ז הַחוֹלֵץ לִיבִמְתּוֹ, הֲרֵי הוּא כְאֶחָד מִן הָאַחִין לַנַּחֲלָה. וְאִם יֶשׁ שָׁם אָב, נְכָסִים שֶׁל אָב. הַכּוֹנֵס אֶת יְבִמְתּוֹ, זָכָה בַנְּכָסִים שֶׁל אָחִיו. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, בֵּין כָּךְ וּבֵין כָּךְ, אִם יֶשׁ שָׁם אָב, נְכָסִים שֶׁל אָב. הַחוֹלֵץ לִיבִמְתּוֹ, הוּא אָסוּר בִּקְרוֹבוֹתֶיהָ, וְהִיא אֲסוּרָה בִקְרוֹבָיו. הוּא אָסוּר בְּאִמָּהּ, וּבְאֵם אִמָּהּ, וּבְאֵם אָבִיהָ, וּבְבִתָּהּ, וּבְבַת בִּתָּהּ, וּבְבַת בְּנָהּ, וּבַאֲחוֹתָהּ בִּזְמַן שֶׁהִיא קַיֶּמֶת. וְהָאַחִין מֻתָּרִין. וְהִיא אֲסוּרָה בְאָבִיו, וּבַאֲבִי אָבִיו, וּבִבְנוֹ, וּבְבֶן בְּנוֹ, בְּאָחִיו, וּבְבֶן אָחִיו. מֻתָּר אָדָם בִּקְרוֹבַת צָרַת חֲלוּצָתוֹ, וְאָסוּר בְּצָרַת קְרוֹבַת חֲלוּצָתוֹ:
7 Wer seiner Schwägerin die Chaliza erteilt, gilt (dennoch) als gleichberechtigt mit jedem der Brüder in Bezug auf die Erbschaft; lebt aber der Vater noch, so gehört das Vermögen dem Vater. Wer an seiner Schwägerin die Leviratsehe vollzieht, erwirbt (dadurch) das Vermögen seines Bruders. R. Jehuda sagt: In beiden Fällen gehört, wenn der Vater noch lebt, das Vermögen dem Vater. Wenn jemand seiner Schwägerin die Chaliza erteilt, so darf weder er ihre noch sie seine Verwandten heiraten. Er darf nicht heiraten: ihre Mutter, die Mutter ihrer Mutter, die Mutter ihres Vaters, ihre Tochter, die Tochter ihrer Tochter, die Tochter ihres Sohnes und ihre Schwester, so lange jene am Leben ist; seine Brüder jedoch dürfen diese heiraten. Sie darf nicht heiraten: seinen Vater, den Vater seines Vaters, (den Vater seiner Mutter), seinen Sohn, den Sohn seines Sohnes, seinen Bruder und den Sohn seines Bruders. Man darf die Verwandte der Nebenfrau seiner Chaluza, aber nicht die Nebenfrau der Verwandten seiner Chaluza heiraten.