Yevamot 2

Kapitel 2

א כֵּיצַד אֵשֶׁת אָחִיו שֶׁלֹּא הָיָה בְעוֹלָמוֹ. שְׁנֵי אַחִים, וּמֵת אֶחָד מֵהֶם, וְנוֹלַד לָהֶן אָח, וְאַחַר כָּךְ יִבֵּם הַשֵּׁנִי אֶת אֵשֶׁת אָחִיו, וָמֵת, הָרִאשׁוֹנָה יוֹצֵאת מִשּׁוּם אֵשֶׁת אָחִיו שֶׁלֹּא הָיָה בְעוֹלָמוֹ, וְהַשְּׁנִיָּה מִשּׁוּם צָרָתָהּ. עָשָׂה בָהּ מַאֲמָר וָמֵת, הַשְּׁנִיָּה חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת:
1 Wie ist zu verstehen: „Die Frau seines Bruders, der nicht mit ihm gleichzeitig gelebt hat?“ Wenn von zwei Brüdern einer stirbt und ihnen dann noch ein Bruder geboren wird, darauf der zweite (Bruder) an der Frau seines (ersten) Bruders die Leviratsehe vollzieht und stirbt: so ist die erste frei (von der Leviratsehe-Pflicht) als Frau seines Bruders, der nicht mit ihm gleichzeitig gelebt hat, und die zweite als deren Nebenfrau. Hält er nur die „Heirats-Ansprache“ an sie und stirbt darauf, so muss die zweite die Chaliza vollziehen, darf aber den Schwager nicht heiraten.
ב שְׁנֵי אַחִים וּמֵת אֶחָד מֵהֶן, וְיִבֵּם הַשֵּׁנִי אֶת אֵשֶׁת אָחִיו, וְאַחַר כָּךְ נוֹלַד לָהֶן אָח, וָמֵת, הָרִאשׁוֹנָה יוֹצֵאת מִשּׁוּם אֵשֶׁת אָחִיו שֶׁלֹּא הָיָה בְעוֹלָמוֹ, וְהַשְּׁנִיָּה מִשּׁוּם צָרָתָהּ. עָשָׂה בָהּ מַאֲמָר, וָמֵת, הַשְּׁנִיָּה חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, מְיַבֵּם לְאֵיזוֹ מֵהֶן שֶׁיִּרְצֶה, אוֹ חוֹלֵץ לְאֵיזוֹ מֵהֶן שֶׁיִּרְצֶה:
2 Wenn von zwei Brüdern einer stirbt, der zweite an der Frau seines Bruders die Leviratsehe vollzieht, dann ihnen noch ein Bruder geboren wird und jener stirbt: so ist die erste frei (von der Leviratsehe-Pflicht) als Frau seines Bruders, der nicht mit ihm gleichzeitig gelebt hat, und die zweite als deren Nebenfrau. Hält er nur die „Heirats-Ansprache“ an sie und stirbt darauf, so muss die zweite die Chaliza vollziehen, darf aber den Schwager nicht heiraten. R. Simon sagt: er darf jede beliebige von beiden als Levir heiraten oder jeder beliebigen Chaliza erteilen.
ג כְּלָל אָמְרוּ בַיְבָמָה. כָּל שֶׁהִיא אִסּוּר עֶרְוָה, לֹא חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת. אִסּוּרָהּ אִסּוּר מִצְוָה, וְאִסּוּר קְדֻשָּׁה, חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת. אֲחוֹתָהּ שֶׁהִיא יְבִמְתָּהּ, חוֹלֶצֶת אוֹ מִתְיַבֶּמֶת:
3 Eine Regel haben sie in Bezug auf die Schwägerin gesagt: Jede, die wegen Blutsverwandtschaft (zur Ehe) verboten ist, braucht nicht die Chaliza zu vollziehen und darf den Levir nicht heiraten; ist sie infolge einer (rabbinischen) Satzung oder wegen der Heiligkeit (des Standes) (zur Ehe) verboten, so muss sie die Chaliza vollziehen, darf aber den Levir nicht heiraten; ist ihre Schwester (zugleich) ihre Schwägerin, so darf sie die Chaliza vollziehen oder den Levir heiraten.
ד אִסּוּר מִצְוָה, שְׁנִיּוֹת מִדִּבְרֵי סוֹפְרִים. אִסּוּר קְדֻשָּׁה, אַלְמָנָה לְכֹהֵן גָּדוֹל, גְּרוּשָׁה וַחֲלוּצָה לְכֹהֵן הֶדְיוֹט, מַמְזֶרֶת וּנְתִינָה לְיִשְׂרָאֵל, וּבַת יִשְׂרָאֵל לְנָתִין וּמַמְזֵר:
4 „Infolge einer Satzung (zur Ehe) verboten“ heissen die zweiten Verwandtschafts-Grade, (die) nach der Bestimmung der Schriftgelehrten (zur Ehe verboten sind). „Wegen Heiligkeit“ (des Standes) sind (zur Ehe) verboten: die Witwe dem Hohenpriester, die Geschiedene und die Chaluza dem gemeinen Priester, der weibliche Bastard und die Nethina einem Israeliten, und die Tochter eines Israeliten einem Nathin und einem Bastard.
ה מִי שֶׁיֶּשׁ לוֹ אָח מִכָּל מָקוֹם, זוֹקֵק אֶת אֵשֶׁת אָחִיו לְיִבּוּם, וְאָחִיו לְכָל דָּבָר, חוּץ מִמִּי שֶׁיֶּשׁ לוֹ מִן הַשִּׁפְחָה וּמִן הַנָּכְרִית. מִי שֶׁיֶּשׁ לוֹ בֵּן מִכָּל מָקוֹם, פּוֹטֵר אֵשֶׁת אָבִיו מִן הַיִּבּוּם, וְחַיָּב עַל מַכָּתוֹ וְעַל קִלְלָתוֹ, וּבְנוֹ הוּא לְכָל דָּבָר, חוּץ מִמִּי שֶׁיֶּשׁ לוֹ מִן הַשִּׁפְחָה וּמִן הַנָּכְרִית:
5 Wenn jemand irgend einen Bruder hat, so verpflichtet dieser die Frau seines Bruders zur Leviratsehe und gilt als dessen Bruder in jeder Hinsicht, ausser wenn er der Sohn einer Sklavin oder Nichtjüdin ist. Wenn jemand irgend einen Sohn hat, so befreit dieser die Frau seines Vaters von der Leviratsehe-Pflicht, ist schuldig, wenn er ihn (den Vater) schlägt oder ihm flucht, und gilt als dessen Sohn in jeder Hinsicht, ausser wenn er der Sohn einer Sklavin oder Nichtjüdin ist.
ו מִי שֶׁקִּדֵּשׁ אַחַת מִשְּׁתֵּי אֲחָיוֹת וְאֵינוֹ יוֹדֵעַ אֵיזוֹ מֵהֶן קִדֵּשׁ, נוֹתֵן גֵּט לָזוֹ וְגֵט לָזוֹ. מֵת, וְלוֹ אָח אֶחָד, חוֹלֵץ לִשְׁתֵּיהֶן. הָיוּ לוֹ שְׁנַיִם, אֶחָד חוֹלֵץ וְאֶחָד מְיַבֵּם. קָדְמוּ וְכָנְסוּ, אֵין מוֹצִיאִין מִיָּדָם:
6 Wer sich eine von zwei Schwestern angetraut hat und nicht weiss, welche er sich angetraut hat, muss der einen wie der andren einen Scheidebrief geben. Stirbt er und hat (nur noch) einen Bruder, so muss dieser beiden die Chaliza erteilen. Hat er zwei (Brüder), so muss der eine die Chaliza erteilen, und der andre darf (dann) die Leviratsehe vollziehen; haben sie aber voreilig geheiratet, so werden die Ehen nicht getrennt.
ז שְׁנַיִם שֶׁקִּדְּשׁוּ שְׁתֵּי אֲחָיוֹת, זֶה אֵינוֹ יוֹדֵעַ אֵיזוֹ קִדֵּשׁ, וְזֶה אֵינוֹ יוֹדֵעַ אֵיזוֹ קִדֵּשׁ, זֶה נוֹתֵן שְׁנֵי גִטִּין, וְזֶה נוֹתֵן שְׁנֵי גִטִּין. מֵתוּ, לָזֶה אָח, וְלָזֶה אָח, זֶה חוֹלֵץ לִשְׁתֵּיהֶן, וְזֶה חוֹלֵץ לִשְׁתֵּיהֶן. לָזֶה אֶחָד וְלָזֶה שְׁנַיִם, הַיָּחִיד חוֹלֵץ לִשְׁתֵּיהֶן, וְהַשְּׁנַיִם, אֶחָד חוֹלֵץ וְאֶחָד מְיַבֵּם, קָדְמוּ וְכָנְסוּ, אֵין מוֹצִיאִין מִיָּדָם. לָזֶה שְׁנַיִם וְלָזֶה שְׁנַיִם, אָחִיו שֶׁל זֶה חוֹלֵץ לְאַחַת, וְאָחִיו שֶׁל זֶה חוֹלֵץ לְאַחַת, אָחִיו שֶׁל זֶה מְיַבֵּם חֲלוּצָתוֹ שֶׁל זֶה, וְאָחִיו שֶׁל זֶה מְיַבֵּם חֲלוּצָתוֹ שֶׁל זֶה. קָדְמוּ שְׁנַיִם וְחָלְצוּ, לֹא יְיַבְּמוּ הַשְּׁנַיִם, אֶלָּא אֶחָד חוֹלֵץ וְאֶחָד מְיַבֵּם. קָדְמוּ וְכָנְסוּ, אֵין מוֹצִיאִין מִיָּדָם:
7 Wenn zwei (Männer) sich zwei Schwestern angetraut haben und der eine wie der andre nicht weiss, welche er sich angetraut hat, so muss jeder von ihnen zwei Scheidebriefe geben. Sterben sie und jeder hat (nur noch) einen Bruder, so muss jeder von diesen den beiden (Frauen) die Chaliza erteilen. Hat der eine (nur noch) einen (Bruder), der andre aber (deren) zwei, so muss der einzelne beiden die Chaliza erteilen, und von den zweien muss der eine die Chaliza erteilen, und der andre darf (dann) die Leviratsehe vollziehen; haben sie aber voreilig geheiratet, so werden die Ehen nicht getrennt. Hat jeder zwei Brüder, so muss der eine Bruder des einen der einen (Schwester) die Chaliza erteilen und der eine Bruder des andren der andren die Chaliza erteilen, und der andre Bruder des ersten darf (dann) an der Chaluza des ersten und der andre Bruder des zweiten an der Chaluza des zweiten die Leviratsehe vollziehen. Haben die beiden Brüder (des einen) voreilig die Chaliza erteilt, so dürfen die beiden (andren Brüder) die Leviratsehe nicht vollziehen, sondern einer (von ihnen) muss die Chaliza erteilen, und der andre darf (dann) die Leviratsehe vollziehen. Haben sie aber voreilig geheiratet, so werden die Ehen nicht getrennt.
ח מִצְוָה בַגָּדוֹל לְיַבֵּם. וְאִם קָדַם הַקָּטָן, זָכָה. הַנִּטְעָן עַל הַשִּׁפְחָה וְנִשְׁתַּחְרְרָה, אוֹ עַל הַנָּכְרִית וְנִתְגַּיְּרָה, הֲרֵי זֶה לֹא יִכְנוֹס. וְאִם כָּנַס אֵין מוֹצִיאִין מִיָּדוֹ. הַנִּטְעָן עַל אֵשֶׁת אִישׁ, וְהוֹצִיאוּהָ מִתַּחַת יָדוֹ, אַף עַל פִּי שֶׁכָּנַס, יוֹצִיא:
8 Dem Ältesten (Bruder) liegt die Pflicht ob, die Leviratsehe zu vollziehen; ist aber der jüngere zuvorgekommen, so hat er (sie) erworben. Wer verdächtigt wird wegen einer Sklavin, die (später) freigelassen oder wegen einer Nichtjüdin, die (später) Proselytin wurde, darf sie nicht heiraten; hat er sie geheiratet, so wird die Ehe nicht getrennt. Wenn jemand verdächtigt wird wegen der Ehefrau eines Andren, und man die Ehe mit diesem getrennt hat, so wird, wenn jener sie auch geheiratet hat, seine Ehe getrennt.
ט הַמֵּבִיא גֵט מִמְּדִינַת הַיָּם, וְאָמַר בְּפָנַי נִכְתַּב וּבְפָנַי נֶחְתַּם, לֹא יִשָּׂא אֶת אִשְׁתּוֹ. מֵת, הֲרַגְתִּיו, הֲרַגְנוּהוּ, לֹא יִשָּׂא אֶת אִשְׁתּוֹ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, הֲרַגְתִּיו, לֹא תִנָּשֵׂא אִשְׁתּוֹ. הֲרַגְנוּהוּ, תִּנָּשֵׂא אִשְׁתּוֹ:
9 Wenn jemand (einer Frau) einen Scheidebrief (von ihrem Gatten) aus einem fernen Lande bringt und erklärt: „in meiner Gegenwart ist er geschrieben und unterzeichnet,“ so darf er dessen Frau nicht heiraten. (Erklärt er:) „Er ist gestorben,“ (oder) „ich habe ihn getötet,“ (oder) „wir haben ihn getötet:“ so darf er dessen Frau nicht heiraten. R. Jehuda sagt: (Erklärt er:) „ich habe ihn getötet,“ so darf dessen Frau sich nicht (wieder) verheiraten; (erklärt er:) „wir haben ihn getötet,“ so darf sich dessen Frau (wieder) verheiraten.
י הֶחָכָם שֶׁאָסַר אֶת הָאִשָּׁה בְּנֶדֶר עַל בַּעְלָהּ, הֲרֵי זֶה לֹא יִשָּׂאֶנָּה. מֵאֲנָה, אוֹ שֶׁחָלְצָה בְפָנָיו, יִשָּׂאֶנָּה, מִפְּנֵי שֶׁהוּא בֵית דִּין. וְכֻלָּן שֶׁהָיוּ לָהֶם נָשִׁים, וָמֵתוּ, מֻתָּרוֹת לִנָּשֵׂא לָהֶם. וְכֻלָּן שֶׁנִּשְּׂאוּ לַאֲחֵרִים וְנִתְגָּרְשׁוּ אוֹ שֶׁנִּתְאַלְמְנוּ, מֻתָּרוֹת לִנָּשֵׂא לָהֶן. וְכֻלָּן מֻתָּרוֹת לִבְנֵיהֶם אוֹ לַאֲחֵיהֶן:
10 Ein Gelehrter, der eine Frau durch (deren) Gelübde ihrem Gatten verboten hat, darf diese nicht heiraten. Hat sie in seiner Gegenwart ihre Weigerung erklärt oder die Chaliza vollzogen, so darf er sie heiraten, weil dies (nur) vor Gericht geschieht. In allen obigen Fällen dürfen sie, wenn sie Frauen hatten und diese gestorben sind, jene heiraten. Waren diese mit Andren verheiratet und wurden geschieden oder verwitwet, so dürfen sie jene (Männer) heiraten; in allen Fällen sind sie deren Söhnen oder Brüdern (zur Ehe) erlaubt.