Mischna
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Halakhah zu Shabbat 1:10

אֵין צוֹלִין בָּשָׂר, בָּצָל, וּבֵיצָה, אֶלָּא כְּדֵי שֶׁיִּצּוֹלוּ מִבְּעוֹד יוֹם. אֵין נוֹתְנִין פַּת לַתַּנּוּר עִם חֲשֵׁכָה, וְלֹא חֲרָרָה עַל גַּבֵּי גֶחָלִים, אֶלָּא כְּדֵי שֶׁיִּקְרְמוּ פָנֶיהָ מִבְּעוֹד יוֹם. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, כְּדֵי שֶׁיִּקְרֹם הַתַּחְתּוֹן שֶׁלָּהּ:

Fleisch, Zwiebeln und Eier dürfen nicht geröstet werden (am Sabbatabend), es sei denn, sie können geröstet werden, solange es noch Tag ist [wie das Essen von Ben D'rosa, dh ein Drittel gekocht, zu welchem ​​Zeitpunkt es essbar ist, und es gibt keinen Grund zu beschließen, "damit er nicht die Kohlen rührt"]. Ein Laib darf weder vor Einbruch der Dunkelheit noch eine Chararah [eine Art Kuchen] auf Kohlen in den Ofen gestellt werden, es sei denn, sein Gesicht [dh seine Oberseite] bildet währenddessen eine Kruste [(dies ist der Beginn des Backens)] noch Tag. R. Eliezer sagt: Bis seine Unterseite [auf dem Ton des Ofens] eine Kruste bildet. [Denn es backt zuerst vor der Oberseite, und das ist ausreichend. Die Halacha stimmt nicht mit R. Eliezer überein.]

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