ז שְׁנַיִם שֶׁקִּדְּשׁוּ שְׁתֵּי אֲחָיוֹת, זֶה אֵינוֹ יוֹדֵעַ אֵיזוֹ קִדֵּשׁ, וְזֶה אֵינוֹ יוֹדֵעַ אֵיזוֹ קִדֵּשׁ, זֶה נוֹתֵן שְׁנֵי גִטִּין, וְזֶה נוֹתֵן שְׁנֵי גִטִּין. מֵתוּ, לָזֶה אָח, וְלָזֶה אָח, זֶה חוֹלֵץ לִשְׁתֵּיהֶן, וְזֶה חוֹלֵץ לִשְׁתֵּיהֶן. לָזֶה אֶחָד וְלָזֶה שְׁנַיִם, הַיָּחִיד חוֹלֵץ לִשְׁתֵּיהֶן, וְהַשְּׁנַיִם, אֶחָד חוֹלֵץ וְאֶחָד מְיַבֵּם, קָדְמוּ וְכָנְסוּ, אֵין מוֹצִיאִין מִיָּדָם. לָזֶה שְׁנַיִם וְלָזֶה שְׁנַיִם, אָחִיו שֶׁל זֶה חוֹלֵץ לְאַחַת, וְאָחִיו שֶׁל זֶה חוֹלֵץ לְאַחַת, אָחִיו שֶׁל זֶה מְיַבֵּם חֲלוּצָתוֹ שֶׁל זֶה, וְאָחִיו שֶׁל זֶה מְיַבֵּם חֲלוּצָתוֹ שֶׁל זֶה. קָדְמוּ שְׁנַיִם וְחָלְצוּ, לֹא יְיַבְּמוּ הַשְּׁנַיִם, אֶלָּא אֶחָד חוֹלֵץ וְאֶחָד מְיַבֵּם. קָדְמוּ וְכָנְסוּ, אֵין מוֹצִיאִין מִיָּדָם:
7 Wenn zwei (Männer) sich zwei Schwestern angetraut haben und der eine wie der andre nicht weiss, welche er sich angetraut hat, so muss jeder von ihnen zwei Scheidebriefe geben. Sterben sie und jeder hat (nur noch) einen Bruder, so muss jeder von diesen den beiden (Frauen) die Chaliza erteilen. Hat der eine (nur noch) einen (Bruder), der andre aber (deren) zwei, so muss der einzelne beiden die Chaliza erteilen, und von den zweien muss der eine die Chaliza erteilen, und der andre darf (dann) die Leviratsehe vollziehen; haben sie aber voreilig geheiratet, so werden die Ehen nicht getrennt. Hat jeder zwei Brüder, so muss der eine Bruder des einen der einen (Schwester) die Chaliza erteilen und der eine Bruder des andren der andren die Chaliza erteilen, und der andre Bruder des ersten darf (dann) an der Chaluza des ersten und der andre Bruder des zweiten an der Chaluza des zweiten die Leviratsehe vollziehen. Haben die beiden Brüder (des einen) voreilig die Chaliza erteilt, so dürfen die beiden (andren Brüder) die Leviratsehe nicht vollziehen, sondern einer (von ihnen) muss die Chaliza erteilen, und der andre darf (dann) die Leviratsehe vollziehen. Haben sie aber voreilig geheiratet, so werden die Ehen nicht getrennt.