Yevamot 3

Kapitel 3

א אַרְבָּעָה אַחִין, שְׁנַיִם מֵהֶן נְשׂוּאִים שְׁתֵּי אֲחָיוֹת, וּמֵתוּ הַנְּשׂוּאִים אֶת הָאֲחָיוֹת, הֲרֵי אֵלּוּ חוֹלְצוֹת וְלֹא מִתְיַבְּמוֹת. וְאִם קָדְמוּ וְכָנְסוּ, יוֹצִיאוּ. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים יְקַיְּמוּ, וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים יוֹצִיאוּ:
1 Wenn zwei von vier Brüdern zwei Schwestern geheiratet haben und die mit den Schwestern Verheirateten sterben, so müssen diese (letzteren) die Chaliza vollziehen, dürfen aber den Schwager nicht heiraten. Haben sie sie voreilig geheiratet, so müssen sie sie wieder entlassen. R. Elieser sagt: „Bet-Schammai sagt: sie dürfen sie behalten, und Bet-Hillel sagt: sie müssen sie entlassen.“
ב הָיְתָה אַחַת מֵהֶן אֲסוּרָה עַל הָאֶחָד אִסּוּר עֶרְוָה, אָסוּר בָּהּ וּמֻתָּר בַּאֲחוֹתָהּ, וְהַשֵּׁנִי אָסוּר בִּשְׁתֵּיהֶן אִסּוּר מִצְוָה וְאִסּוּר קְדֻשָּׁה, חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת:
2 Ist eine von ihnen dem einen (Bruder) wegen Blutsverwandtschaft (zur Ehe) verboten, so darf er nicht diese, wohl aber ihre Schwester heiraten, und dem andren (Bruder) sind beide (zur Ehe) verboten. Ist eine von ihnen (zur Ehe) verboten infolge einer (rabbinischen) Satzung oder wegen der Heiligkeit (des Standes), so muss sie die Chaliza vollziehen, darf aber den Levir nicht heiraten.
ג הָיְתָה אַחַת מֵהֶן אֲסוּרָה עַל זֶה אִסּוּר עֶרְוָה, וְהַשְּׁנִיָּה אֲסוּרָה עַל זֶה אִסּוּר עֶרְוָה, הָאֲסוּרָה לָזֶה מֻתֶּרֶת לָזֶה, וְהָאֲסוּרָה לָזֶה מֻתֶּרֶת לָזֶה. וְזוֹ הִיא שֶׁאָמְרוּ, אֲחוֹתָהּ כְּשֶׁהִיא יְבִמְתָּהּ, אוֹ חוֹלֶצֶת אוֹ מִתְיַבֶּמֶת:
3 Ist die eine von ihnen dem einen (Bruder) und die andre dem andren wegen Blutsverwandtschaft (zur Ehe) verboten, so ist immer diejenige, die dem einen (zur Ehe) verboten ist, dem andren erlaubt. Dies ist der Fall, von dem man (oben) sagte: „Ist ihre Schwester (zugleich) ihre Schwägerin, so darf sie die Chaliza vollziehen oder den Levir heiraten.“
ד שְׁלֹשָׁה אַחִין, שְׁנַיִם מֵהֶן נְשׂוּאִין שְׁתֵּי אֲחָיוֹת, אוֹ אִשָּׁה וּבִתָּהּ, אוֹ אִשָּׁה וּבַת בִּתָּהּ, אוֹ אִשָּׁה וּבַת בְּנָהּ, הֲרֵי אֵלּוּ חוֹלְצוֹת וְלֹא מִתְיַבְּמוֹת. וְרַבִּי שִׁמְעוֹן פּוֹטֵר. הָיְתָה אַחַת מֵהֶן אֲסוּרָה עָלָיו אִסּוּר עֶרְוָה, אָסוּר בָּהּ וּמֻתָּר בַּאֲחוֹתָהּ. אִסּוּר מִצְוָה אוֹ אִסּוּר קְדֻשָּׁה, חוֹלְצוֹת וְלֹא מִתְיַבְּמוֹת:
4 Wenn zwei von drei Brüdern mit zwei Schwestern, oder einer Frau und deren Tochter, oder einer Frau und deren Enkelin in weiblicher Linie oder einer Frau und der Tochter ihres Sohnes verheiratet waren, so müssen diese die Chaliza vollziehen, dürfen aber den Levir nicht heiraten; R. Simon aber befreit sie (auch von Chaliza). War eine von ihnen ihm wegen Blutsverwandtschaft (zur Ehe) verboten, so darf er nicht diese, wohl aber ihre Schwester heiraten; (war eine von ihnen ihm zur Ehe verboten) infolge einer (rabbinischen) Satzung oder wegen der Heiligkeit (des Standes), so muss sie die Chaliza vollziehen, darf aber den Levir nicht heiraten.
ה שְׁלֹשָׁה אַחִין, שְׁנַיִם מֵהֶם נְשׂוּאִים שְׁתֵּי אֲחָיוֹת, וְאֶחָד מֻפְנֶה, מֵת אֶחָד מִבַּעֲלֵי אֲחָיוֹת, וְעָשָׂה בָהּ מֻפְנֶה מַאֲמָר, וְאַחַר כָּךְ מֵת אָחִיו הַשֵּׁנִי, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, אִשְׁתּוֹ עִמּוֹ, וְהַלָּה תֵצֵא מִשּׁוּם אֲחוֹת אִשָּׁה. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, מוֹצִיא אֶת אִשְׁתּוֹ בְגֵט וּבַחֲלִיצָה, וְאֵשֶׁת אָחִיו בַּחֲלִיצָה. זוֹ הִיא שֶׁאָמְרוּ, אוֹי לוֹ עַל אִשְׁתּוֹ וְאוֹי לוֹ עַל אֵשֶׁת אָחִיו:
5 Wenn zwei von drei Brüdern mit zwei Schwestern verheiratet sind, der dritte aber ledig ist, und es stirbt einer der Männer der Schwestern, der Ledige hält die „Heirats-Ansprache“ an sie und der andre Bruder stirbt, so sagt Bet-Schammai: Seine Frau (bleibe) bei ihm, die andre aber ist frei (von der Leviratsehe-Pflicht) als „Schwester seiner Frau.“ Bet-Hillel aber sagt: Er muss seine Frau durch Scheidebrief und Chaliza und die Frau seines Bruders durch Chaliza entlassen. Dies ist der Fall, in dem man zu sagen pflegt: „Wehe ihm wegen seiner Frau und wehe ihm wegen der Frau seines Bruders.“
ו שְׁלֹשָׁה אַחִין, שְׁנַיִם מֵהֶן נְשׂוּאִים שְׁתֵּי אֲחָיוֹת, וְאֶחָד נָשׂוּי נָכְרִית, מֵת אֶחָד מִבַּעֲלֵי אֲחָיוֹת, וְכָנַס נָשׂוּי נָכְרִית אֶת אִשְׁתּוֹ, וָמֵת, הָרִאשׁוֹנָה יוֹצְאָה מִשּׁוּם אֲחוֹת אִשָּׁה, וּשְׁנִיָּה מִשּׁוּם צָרָתָהּ. עָשָׂה בָהּ מַאֲמָר, וָמֵת, נָכְרִית חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת. שְׁלֹשָׁה אַחִים, שְׁנַיִם מֵהֶם נְשׂוּאִים שְׁתֵּי אֲחָיוֹת, וְאֶחָד נָשׂוּי נָכְרִית, מֵת הַנָּשׂוּי נָכְרִית, וְכָנַס אֶחָד מִבַּעֲלֵי אֲחָיוֹת אֶת אִשְׁתּוֹ, וָמֵת, הָרִאשׁוֹנָה יוֹצְאָה מִשּׁוּם אֲחוֹת אִשָּׁה, וּשְׁנִיָּה מִשּׁוּם צָרָתָהּ. עָשָׂה בָהּ מַאֲמָר, וָמֵת, נָכְרִית חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת:
6 Wenn zwei von drei Brüdern mit zwei Schwestern verheiratet sind und der dritte eine Fremde zur Frau hat, es stirbt einer der Männer der Schwestern, der Mann der Fremden heiratet dessen Frau und stirbt: so ist die erste frei (von der Leviratsehe-Pflicht) als „Schwester seiner Frau“, und die zweite als deren Nebenfrau; hat er nur die „Heirats-Ansprache“ an sie gehalten und stirbt, so muss die Fremde die Chaliza vollziehen, darf aber den Levir nicht heiraten. Wenn zwei von drei Brüdern mit zwei Schwestern verheiratet sind und der dritte eine Fremde zur Frau hat, es stirbt der Mann der Fremden, einer der Männer der Schwestern heiratet dessen Frau und stirbt: so ist die erste frei (von der Leviratsehe-Pflicht) als „Schwester seiner Frau“ und die zweite als deren Nebenfrau; hat er nur die „Heirats-Ansprache“ an sie gehalten und stirbt, so muss die Fremde die Chaliza vollziehen, darf aber den Levir nicht heiraten.
ז שְׁלֹשָׁה אַחִים, שְׁנַיִם מֵהֶן נְשׂוּאִים שְׁתֵּי אֲחָיוֹת, וְאֶחָד נָשׂוּי נָכְרִית, מֵת אֶחָד מִבַּעֲלֵי אֲחָיוֹת, וְכָנַס נָשׂוּי נָכְרִית אֶת אִשְׁתּוֹ, וּמֵתָה אִשְׁתּוֹ שֶׁל שֵׁנִי, וְאַחַר כָּךְ מֵת נָשׂוּי נָכְרִית, הֲרֵי זוֹ אֲסוּרָה עָלָיו עוֹלָמִית, הוֹאִיל וְנֶאֶסְרָה עָלָיו שָׁעָה אֶחָת. שְׁלֹשָׁה אַחִים, שְׁנַיִם מֵהֶן נְשׂוּאִין שְׁתֵּי אֲחָיוֹת, וְאֶחָד נָשׂוּי נָכְרִית, גֵּרֵשׁ אֶחָד מִבַּעֲלֵי אֲחָיוֹת אֶת אִשְׁתּוֹ, וּמֵת נָשׂוּי נָכְרִית, וּכְנָסָהּ הַמְּגָרֵשׁ, וָמֵת, זוֹ הִיא שֶׁאָמְרוּ, וְכֻלָּן שֶׁמֵּתוּ אוֹ נִתְגָּרְשׁוּ, צָרוֹתֵיהֶן מֻתָּרוֹת:
7 Wenn zwei von drei Brüdern mit zwei Schwestern verheiratet sind und der dritte eine Fremde zur Frau hat, es stirbt einer der Männer der Schwestern, der Mann der Fremden heiratet dessen Frau, die Frau des Zweiten stirbt und dann auch der Mann der Fremden: so ist ihm diese für immer (zur Ehe) verboten, weil sie ihm eine Zeit lang schon verboten war. Wenn zwei von drei Brüdern mit zwei Schwestern verheiratet sind und der dritte eine Fremde zur Frau hat, es scheidet sich einer der Männer der Schwestern von seiner Frau, der Mann der Fremden stirbt, dann heiratet diese der Geschiedene und stirbt: so ist dies der Fall, von dem es hiess: „Sind sie gestorben oder geschieden, so sind ihre Nebenfrauen (zur Leviratsehe) erlaubt.
ח וְכֻלָּן שֶׁהָיוּ בָהֶן קִדּוּשִׁין אוֹ גֵרוּשִׁין בְּסָפֵק, הֲרֵי אֵלּוּ צָרוֹת, חוֹלְצוֹת וְלֹא מִתְיַבְּמוֹת. כֵּיצַד סְפֵק קִדּוּשִׁין, זָרַק לָהּ קִדּוּשִׁין, סָפֵק קָרוֹב לוֹ סָפֵק קָרוֹב לָהּ, זֶהוּ סְפֵק קִדּוּשִׁין. סְפֵק גֵּרוּשִׁין, כָּתַב בִּכְתַב יָדוֹ וְאֵין עָלָיו עֵדִים, יֵשׁ עָלָיו עֵדִים וְאֵין בּוֹ זְמָן, יֶשׁ בּוֹ זְמָן וְאֵין בּוֹ אֶלָּא עֵד אֶחָד, זֶהוּ סְפֵק גֵּרוּשִׁין:
8 War in allen obigen Fällen die Trauung oder die Ehescheidung zweifelhaft, so müssen die Nebenfrauen die Chaliza vollziehen, dürfen aber den Levir nicht heiraten. Wann heisst die Trauung zweifelhaft? Wenn er (der Mann) ihr (der Frau) das Trauungs-Object zuwirft und es zweifelhaft ist, ob (es) näher zu ihm oder zu ihr (liegt), dann ist die Trauung zweifelhaft. (Wann heisst) die Ehescheidung zweifelhaft? Wenn er ihn (den Scheidebrief) eigenhändig schreibt und keine Zeugen darunter stehen; wenn Zeugen darunter stehen, aber keine Zeit darin angegeben ist; wenn die Zeit darin angegeben ist, aber nur ein Zeuge darunter steht: dann ist die Ehescheidung zweifelhaft.
ט שְׁלֹשָׁה אַחִין נְשׂוּאִין שָׁלֹשׁ נָכְרִיוֹת, וּמֵת אַחַד מֵהֶן, וְעָשָׂה בָהּ הַשֵּׁנִי מַאֲמָר, וָמֵת, הֲרֵי אֵלּוּ חוֹלְצוֹת וְלֹא מִתְיַבְּמוֹת, שֶׁנֶאֱמַר (דברים כה), וּמֵת אַחַד מֵהֶם יְבָמָהּ יָבֹא עָלֶיהָ, שֶׁעָלֶיהָ זִקַּת יָבָם אֶחָד, וְלֹא שֶׁעָלֶיהָ זִקַּת שְׁנֵי יְבָמִין. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, מְיַבֵּם לְאֵיזוֹ שֶׁיִּרְצֶה, וְחוֹלֵץ לַשְּׁנִיָּה. שְׁנֵי אַחִין נְשׂוּאִין לִשְׁתֵּי אֲחָיוֹת, וּמֵת אַחַד מֵהֶן, וְאַחַר כָּךְ מֵתָה אִשְׁתּוֹ שֶׁל שֵׁנִי, הֲרֵי זוֹ אֲסוּרָה עָלָיו עוֹלָמִית, הוֹאִיל וְנֶאֶסְרָה עָלָיו שָׁעָה אֶחָת:
9 Wenn drei Brüder mit drei fremden Frauen verheiratet sind, der eine von ihnen stirbt, der zweite nur die „Heirats-Ansprache“ an sie (dessen Witwe) hält und stirbt: so müssen diese die Chaliza vollziehen, dürfen aber den Levir nicht heiraten; denn es heisst (Deut. 25,5): „(Wenn zwei Brüder zusammen wohnen) und es stirbt einer von ihnen … so wohne ihr Schwager ihr bei …“ d. h. also derjenigen, der gegenüber nur einem Schwager die (Leviratsehe)- Pflicht obliegt, aber nicht zweien. R. Simon sagt: er darf die Leviratsehe vollziehen, an welcher er will, und muss der andren die Chaliza erteilen. Wenn zwei Brüder mit zwei Schwestern verheiratet sind, und es stirbt einer von ihnen und dann stirbt die Frau des Andren: so ist jene diesem für immer (zur Ehe) verboten, weil sie ihm bereits eine Zeit lang verboten war.
י שְׁנַיִם שֶׁקִדְּשׁוּ שְׁתֵּי נָשִׁים, וּבִשְׁעַת כְּנִיסָתָן לַחֻפָּה הֶחֱלִיפוּ אֶת שֶׁל זֶה לָזֶה, וְאֶת שֶׁל זֶה לָזֶה, הֲרֵי אֵלּוּ חַיָּבִים מִשּׁוּם אֵשֶׁת אִישׁ. הָיוּ אַחִין, מִשּׁוּם אֵשֶׁת אָח. וְאִם הָיוּ אֲחָיוֹת, מִשּׁוּם אִשָּׁה אֶל אֲחוֹתָהּ. וְאִם הָיוּ נִדּוֹת, מִשּׁוּם נִדָּה. וּמַפְרִישִׁין אוֹתָן שְׁלֹשָׁה חֳדָשִׁים, שֶׁמָּא מְעֻבָּרוֹת הֵן. וְאִם הָיוּ קְטַנּוֹת שֶׁאֵינָן רְאוּיוֹת לֵילֵד, מַחֲזִירִין אוֹתָן מִיָּד. וְאִם הָיוּ כֹהֲנוֹת, נִפְסְלוּ מִן הַתְּרוּמָה:
10 Wenn zwei Männer sich zwei Frauen angetraut haben und man diese bei ihrem Eintritt unter den Trauhimmel mit einander vertauscht hat, so sind jene (Männer) schuldig, sofern jede eine Ehefrau ist; waren es Brüder, (so sind sie) auch (schuldig), sofern jede die Frau des Bruders ist; waren es Schwestern, (so sind sie) auch (schuldig), sofern jede die Schwester seiner Frau ist; waren es Menstruierende, (so sind sie) auch (schuldig), sofern jede eine Menstruierende ist. Man sondert sie drei Monate (von den Männern) ab, weil sie vielleicht schwanger geworden sind. Waren es Minderjährige, die zum Gebären noch unfähig sind, so giebt man sie sofort (ihren Gatten) zurück. Waren es Priestertöchter, so verlieren sie das Recht, Hebe zu geniessen.