ו חָלַץ וְעָשָׂה מַאֲמָר, נָתַן גֵּט וּבָעַל, אוֹ בָעַל וְעָשָׂה מַאֲמָר, וְנָתַן גֵּט וְחָלַץ, אֵין אַחַר חֲלִיצָה כְלוּם, בֵּין בַּתְּחִלָּה, בֵּין בָּאֶמְצַע, בֵּין בַּסּוֹף. וְהַבְּעִילָה, בִּזְמַן שֶׁהִיא בַתְּחִלָּה, אֵין אַחֲרֶיהָ כְלוּם. בָּאֶמְצַע וּבַסּוֹף, יֵשׁ אַחֲרֶיהָ כְלוּם. רַבִּי נְחֶמְיָה אוֹמֵר, אַחַת בְּעִילָה וְאַחַת חֲלִיצָה, בֵּין בַּתְּחִלָּה, בֵּין בָּאֶמְצַע, בֵּין בַּסּוֹף, אֵין אַחֲרֶיהָ כְלוּם:
6 Wenn er ihr die Chaliza erteilt und dann die „Heirats-Ansprache“ an sie gehalten oder ihr einen Scheidebrief gegeben oder ihr beigewohnt hat, oder wenn er ihr; beigewohnt und dann die „Heirats-Ansprache“ an sie gehalten oder ihr einen Scheidebrief gegeben oder ihr die Chaliza erteilt hat, so hat nach der Chaliza nichts mehr Giltigkeit, gleichviel, ob diese zu Anfang oder in der Mitte oder am Ende stattgefunden; was jedoch die Beiwohnung betrifft, so hat, wenn diese zu Anfang stattgefunden, nach ihr nichts mehr Giltigkeit, wenn sie aber in der Mitte oder am Ende stattgefunden, wohl noch etwas Giltigkeit. R. Nehemia sagt: sowohl wenn die Beiwohnung als auch wenn die Chaliza zu Anfang oder in der Mitte oder am Ende stattgefunden, hat nachher nichts mehr Giltigkeit.