Halakhah zu Gittin 2:6
קִבֵּל הַקָּטָן וְהִגְדִּיל, חֵרֵשׁ וְנִתְפַּקֵּחַ, סוּמָא וְנִתְפַּתֵּחַ, שׁוֹטֶה וְנִשְׁתַּפָּה, נָכְרִי וְנִתְגַּיֵּר, פָּסוּל. אֲבָל פִּקֵּחַ וְנִתְחָרֵשׁ וְחָזַר וְנִתְפַּקֵּחַ, פָּתוּחַ וְנִסְתַּמֵּא וְחָזַר וְנִתְפַּתֵּחַ, שָׁפוּי וְנִשְׁתַּטָּה וְחָזַר וְנִשְׁתַּפָּה, כָּשֵׁר. זֶה הַכְּלָל, כָּל שֶׁתְּחִלָּתוֹ וְסוֹפוֹ בְדַעַת, כָּשֵׁר:
Wenn der Minderjährige [das Erhalten von der Hand des Mannes] erhielt und [bevor er es ihr gab] volljährig wurde; wenn er taubstumm wäre und seine Fähigkeiten wiedererlangt hätte; wenn er blind wäre und sein Augenlicht wiedererlangt hätte; wenn er ein Idiot wäre und seinen Intellekt wiedererlangt hätte; Wenn er ein Nichtjude war und ein Proselyte wurde, ist es ungültig. Aber wenn er seine Fähigkeiten besitzt und dann taubstumm wird und dann seine Fähigkeiten wiedererlangt; wenn er das Sehvermögen besaß und dann blind wurde und dann sein Sehvermögen wiedererlangte [(es ist gültig), selbst wenn er sein Sehvermögen nicht wiedererlangte. Denn da er Sehvermögen besaß, als er das Get erhielt, ist er als Bote qualifiziert und kann sagen: "Vor mir wurde es geschrieben und vor mir wurde es unterschrieben." Aber da wir später lernen müssen: "Und dann hat er seinen Intellekt wiedererlangt", dass er zum Zeitpunkt des Gebens von unabhängigem Intellekt sein muss, lernen wir auch am Anfang: "Und dann hat er sein Sehvermögen wiedererlangt." Und alle, die aufgrund von Übertretungen nicht aussagen können, sind nicht in der Lage, das Get zu bringen, und es wird nicht geglaubt, dass sie sagen: "Vor mir wurde es geschrieben und vor mir wurde es unterschrieben." Und wenn das Get durch seine Unterzeichner validiert wurde, sind sie in der Lage, es zu bringen.]; Wenn er Intellekt besaß und dann ein Idiot wurde und dann seinen Intellekt wiedererlangte, ist dies gültig. Dies ist die Regel: Wo immer es am Anfang und am Ende einen Da'ath (unabhängigen Intellekt) gibt, ist er (das Erhalten) gültig.
Erkunde halakhah zu Gittin 2:6. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.