Yevamot 4

Kapitel 4

א הַחוֹלֵץ לִיבִמְתּוֹ, וְנִמְצֵאת מְעֻבֶּרֶת וְיָלָדָה, בִּזְמַן שֶׁהַוָּלָד שֶׁל קְיָמָא, הוּא מֻתָּר בִּקְרוֹבוֹתֶיהָ, וְהִיא מֻתֶּרֶת בִּקְרוֹבָיו, וְלֹא פְסָלָהּ מִן הַכְּהֻנָּה. אֵין הַוָּלָד שֶׁל קְיָמָא, הוּא אָסוּר בִּקְרוֹבוֹתֶיהָ, וְהִיא אֲסוּרָה בִקְרוֹבָיו, וּפְסָלָהּ מִן הַכְּהֻנָּה:
1 Wenn jemand seiner Schwägerin die Chaliza erteilt, und es ergiebt sich dann, dass sie schwanger war, und sie gebiert: so darf, wenn das Kind lebensfähig ist, er ihre und sie seine Verwandten heiraten, und er hat sie (durch die Chaliza) zur Priester-Ehe nicht ungeeignet gemacht. Ist das Kind nicht lebensfähig, so darf weder er ihre noch sie seine Verwandten heiraten, und er hat sie zur Priester-Ehe ungeeignet gemacht.
ב הַכּוֹנֵס אֶת יְבִמְתּוֹ, וְנִמְצֵאת מְעֻבֶּרֶת וְיָלָדָה, בִּזְמַן שֶׁהַוָּלָד שֶׁל קְיָמָא, יוֹצִיא וְחַיָּבִין בַּקָּרְבָּן. וְאִם אֵין הַוָּלָד שֶׁל קְיָמָא, יְקַיֵּם. סָפֵק בֶּן תִּשְׁעָה לָרִאשׁוֹן, סָפֵק בֶּן שִׁבְעָה לָאַחֲרוֹן, יוֹצִיא וְהַוָּלָד כָּשֵׁר, וְחַיָּבִין בְּאָשָׁם תָּלוּי:
2 Wenn jemand an seiner Schwägerin die Leviratsehe vollzieht und es ergiebt sich, dass sie schwanger war, und sie gebiert: so muss er sie, wenn das Kind lebensfähig ist, entlassen, und beide müssen ein Opfer bringen. Ist das Kind nicht lebensfähig, so muss er sie behalten. Ist es zweifelhaft, ob es ein Neunmonatskind (aus der Ehe) des ersten oder ein Siebenmonatskind (aus der Ehe) des zweiten Mannes ist, so muss er sie entlassen, das Kind gilt als legitim, und beide müssen ein „Schuldopfer wegen des Zweifels“ bringen.
ג שׁוֹמֶרֶת יָבָם שֶׁנָּפְלוּ לָהּ נְכָסִים, מוֹדִים בֵּית שַׁמַּאי וּבֵית הִלֵּל שֶׁמּוֹכֶרֶת, וְנוֹתֶנֶת, וְקַיָּם. מֵתָה, מַה יַּעֲשׂוּ בִכְתֻבָּתָהּ וּבַנְּכָסִים הַנִּכְנָסִים וְיוֹצְאִין עִמָּהּ, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, יַחֲלֹקוּ יוֹרְשֵׁי הַבַּעַל עִם יוֹרְשֵׁי הָאָב. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, נְכָסִים בְּחֶזְקָתָן, כְּתֻבָּה בְּחֶזְקַת יוֹרְשֵׁי הַבַּעַל, נְכָסִים הַנִּכְנָסִים וְיוֹצְאִים עִמָּהּ בְּחֶזְקַת יוֹרְשֵׁי הָאָב:
3 Wenn einer auf die Leviratsehe wartenden Frau Güter zufallen, so stimmen Bet-Schammai und Bet-Hillel darin überein, dass sie (sie) verkaufen und verschenken darf und dies rechtskräftig ist. Wie hat man, wenn sie stirbt, mit ihrer Ketuba und dem mit ihr ein- und ausgehenden Vermögen zu verfahren? Bet-Schammai sagt: es teilen die Erben des Gatten mit den Erben ihres Vaters. Bet-Hillel sagt: die Güter bleiben in ihrem Rechtszustand, die Ketuba (bleibt) im Besitze des Gatten, das mit ihr ein- und ausgehende Vermögen im Besitze der Erben ihres Vaters.
ד כְּנָסָהּ, הֲרֵי הִיא כְאִשְׁתּוֹ לְכָל דָּבָר, וּבִלְבַד שֶׁתְּהֵא כְתֻבָּתָהּ עַל נִכְסֵי בַעְלָהּ הָרִאשׁוֹן:
4 Hat er an ihr die Leviratsehe vollzogen, so gilt sie als seine Gattin in jeder Hinsicht, nur dass ihre Ketuba zu Lasten des Vermögens ihres ersten Gatten ist.
ה מִצְוָה בַגָּדוֹל לְיַבֵּם. לֹא רָצָה, מְהַלְּכִין עַל כָּל הָאַחִין. לֹא רָצוּ, חוֹזְרִין אֵצֶל גָּדוֹל וְאוֹמְרִים לוֹ, עָלֶיךָ מִצְוָה, אוֹ חֲלֹץ אוֹ יַבֵּם:
5 Dem ältesten (Bruder) liegt die Pflicht ob, die Leviratsehe zu vollziehen. Will er es nicht, so wendet man sich an alle (andren) Brüder. Wollen diese nicht, so kehrt man zu dem ältesten zurück und sagt zu ihm: „Dir liegt die Pflicht ob; erteile die Chaliza oder vollziehe die Leviratsehe!“
ו תָּלָה בַקָּטָן עַד שֶׁיַּגְדִּיל, אוֹ בַגָּדוֹל עַד שֶׁיָּבֹא מִמְּדִינַת הַיָּם, אוֹ בַחֵרֵשׁ, אוֹ בַשּׁוֹטֶה, אֵין שׁוֹמְעִין לוֹ, אֶלָּא אוֹמְרִים לוֹ, עָלֶיךָ מִצְוָה, אוֹ חֲלֹץ אוֹ יַבֵּם:
6 Will er (mit seiner Entscheidung) warten, bis ein minderjähriger (Bruder) heranwächst oder der älteste aus einem fernen Lande heimkehrt oder ein Taubstummer oder ein Schwachsinniger genesen, so hört man nicht auf ihn, sondern sagt zu ihm: „Dir liegt die Pflicht ob; erteile die Chaliza oder vollziehe die Leviratsehe!“
ז הַחוֹלֵץ לִיבִמְתּוֹ, הֲרֵי הוּא כְאֶחָד מִן הָאַחִין לַנַּחֲלָה. וְאִם יֶשׁ שָׁם אָב, נְכָסִים שֶׁל אָב. הַכּוֹנֵס אֶת יְבִמְתּוֹ, זָכָה בַנְּכָסִים שֶׁל אָחִיו. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, בֵּין כָּךְ וּבֵין כָּךְ, אִם יֶשׁ שָׁם אָב, נְכָסִים שֶׁל אָב. הַחוֹלֵץ לִיבִמְתּוֹ, הוּא אָסוּר בִּקְרוֹבוֹתֶיהָ, וְהִיא אֲסוּרָה בִקְרוֹבָיו. הוּא אָסוּר בְּאִמָּהּ, וּבְאֵם אִמָּהּ, וּבְאֵם אָבִיהָ, וּבְבִתָּהּ, וּבְבַת בִּתָּהּ, וּבְבַת בְּנָהּ, וּבַאֲחוֹתָהּ בִּזְמַן שֶׁהִיא קַיֶּמֶת. וְהָאַחִין מֻתָּרִין. וְהִיא אֲסוּרָה בְאָבִיו, וּבַאֲבִי אָבִיו, וּבִבְנוֹ, וּבְבֶן בְּנוֹ, בְּאָחִיו, וּבְבֶן אָחִיו. מֻתָּר אָדָם בִּקְרוֹבַת צָרַת חֲלוּצָתוֹ, וְאָסוּר בְּצָרַת קְרוֹבַת חֲלוּצָתוֹ:
7 Wer seiner Schwägerin die Chaliza erteilt, gilt (dennoch) als gleichberechtigt mit jedem der Brüder in Bezug auf die Erbschaft; lebt aber der Vater noch, so gehört das Vermögen dem Vater. Wer an seiner Schwägerin die Leviratsehe vollzieht, erwirbt (dadurch) das Vermögen seines Bruders. R. Jehuda sagt: In beiden Fällen gehört, wenn der Vater noch lebt, das Vermögen dem Vater. Wenn jemand seiner Schwägerin die Chaliza erteilt, so darf weder er ihre noch sie seine Verwandten heiraten. Er darf nicht heiraten: ihre Mutter, die Mutter ihrer Mutter, die Mutter ihres Vaters, ihre Tochter, die Tochter ihrer Tochter, die Tochter ihres Sohnes und ihre Schwester, so lange jene am Leben ist; seine Brüder jedoch dürfen diese heiraten. Sie darf nicht heiraten: seinen Vater, den Vater seines Vaters, (den Vater seiner Mutter), seinen Sohn, den Sohn seines Sohnes, seinen Bruder und den Sohn seines Bruders. Man darf die Verwandte der Nebenfrau seiner Chaluza, aber nicht die Nebenfrau der Verwandten seiner Chaluza heiraten.
ח הַחוֹלֵץ לִיבִמְתּוֹ, וְנָשָׂא אָחִיו אֶת אֲחוֹתָהּ, וָמֵת, חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת. וְכֵן הַמְגָרֵשׁ אֶת אִשְׁתּוֹ, וְנָשָׂא אָחִיו אֶת אֲחוֹתָהּ, וָמֵת, הֲרֵי זוֹ פְּטוּרָה מִן הַחֲלִיצָה וּמִן הַיִּבּוּם:
8 Wenn jemand seiner Schwägerin die Chaliza erteilt und sein Bruder deren Schwester heiratet und stirbt: so muss sie die Chaliza vollziehen, darf aber den Levir nicht heiraten. Wenn sich jedoch jemand von seiner Frau scheidet und sein Bruder deren Schwester heiratet und stirbt: so ist diese frei von der Chaliza und der Leviratsehe.
ט שׁוֹמֶרֶת יָבָם שֶׁקִּדֵּשׁ אָחִיו אֶת אֲחוֹתָהּ, מִשּׁוּם רַבִּי יְהוּדָה בֶן בְּתֵירָא אָמְרוּ, אוֹמְרִים לוֹ, הַמְתֵּן עַד שֶׁיַּעֲשֶׂה אָחִיךָ הַגָּדוֹל מַעֲשֶׂה. חָלַץ לָהּ אָחִיו, אוֹ כְנָסָהּ, יִכְנֹס אֶת אִשְׁתּוֹ. מֵתָה הַיְּבָמָה, יִכְנֹס אֶת אִשְׁתּוֹ. מֵת יָבָם, יוֹצִיא אֶת אִשְׁתּוֹ בְגֵט, וְאֵשֶׁת אָחִיו בַּחֲלִיצָה:
9 Wenn, während eine Frau auf die Leviratsehe wartet, ein Bruder (des Levir) deren Schwester sich angetraut hat, so lehrt R. Jehuda ben Bethera: man sagt zu ihm: „Warte, bis Dein älterer Bruder eine Handlung vollzogen hat!“ Wenn der Bruder ihr die Chaliza erteilt oder an ihr die Leviratsehe vollzogen hat, darf jener seine Frau ehelichen. Ist die Schwägerin gestorben, so darf er seine Frau ehelichen. Ist der Levir gestorben, so muss er seine Frau durch Scheidebrief entlassen und der Frau seines Bruders die Chaliza erteilen.
י הַיְבָמָה לֹא תַחֲלֹץ וְלֹא תִתְיַבֵּם, עַד שֶׁיֶּשׁ לָהּ שְׁלֹשָׁה חֳדָשִׁים. וְכֵן כָּל שְׁאָר הַנָּשִׁים לֹא יִתְאָרְסוּ וְלֹא יִנָּשְׂאוּ, עַד שֶׁיִּהְיוּ לָהֶן שְׁלֹשָׁה חֳדָשִׁים. אֶחָד בְּתוּלוֹת וְאֶחָד בְּעוּלוֹת, אֶחָד גְּרוּשׁוֹת וְאֶחָד אַלְמָנוֹת, אֶחָד נְשׂוּאוֹת וְאֶחָד אֲרוּסוֹת. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, הַנְּשׂוּאוֹת יִתְאָרְסוּ, וְהָאֲרוּסוֹת יִנָּשְׂאוּ, חוּץ מִן הָאֲרוּסוֹת שֶׁבִּיהוּדָה, מִפְּנֵי שֶׁלִּבּוֹ גַּס בָּהּ. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, כָּל הַנָּשִׁים יִתְאָרְסוּ, חוּץ מִן הָאַלְמָנָה, מִפְּנֵי הָאִבּוּל:
10 Die (zur Leviratsehe verpflichtete) Schwägerin soll nicht die Chaliza vollziehen oder den Levir heiraten, bevor drei Monate vorüber sind; desgleichen sollen alle andren Frauen sich nicht wieder verloben oder verheiraten, bevor drei Monate vorüber sind, sei es, dass sie noch Jungfrauen sind, sei es, dass man ihnen schon beigewohnt hat, seien sie geschieden oder verwitwet, seien sie verheiratet oder (nur) verlobt. R. Jehuda sagt: die bereits verheiratet Gewesenen dürfen sich (sogleich) wieder verloben und die Verlobten (sogleich) verheiraten, ausser den Verlobten in Judäa, weil er (der Bräutigam) hier mit ihr (der Braut) mehr vertraut ist. R. Jose sagt: alle Frauen dürfen sich (sogleich) wieder verloben, ausser der Witwe, weil sie Trauer hat.
יא אַרְבָּעָה אַחִין נְשׂוּאִין אַרְבַּע נָשִׁים, וָמֵתוּ, אִם רָצָה הַגָּדוֹל שֶׁבָּהֶם לְיַבֵּם אֶת כֻּלָּן, הָרְשׁוּת בְּיָדוֹ. מִי שֶׁהָיָה נָשׂוּי לִשְׁתֵּי נָשִׁים, וָמֵת, בִּיאָתָהּ אוֹ חֲלִיצָתָהּ שֶׁל אַחַת מֵהֶן פּוֹטֶרֶת צָרָתָהּ. הָיְתָה אַחַת כְּשֵׁרָה, וְאַחַת פְּסוּלָה, אִם הָיָה חוֹלֵץ, חוֹלֵץ לַפְּסוּלָה. וְאִם הָיָה מְיַבֵּם, מְיַבֵּם לַכְּשֵׁרָה:
11 Wenn vier von mehreren Brüdern mit vier Frauen verheiratet sind und sterben, so darf der Älteste von ihnen, wenn er will, an allen die Leviratsehe vollziehen. Wenn jemand zwei Frauen hat und stirbt, so macht die (Levirats-) Ehe oder die Chaliza der einen ihre Nebenfrau frei. Ist die eine (zur Priesterehe) geeignet und die andre ungeeignet, so muss er (der Levir), wenn er die Chaliza erteilt, diese der Ungeeigneten erteilen; will er jedoch die Leviratsehe vollziehen, so darf er auch die (zur Priesterehe) Geeignete ehelichen.
יב הַמַּחֲזִיר גְּרוּשָׁתוֹ, וְהַנּוֹשֵׂא חֲלוּצָתוֹ, וְהַנּוֹשֵׂא קְרוֹבַת חֲלוּצָתוֹ, יוֹצִיא, וְהַוָּלָד מַמְזֵר, דִּבְרֵי רַבִּי עֲקִיבָא. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵין הַוָּלָד מַמְזֵר. וּמוֹדִים בְּנוֹשֵׂא קְרוֹבַת גְּרוּשָׁתוֹ, שֶׁהַוָּלָד מַמְזֵר:
12 Wenn jemand seine Geschiedene wieder heiratet, oder seine Chaluza oder die Blutsverwandte seiner Chaluza ehelicht, so muss er sie entlassen, und das Kind ist ein Bastard: dies die Worte des R. Akiba. Die Weisen aber sagen: Das Kind ist kein Bastard. Sie stimmen jedoch darin überein, dass, wenn jemand die Blutsverwandte seiner Geschiedenen heiratet, das Kind ein Bastard ist.
יג אֵיזֶהוּ מַמְזֵר, כָּל שְׁאֵר בָּשָׂר שֶׁהוּא בְלֹא יָבֹא דִּבְרֵי רַבִּי עֲקִיבָא. שִׁמְעוֹן הַתִּימְנִי אוֹמֵר, כָּל שֶׁחַיָּבִין עָלָיו כָּרֵת בִּידֵי שָׁמַיִם. וַהֲלָכָה כִדְבָרָיו. רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ אוֹמֵר, כָּל שֶׁחַיָּבִים עָלָיו מִיתַת בֵּית דִּין. אָמַר רַבִּי שִׁמְעוֹן בֶּן עַזַּאי, מָצָאתִי מְגִלַּת יֻחֲסִין בִּירוּשָׁלַיִם וְכָתוּב בָּהּ, אִישׁ פְּלוֹנִי מַמְזֵר מֵאֵשֶׁת אִישׁ, לְקַיֵּם דִּבְרֵי רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ. אִשְׁתּוֹ שֶׁמֵּתָה, מֻתָּר בַּאֲחוֹתָהּ. גֵּרְשָׁהּ וָמֵתָה, מֻתָּר בַּאֲחוֹתָהּ. נִשֵּׂאת לְאַחֵר וָמֵתָה, מֻתָּר בַּאֲחוֹתָהּ. יְבִמְתּוֹ שֶׁמֵּתָה, מֻתָּר בַּאֲחוֹתָהּ. חָלַץ לָהּ וָמֵתָה, מֻתָּר בַּאֲחוֹתָהּ:
13 Wer ist ein Bastard? Jeder, der aus irgend einer fleischlichen Vermischung abstammt, die durch Gesetz verboten ist; dies die Worte des R. Akiba. Simon der Temanite sagt: nur aus solcher, auf die die Strafe der göttlichen Ausrottung gesetzt ist; und die Halacha entscheidet nach seinen Worten. R. Josua sagt: nur aus solcher, auf die eine gerichtliche Todesstrafe gesetzt ist. Darauf sagte R. Simon, Sohn Asai’s: ich fand ein Geschlechtsregister in Jerusalem, in dem geschrieben stand: „N. N. ist ein Bastard, von einer (unzüchtigen) verehelichten Frau (geboren)“, sodass dies die Worte des R. Josua bestätigt. Wenn (einem Manne) seine Frau stirbt, darf er ihre Schwester heiraten; wenn er sich von ihr geschieden und sie stirbt, darf er ihre Schwester heiraten; wenn sie einen Andren geheiratet und stirbt, darf er deren Schwester heiraten. Wenn seine (ihm zur Leviratsehe verpflichtete) Schwägerin stirbt, darf er ihre Schwester heiraten; wenn er ihr die Chaliza erteilt und sie stirbt, darf er deren Schwester heiraten. (Wenn sie einen Andren geheiratet und stirbt, darf er ihre Schwester heiraten).