Responsa zu Eruvin 7:6
כֵּיצַד מִשְׁתַּתְּפִין בַּמָּבוֹי. מֵנִיחַ אֶת הֶחָבִית וְאוֹמֵר, הֲרֵי זוֹ לְכָל בְּנֵי מָבוֹי, וּמְזַכֶּה לָהֶן עַל יְדֵי בְנוֹ וּבִתּוֹ הַגְּדוֹלִים וְעַל יְדֵי עַבְדּוֹ וְשִׁפְחָתוֹ הָעִבְרִים וְעַל יְדֵי אִשְׁתּוֹ, אֲבָל אֵינוֹ מְזַכֶּה לֹא עַל יְדֵי בְנוֹ וּבִתּוֹ הַקְּטַנִּים וְלֹא עַל יְדֵי עַבְדּוֹ וְשִׁפְחָתוֹ הַכְּנַעֲנִים, מִפְּנֵי שֶׁיָּדָן כְּיָדוֹ:
Wie entsteht eine Partnerschaft in einem Mavui? Er stellt den (Lebensmittel-) Krug ab, [seinen eigenen, wenn er möchte, in welchem Fall er ihn ihnen zuweisen muss (denn wenn er den anderen gehört, ist keine Zuordnung erforderlich)], und er sagt: "Dies ist für alle Leute der Mavui. " Und er weist es ihnen durch seinen erwachsenen Sohn oder seine erwachsene Tochter oder durch seinen hebräischen Bondman oder seine Bondfrau oder durch seine Frau zu. [Er sagt zu ihnen: "Nimm diesen Krug und erwerbe ihn im Namen aller Leute der Mavui." Und der Empfänger hebt den Eruv in seiner Hand eine Handbreite vom Boden ab, solange er sich in seiner Domäne (des Besitzers) befindet, erfolgt kein Erwerb (für andere), und er sagt: "Ich habe ihn für sie erworben. "]; aber er weist es nicht durch seinen kanaanitischen Knecht oder seine Knechte zu, denn ihre Hand ist wie seine (die Hand des Meisters) [und die Zuordnung (zu anderen) wird dadurch nicht bewirkt.]
Teshuvot Maharam
SOURCES: Pr. 89; cf. Hag. Maim., Erubin 1, 9.