Mischna
Mischna

Nachschlagewerk zu Maasrot 5:4

לֹא יִמְכֹּר אָדָם אֶת תִּבְנוֹ וְאֶת גִּפְתּוֹ וְאֶת זַגָּיו לְמִי שֶׁאֵינוֹ נֶאֱמָן עַל הַמַּעַשְׂרוֹת, לְהוֹצִיא מֵהֶן מַשְׁקִין. וְאִם הוֹצִיא, חַיָּב בַּמַּעַשְׂרוֹת וּפָטוּר מִן הַתְּרוּמָה, שֶׁהַתּוֹרֵם, בְּלִבּוֹ עַל הַקְּטוּעִים, עַל הַצְּדָדִים וְעַל מַה שֶּׁבְּתוֹךְ הַתֶּבֶן:

Ein Mann darf weder sein Stroh noch seinen Oliventorf oder sein Traubenfleisch an jemanden verkaufen, dem man in Bezug auf den Zehnten nicht trauen kann, damit er Saft daraus extrahiert. Wenn er [den Saft] extrahiert hat, muss er den Zehnten geben, ist aber von Terumah befreit , weil jemand , der Terumah trennt , die Fragmente und die Seiten und das, was im Stroh ist, im Auge hat.

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