׁרִין לְהָבִיא אֶת הַגֵּט, חוּץ מֵחֵרֵשׁ, שׁוֹטֶה וְקָטָן וְסוּמָא וְנָכְרִי:
Alle sind in der Lage, ein Get zu schreiben, sogar ein Taubstummer, ein Idiot und ein Minderjähriger. [Dies unter der Bedingung, dass ein Erwachsener über ihm steht und ihm sagt: "Schreiben Sie es im Namen dieses Mannes." Aber ein Nichtjude oder ein Knecht sollte, selbst wenn ein Erwachsener über ihm steht, das get ab initio nicht schreiben, denn sie sind von unabhängigem Verstand und handeln in ihrem eigenen Namen; Selbst wenn ein Erwachsener ihnen sagt, sie sollen es für jemand anderen schreiben, schreiben sie es selbst. Und wenn ein Nichtjude oder ein Knecht die Tofess des Get schreibt und ein wissender Israelit den Toref schreibt— der Name des Mannes und der Frau und das Datum, all dies erfordert Lishmah (spezifische Absicht) —das get ist gültig. Ebenso sind ein Taubstummer, ein Idiot und ein Minderjähriger, die nach unserer Mischna in der Lage sind, ein Get zu schreiben, nur in Bezug auf die Tofess geeignet, aber in Bezug auf die Toref ist es nicht gültig, es sei denn geschrieben von einem wissenden, erwachsenen Israeliten.] Die Frau kann ihr schreiben schreiben, und der Mann kann seine Quittung (der Zahlung der Kethuba) schreiben. Denn das get wird nur durch seine Unterzeichner wirksam. Alle sind in der Lage, das Get zu bringen, außer einem Taubstummen, einem Idioten und einem Minderjährigen [der keinen unabhängigen Intellekt hat], der blind ist [Er ist nicht qualifiziert, das Get aus dem Ausland zu bringen, und kann nicht sagen: "Vor mir wurde es geschrieben und vor mir wurde es unterschrieben." Aber um nach Eretz Israel zu kommen, wo er nicht sagen muss: "Vor mir wurde es geschrieben und vor mir wurde es unterschrieben"— oder sogar im Ausland, wenn das Get durch seine Unterzeichner bestätigt wird oder um die Botschafterin der Frau zu sein, die das Get erhält —Für all dies ist ein Blinder fit und ein Nichtjude. [Denn er ist nicht im Gesetz von Gittin und Kidduschin (Ehe) enthalten. Und in einem Bereich, in dem er selbst nicht eingeschlossen ist, kann er nicht als Bote für einen anderen dienen.]