Yevamot 6

Kapitel 6

א הַבָּא עַל יְבִמְתּוֹ, בֵּין בְּשׁוֹגֵג, בֵּין בְּמֵזִיד, בֵּין בְּאֹנֶס, בֵּין בְּרָצוֹן, אֲפִלּוּ הוּא שׁוֹגֵג וְהִיא מְזִידָה, הוּא מֵזִיד וְהִיא שׁוֹגֶגֶת, הוּא אָנוּס וְהִיא לֹא אֲנוּסָה, הִיא אֲנוּסָה וְהוּא לֹא אָנוּס, אֶחָד הַמְעָרֶה וְאֶחָד הַגּוֹמֵר, קָנָה, וְלֹא חָלַק בֵּין בִּיאָה לְבִיאָה:
1 Wer seiner Schwägerin beiwohnt, sei es aus Versehen oder aus Mutwillen, sei es gezwungen oder freiwillig, selbst wenn er aus Versehen und sie aus Mutwillen, er aus Mutwillen und sie aus Versehen, er gezwungen und sie nicht gezwungen, sie gezwungen und er nicht gezwungen handelt, gleichviel ob er sie dabei nur entblösst oder die Beiwohnung vollendet — erwirbt sie als Gattin; auch macht hierbei die Art der Beiwohnung keinen Unterschied.
ב וְכֵן הַבָּא עַל אַחַת מִכָּל הָעֲרָיוֹת שֶׁבַּתּוֹרָה, אוֹ פְסוּלוֹת, כְּגוֹן אַלְמָנָה לְכֹהֵן גָּדוֹל, גְּרוּשָׁה וַחֲלוּצָה לְכֹהֵן הֶדְיוֹט, מַמְזֶרֶת וּנְתִינָה לְיִשְׂרָאֵל, בַּת יִשְׂרָאֵל לְמַמְזֵר וּלְנָתִין, פָּסַל. וְלֹא חָלַק בֵּין בִּיאָה לְבִיאָה:
2 Desgleichen: wer einer von den in der Thora wegen Blutsverwandtschaft (zur Ehe) verbotenen oder den (zur Ehe) ungeeigneten Frauen beiwohnt, wie es eine Witwe für einen Hohenpriester, eine Geschiedene und eine Chaluza für einen gemeinen Priester, ein weiblicher Bastard und eine Nethina für einen Israeliten, die Tochter eines Israeliten für einen Bastard und einen Nathin ist — macht sie hierdurch (zu gewissen Dingen) untauglich; auch macht hierbei die Art der Beiwohnung keinen Unterschied.
ג אַלְמָנָה לְכֹהֵן גָּדוֹל, גְּרוּשָׁה וַחֲלוּצָה לְכֹהֵן הֶדְיוֹט, מִן הָאֵרוּסִין לֹא יֹאכְלוּ בַתְּרוּמָה. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר וְרַבִּי שִׁמְעוֹן מַכְשִׁירִין. נִתְאַרְמְלוּ אוֹ נִתְגָּרְשׁוּ, מִן הַנִּשּׂוּאִין פְּסוּלוֹת, מִן הָאֵרוּסִין כְּשֵׁרוֹת:
3 Eine Witwe, die mit einem Hohenpriester, eine Geschiedene und eine Chaluza, die mit einem gemeinen Priester verlobt sind, dürfen keine Hebe geniessen. R. Elieser und R. Simon erklären sie (hierzu) für geeignet. Wurden sie nach der Verehelichung verwitwet oder geschieden, so sind sie hierzu ungeeignet; wurden sie es nach der Verlobung, so sind sie hierzu geeignet.
ד כֹּהֵן גָּדוֹל לֹא יִשָּׂא אַלְמָנָה, בֵּין אַלְמָנָה מִן הָאֵרוּסִין, בֵּין אַלְמָנָה מִן הַנִּשּׂוּאִין, וְלֹא יִשָּׂא אֶת הַבּוֹגֶרֶת. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר וְרַבִּי שִׁמְעוֹן מַכְשִׁירִין בְּבוֹגֶרֶת. לֹא יִשָּׂא אֶת מֻכַּת עֵץ. אֵרֵס אֶת הָאַלְמָנָה, וְנִתְמַנָּה לִהְיוֹת כֹּהֵן גָּדוֹל, יִכְנֹס. וּמַעֲשֶׂה בִיהוֹשֻׁעַ בֶּן גַּמְלָא שֶׁקִּדֵּשׁ אֶת מָרְתָא בַת בַּיְתוֹס, וּמִנָּהוּ הַמֶּלֶךְ לִהְיוֹת כֹּהֵן גָּדוֹל, וּכְנָסָהּ. שׁוֹמֶרֶת יָבָם שֶׁנָּפְלָה לִפְנֵי כֹהֵן הֶדְיוֹט, וְנִתְמַנָּה לִהְיוֹת כֹּהֵן גָּדוֹל, אַף עַל פִּי שֶׁעָשָׂה בָהּ מַאֲמָר, הֲרֵי זֶה לֹא יִכְנֹס. כֹּהֵן גָּדוֹל שֶׁמֵּת אָחִיו, חוֹלֵץ וְלֹא מְיַבֵּם:
4 Ein Hoherpriester darf keine Witwe heiraten, sei sie nach der Verlobung oder nach der Verehelichung Witwe geworden. Auch darf er keine Mannbare heiraten; R. Elieser und R. Simon erklären eine Mannbare für geeignet. Auch darf er keine Verletzte heiraten. Hatte er sich mit einer Witwe verlobt und wurde erst dann zum Hohenpriester ernannt, so darf er sie heimführen. So geschah es auch, dass Josua, Sohn Gamlas, der sich die Martha, Tochter des Boëthos, angetraut hatte, diese heimführte, nachdem der König ihn zum Hohenpriester ernannte. Wenn eine auf die Leviratsehe wartende Frau einem gemeinen Priester zufällt und dieser zum Hohenpriester ernannt wird, so darf er sie nicht ehelichen, wenn er auch die „Heirate-Ansprache“ an sie gehalten. Ein Hoherpriester, dessen Bruder gestorben ist, muss (seiner Schwägerin) die Chaliza erteilen, darf aber nicht die Leviratsehe vollziehen.
ה כֹּהֵן הֶדְיוֹט לֹא יִשָּׂא אַיְלוֹנִית, אֶלָּא אִם כֵּן יֶשׁ לוֹ אִשָּׁה וּבָנִים. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אַף עַל פִּי שֶׁיֶּשׁ לוֹ אִשָּׁה וּבָנִים, לֹא יִשָּׂא אַיְלוֹנִית, שֶׁהִיא זוֹנָה הָאֲמוּרָה בַתּוֹרָה. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵין זוֹנָה אֶלָּא גִיּוֹרֶת וּמְשֻׁחְרֶרֶת וְשֶׁנִּבְעֲלָה בְעִילַת זְנוּת:
5 Ein gemeiner Priester darf keine zum Gebären Unfähige heiraten, es sei denn, dass er bereits eine Frau oder Kinder hat. R. Jehuda sagt: auch wenn er bereits eine Frau oder Kinder hat, darf er eine zum Gebären Unfähige nicht heiraten, denn diese ist in der Thora (Lev. 21, 7) unter der „Unzüchtigen“ verstanden. Die Weisen aber sagen: „Unzüchtige“ heisst nur eine Proselytin, eine Freigelassene und eine solche, mit der man Unzucht getrieben hat.
ו לֹא יִבָּטֵל אָדָם מִפְּרִיָּה וּרְבִיָּה, אֶלָּא אִם כֵּן יֶשׁ לוֹ בָנִים. בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, שְׁנֵי זְכָרִים. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, זָכָר וּנְקֵבָה, שֶׁנֶּאֱמַר, (בראשית ה) זָכָר וּנְקֵבָה בְּרָאָם. נָשָׂא אִשָּׁה, וְשָׁהָה עִמָּהּ עֶשֶׂר שָׁנִים, וְלֹא יָלְדָה, אֵינוֹ רַשַּׁאי לִבָּטֵל. גֵּרְשָׁהּ, מֻתֶּרֶת לִנָּשֵׂא לְאַחֵר. וְרַשַּׁאי הַשֵּׁנִי לִשְׁהוֹת עִמָּהּ עֶשֶׂר שָׁנִים. וְאִם הִפִּילָה, מוֹנֶה מִשָּׁעָה שֶׁהִפִּילָה. הָאִישׁ מְצֻוֶּה עַל פְּרִיָּה וּרְבִיָּה, אֲבָל לֹא הָאִשָּׁה. רַבִּי יוֹחָנָן בֶּן בְּרוֹקָא אוֹמֵר, עַל שְׁנֵיהֶם הוּא אוֹמֵר (בראשית א), וַיְבָרֶךְ אֹתָם אֱלֹהִים וַיֹּאמֶר לָהֶם אֱלֹהִים פְּרוּ וּרְבוּ:
6 Es soll sich niemand der Fortpflanzung enthalten, es sei denn, dass er bereits Kinder hat, und zwar sagt Bet-Schammai: zwei Söhne, Bet-Hillel aber: einen Sohn und eine Tochter, denn es heisst (Gen. 5,2): „Männlich und weiblich schuf er sie.“ Hat jemand eine Frau geheiratet und mit ihr zehn Jahre gelebt (und gewartet), ohne dass sie geboren, so darf er sich nicht länger (jener Pflicht) entziehen. Hat er sich von ihr geschieden, so darf sie einen Andren heiraten, und der zweite Gatte darf wiederum zehn Jahre mit ihr leben (und warten); hat sie abortiert, so zählt man [diese] von dem Momente an, da sie abortiert. Dem Manne ist die Fortpflanzung zur Pflichtgemacht, aber nicht der Frau. R. Jochanan, Sohn Beroka’s, sagt: von beiden heisst es (Gen. 1,28): „Gott segnete sie; und Gott sprach zu ihnen: seid fruchtbar und vermehret euch!“