Mischna
Mischna

Halakhah zu Shabbat 22:3

שׁוֹבֵר אָדָם אֶת הֶחָבִית לֶאֱכֹל הֵימֶנָּה גְרוֹגָרוֹת, וּבִלְבַד שֶׁלֹּא יִתְכַּוֵּן לַעֲשׂוֹת כְּלִי. וְאֵין נוֹקְבִים מְגוּפָה שֶׁל חָבִית, דִּבְרֵי רַבִּי יְהוּדָה. וַחֲכָמִים מַתִּירִין. וְלֹא יִקְּבֶנָּה מִצִּדָּהּ. וְאִם הָיְתָה נְקוּבָה, לֹא יִתֵּן עָלֶיהָ שַׁעֲוָה, מִפְּנֵי שֶׁהוּא מְמָרֵחַ. אָמַר רַבִּי יְהוּדָה, מַעֲשֶׂה בָא לִפְנֵי רַבָּן יוֹחָנָן בֶּן זַכַּאי בַּעֲרָב, וְאָמַר, חוֹשְׁשָׁנִי לוֹ מֵחַטָּאת:

Es ist erlaubt, einen Krug (am Schabbat) zu zerbrechen (dies ist "Mekalkel" (schädlich)), um Feigen daraus zu essen, solange er nicht vorhat, ein Gefäß zu bauen [dh eine schöne Öffnung dafür zu machen ]. Und es ist verboten, einen Stopfen eines (Weinkruges) zu durchstechen [dh den Stopfen, der an der Öffnung des Kruges versiegelt ist; aber er entfernt alles, denn das Durchstechen des Stopfens bildet (als) eine Öffnung.] Dies sind die Worte von R. Yehudah. R. Yossi erlaubt es, [dies ist nicht die konventionelle Öffnung. Die Halacha stimmt mit R. Yossi überein.] Und er darf sie nicht von ihrer Seite durchstechen. [Das heißt, R. Yossi erlaubt es, es nur von oben am Kopf des Stopfens zu punktieren, wobei es nicht üblich ist, dort eine Öffnung zu gestalten, sondern den gesamten Stopfen zu entfernen. Aber nebenbei sticht man manchmal die Seite des Stopfens durch, um eine Öffnung zu machen (man möchte sie nicht oben öffnen, damit keine Kieselsteine ​​oder Sand in den Wein fallen.)] Und wenn sie durchstochen werden, ist er nicht erlaubt Wachs darauf zu legen, dies ist memareach ("Verschmieren") [verboten wegen memachek ("Löschen")]. R. Yehudah sagte: Ein solcher Fall [Wachs setzen usw.] kam vor R. Yochanan b. Zakkai in Arav, und er sagte: "Ich befürchte, dass er für ein Sündopfer verantwortlich sein könnte" [wenn er Wachs verschmierte, um es an den Wänden des Gefäßes um das Loch zu befestigen.]

Gray Matter III

Memarei’ach refers to “smoothing soft, pliable substances that may be pressed or molded to a shape” (Rav Dovid Ribiat, The 39 Melochos, 3:913). A prime example of this is the Mishnah (Shabbat 22:3) that forbids spreading wax to seal a hole in a barrel. The Gemara (Shabbat 146b) records a dispute between Rav and Shmuel whether this prohibition applies also to spreading oil to seal such a hole. Rav asserts that it is a rabbinic prohibition5Memarei’ach on a biblical level applies only to pliable solids. Oil does not fall into this category and as such is prohibited only on a rabbinic level. to spread oil lest one come to spread wax, whereas Shmuel permits this activity, as he does not see the necessity for creating such a gezeirah (rabbinic enactment). The Halachah follows Rav (Rambam Hilchot Shabbat 23:11 and Shulchan Aruch O.C. 314:11), as is the usual protocol in the context of ritual matters (issurei). Rav Ribiat (The 39 Melochos 3:919) writes that rouge creams, eye-shadow creams, petroleum jelly, and hand creams such as Nivea and Desitin are included in this rabbinic prohibition.
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Vorheriger VersGanzes KapitelNächster Vers