Nachschlagewerk zu Gittin 8:3
וְכֵן לְעִנְיַן קִדּוּשִׁין. וְכֵן לְעִנְיַן הַחוֹב. אָמַר לוֹ בַּעַל חוֹבוֹ, זְרֹק לִי חוֹבִי, וּזְרָקוֹ לוֹ, קָרוֹב לַמַּלְוֶה, זָכָה הַלֹּוֶה. קָרוֹב לַלֹּוֶה, הַלֹּוֶה חַיָּב. מֶחֱצָה עַל מֶחֱצָה, שְׁנֵיהֶם יַחֲלֹקוּ. הָיְתָה עוֹמֶדֶת עַל רֹאשׁ הַגַּג וּזְרָקוֹ לָהּ, כֵּיוָן שֶׁהִגִּיעַ לַאֲוִיר הַגַּג, הֲרֵי זוֹ מְגֹרֶשֶׁת. הוּא מִלְמַעְלָה וְהִיא מִלְּמַטָּה וּזְרָקוֹ לָהּ, כֵּיוָן שֶׁיָּצָא מֵרְשׁוּת הַגַּג, נִמְחַק אוֹ נִשְׂרַף, הֲרֵי זוֹ מְגֹרָשֶׁת:
Gleiches gilt für Verlobung und das Gleiche gilt für eine Schuld. Wenn jemandes Gläubiger zu ihm sagte: "Wirf mir meine Schulden (dh was du mir schuldest), und er warf sie ihm zu—(falls es gelandet ist) in der Nähe des Gläubigers wird der Schuldner (von seiner Schuld) freigesprochen; in der Nähe des Schuldners haftet der Schuldner (dh bleibt); "halb und halb", teilen sie sich. [Die Gemara erklärt den Fall als einen, in dem er sagt: "Wirf mir meine Schulden innerhalb (des Rahmens) des Gesetzes von Gittin", so dass die Schulden den Status eines Get haben. Wenn der Schuldner es in die Nähe des Gläubigers warf und es verloren ging, wird der Schuldner freigesprochen und muss nicht bezahlen; Wenn er in der Nähe des Schuldners ist, haftet der Schuldner usw. Aber wenn er zu ihm sagte: "Wirf meine Schuld zu mir und werde von ihr freigesprochen", ist er unter allen Umständen befreit, sobald er sie ihm zuwirft. Wenn sie auf einem Dach stand und er es ihr zuwarf, sobald sie die "Atmosphäre" des Daches erreicht hat [weniger als drei Tefachim (Handbreiten) von seiner Oberfläche, wobei dieser Raum als Teil des Daches betrachtet wird], sie ist geschieden. Wenn er oben und sie unten war, sobald es die Domäne des Daches verlassen hat [dh wenn es die Domäne des Daches verlassen hat (auf der er stand) und in die Domäne eingetreten ist, in der sie stand], (sogar) wenn es wurde gelöscht oder verbrannt, sie ist geschieden. [Hier, wo das Werfen des Get in den Hof dem Ausbruch des Feuers im Hof vorausging. Denn wenn letzteres vorausging, dann geht das Get von Anfang an "ans Feuer", und sie ist nicht geschieden.]