Halakhah zu Ketubot 4:10
לֹא כָתַב לָהּ, בְּנִין דִּכְרִין דְּיֶהֱווֹן לִיכִי מִנַּאי אִנּוּן יִרְתוּן כְּסַף כְּתֻבְּתִיךְ יָתֵר עַל חוּלְקֵיהוֹן דְּעִם אֲחוּהוֹן, חַיָּב שֶׁהוּא תְנַאי בֵּית דִּין:
(Wenn er nicht geschrieben hat :) "Du wirst in meinem Haus sitzen und alle Tage der Dauer deiner Witwerschaft in meinem Haus von meinem Eigentum gefüttert werden", haftet er (trotzdem) dafür, denn dies ist ein Zustand von Beth-Din. Die Männer von Jerusalem würden so schreiben. Die Männer von Galil würden schreiben wie die Männer von Jerusalem. Die Männer von Juda würden schreiben: "... bis die Erben dir deine Kethuba geben wollen." Wenn die Erben es wünschen, geben sie ihr daher ihre Kethuba und "befreien" sie. [Die Halacha entspricht nicht den Männern von Juda; Aber solange sie nicht heiratet und ihre Kethuba nicht in Beth-Din beansprucht, wird sie vom Eigentum ihres Mannes gefüttert und lebt in dem Haus, in dem sie lebte, als ihr Mann noch lebte, und benutzt alle Gefäße, die sie in ihr benutzt hat Ehemanns Leben.]
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