Halakhah zu Gittin 2:7
אַף הַנָּשִׁים שֶׁאֵינָן נֶאֱמָנוֹת לוֹמַר מֵת בַּעְלָהּ, נֶאֱמָנוֹת לְהָבִיא אֶת גִּטָּהּ, חֲמוֹתָהּ וּבַת חֲמוֹתָהּ וְצָרָתָהּ וִיבִמְתָּהּ וּבַת בַּעְלָהּ. מַה בֵּין גֵּט לְמִיתָה, שֶׁהַכְּתָב מוֹכִיחַ. הָאִשָּׁה עַצְמָהּ מְבִיאָה אֶת גִּטָּהּ, וּבִלְבַד שֶׁהִיא צְרִיכָה לוֹמַר, בְּפָנַי נִכְתַּב וּבְפָנַי נֶחְתָּם:
Sogar die Frauen, von denen nicht angenommen wird, dass sie sagen, dass ihr Ehemann gestorben ist, sollen sie bekommen: ihre Schwiegermutter, die Tochter ihrer Schwiegermutter, ihre Co-Frau, ihre Jewweah und die Tochter ihres Mannes. [Es wird nicht angenommen, dass sie sagen, dass ihr Ehemann gestorben ist, denn sie hassen sie und wünschen, dass sie rückgängig gemacht wird.] Was ist der Unterschied zwischen einem Erhalten und einem Tod (im obigen Fall)? (Im get) ist das Schreiben der Indikator. Die Frau selbst darf sie mitbringen, solange sie sagt: "Vor mir wurde es geschrieben und vor mir wurde es unterschrieben." [Dies nur, wenn der Ehemann mit ihr vereinbarte, als er ihr das Recht gab, dass sie nur in einem bestimmten Beth-Din geschieden wird und dass sie sagt: "Vor mir wurde es geschrieben und vor mir wurde es unterschrieben." Beth-din nimmt es ihr ab, nachdem sie das gesagt hat, und sie ernennen einen Boten, der es ihr zurückgibt. Aber eine Frau, die ein Get mitbringt, wo immer sie auch sein mag, ist geschieden, auch wenn das Get nicht durch seine Unterzeichner bestätigt wurde, und sie braucht nicht zu sagen: "Vor mir wurde es geschrieben und vor mir wurde es unterschrieben."]
Erkunde halakhah zu Gittin 2:7. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.