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הַשּׁוֹאֵל כְּלִי מֵחֲבֵרוֹ מֵעֶרֶב יוֹם טוֹב, כְּרַגְלֵי הַשּׁוֹאֵל. בְּיוֹם טוֹב, כְּרַגְלֵי הַמַּשְׁאִיל. הָאִשָּׁה שֶׁשָּׁאֲלָה מֵחֲבֶרְתָּהּ תְּבָלִין וּמַיִם וּמֶלַח לְעִסָּתָהּ, הֲרֵי אֵלּוּ כְרַגְלֵי שְׁתֵּיהֶן. רַבִּי יְהוּדָה פוֹטֵר בְּמַיִם, מִפְּנֵי שֶׁאֵין בָּהֶן מַמָּשׁ:
Wenn man ein Schiff vor dem Tod von seinem Nachbarn ausleiht, ist es "wie die Füße des Kreditnehmers", nachdem man seine "Ruhe" bei ihm Ben benhmashoth (in der Dämmerung) erworben hat; denn ben hashmashoth, der den eintritt des (neuen) tages markiert, erwirbt "ruhen". Und selbst wenn es dem Kreditnehmer erst in die Hand kam, als er nicht in seiner Domäne war, ist es immer noch "wie die Füße des Kreditnehmers". Und wenn er es nach Einbruch der Dunkelheit bei Ihnen ausgeliehen hat, ist es "wie die Füße des Kreditgebers", nachdem er "Ruhe" beim Eigentümer erworben hat (selbst wenn er es gewohnt war, es jedes Jahr auszuleihen.)] Wenn eine Frau leiht Von den Gewürzen ihres Nachbarn [für ihr Gericht] und Wasser und Salz für ihren Teig sind sie [der Topf und der Teig] wie die Füße von beiden. [Sie dürfen nur an einen Ort gebracht werden, an den beide gehen können, [da sie es auf Jom Tov ausgeliehen hat, haben die Gewürze oder das Wasser und das Salz beim Eigentümer "ruhen".] R. Yehudah befreit (den Kreditnehmer) mit (in Bezug auf) das Wasser, denn es ist nicht wesentlich [dh es ist in der Schale oder im Teig nicht erkennbar (wie wenn die Schale dick ist, so dass das Wasser darin nicht erkennbar ist), aus welchem Grund ihr Sein irgendwohin gebracht wird nicht behindert (durch das Vorhandensein des Wassers). Und R. Yehudah unterscheidet sich nicht in Bezug auf Salz, zum Beispiel bei Teig, der mit dickem, grobem Salz geknetet wurde, das erkennbar und substanziell ist. Die Halacha stimmt nicht mit R. Yehudah überein.]