Nachschlagewerk zu Maasrot 5:3
לֹא יִמְכֹּר אָדָם אֶת פֵּרוֹתָיו מִשֶׁבָּאוּ לְעוֹנַת הַמַּעַשְׂרוֹת לְמִי שֶׁאֵינוֹ נֶאֱמָן עַל הַמַּעַשְׂרוֹת, וְלֹא בַשְּׁבִיעִית לְמִי שֶׁהוּא חָשׁוּד עַל הַשְּׁבִיעִית. וְאִם בִּכְּרוּ, נוֹטֵל אֶת הַבַּכּוּרוֹת וּמוֹכֵר אֶת הַשְּׁאָר:
Ein Mann darf seine Produkte nicht verkaufen, nachdem die Zehntenzeit an jemanden gekommen ist, dem in Bezug auf den Zehnten nicht vertraut wird, noch im Sabbatjahr [darf man Sabbatjahresprodukte verkaufen] an jemanden, der verdächtigt wird, das Sabbatjahr [zu überschreiten]. Wenn [nur ein Teil der Produkte] gereift ist, nimmt er die reifen und kann den Rest verkaufen.
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