Mischna
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Mesorat%20hashas zu Chullin 10:3

בְּכוֹר שֶׁנִּתְעָרֵב בְּמֵאָה, בִּזְמַן שֶׁמֵּאָה שׁוֹחֲטִין אֶת כֻּלָּן, פּוֹטְרִין אֶת כֻּלָּן. אֶחָד שׁוֹחֵט אֶת כֻּלָּן, פּוֹטְרִין לוֹ אֶחָד. הַשּׁוֹחֵט לְכֹהֵן וּלְנָכְרִי, פָּטוּר מִן הַמַּתָּנוֹת. וְהַמִּשְׁתַּתֵּף עִמָּהֶן, צָרִיךְ שֶׁיִּרְשֹׁם. וְאִם אָמַר חוּץ מִן הַמַּתָּנוֹת, פָּטוּר מִן הַמַּתָּנוֹת. אָמַר, מְכֹר לִי בְנֵי מֵעֶיהָ שֶׁל פָּרָה, וְהָיוּ בָהֶן מַתָּנוֹת, נוֹתְנָן לְכֹהֵן וְאֵינוֹ מְנַכֶּה לוֹ מִן הַדָּמִים. לָקַח הֵימֶנּוּ בְמִשְׁקָל, נוֹתְנָן לְכֹהֵן וּמְנַכֶּה לוֹ מִן הַדָּמִים:

Wenn ein unreines erstgeborenes Tier von einem Priester an einen Israeliten verkauft wurde und sich mit hundert anderen Tieren vermischt hatte; Wenn diese von hundert Personen geschlachtet wurden, gibt der Erstgeborene, der unter ihnen ist, sie alle frei [von der Verpflichtung, die sakerdotalen Gebühren zu zahlen]. Wenn sie alle von einer Person geschlachtet wurden, ist nur eines dieser Tiere frei. Eine Person, die für einen Priester oder für einen Nicht-Israeliten schlachtet, ist nicht verpflichtet, die Opfergaben zu bezahlen; Wenn er die Tiere in Partnerschaft mit einem dieser Tiere hatte, muss er sie markieren. Wenn ein Priester ein Tier [an einen Israeliten] verkauft und die Opfer reserviert, ist der Israelit nicht verpflichtet, sie zu geben. Sollte einer [Israelit] zu einem anderen sagen: Verkaufe mir die Eingeweide [dieser] Kuh, "und es gibt noch Opfergaben darin [nämlich den Schlund], er [der Käufer], muss er selbst dem Priester geben, und [der Verkäufer] muss ihm keinen Abzug vom Kaufgeld auf diesem Konto erlauben, aber wenn das Tier nach Gewicht gekauft wurde, muss der Käufer die sakerdotalen Gebühren zahlen und kann sie vom Kaufgeld abziehen.

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