Shevuot 3

Kapitel 3

א שְׁבוּעוֹת שְׁתַּיִם שֶׁהֵן אַרְבַּע, שְׁבוּעָה שֶׁאֹכַל וְשֶׁלֹּא אֹכַל, שֶׁאָכַלְתִּי וְשֶׁלֹּא אָכַלְתִּי. שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֹכַל וְאָכַל כָּל שֶׁהוּא, חַיָּב, דִּבְרֵי רַבִּי עֲקִיבָא. אָמְרוּ לוֹ לְרַבִּי עֲקִיבָא, הֵיכָן מָצִינוּ בְּאוֹכֵל כָּל שֶׁהוּא שֶׁהוּא חַיָּב, שֶׁזֶּה חַיָּב. אָמַר לָהֶן רַבִּי עֲקִיבָא, וְכִי הֵיכָן מָצִינוּ בִּמְדַבֵּר וּמֵבִיא קָרְבָּן, שֶׁזֶּה מְדַבֵּר וּמֵבִיא קָרְבָּן. שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֹכַל וְאָכַל וְשָׁתָה, אֵינוֹ חַיָּב אֶלָּא אַחַת. שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֹכַל וְשֶׁלֹּא אֶשְׁתֶּה וְאָכַל וְשָׁתָה, חַיָּב שְׁתָּיִם:
1 Es gibt zwei Arten von Eiden, welche in vier zerfallen, nämlich: „Ich schwöre, dass ich essen werde,“ oder: „dass ich nicht essen werde;“ ferner: „dass ich gegessen habe“ oder: „dass ich nicht gegessen habe “ (Sagt Jemand:) „ich schwöre, dass ich nicht essen werde,“ und er isst noch so wenig; so ist er schuldig. Dies die Worte R. Akiba’s. Da sagten sie zu R. Akiba: Wo finden wir denn, dass Einer, der eine Kleinigkeit isst, schuldig sei, dass dieser schuldig sein soll? Da sagte R. Akiba zu ihnen: Wo finden wir denn, dass Einer wegen eines bloßen Wortes ein Sündopfer zu bringen habe, während dieser doch wegen eines bloßen Wortes ein Sündopfer bringen muss? (Sagt Jemand:) „ich schwöre, dass ich nicht essen werde“, und er hat dann gegessen und getrunken; so ist er nur einmal schuldig. (Sagt er aber:) „ich schwöre, dass ich nicht essen werde und dass ich nicht trinken werde“, und hat gegessen und getrunken; so ist er zweimal schuldig.
ב שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֹכַל, וְאָכַל פַּת חִטִּין וּפַת שְׂעֹרִין וּפַת כֻּסְּמִין, אֵינוֹ חַיָּב אֶלָּא אַחַת. שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֹכַל פַּת חִטִּין וּפַת שְׂעֹרִין וּפַת כֻּסְּמִין, וְאָכַל, חַיָּב עַל כָּל אַחַת וְאֶחָת:
2 (Sagt Jemand:) „ich schwöre, dass ich nicht essen werde,“ und er hat dann Weizenbrot, Gerstenbrot und Dinkelbrot gegessen; so ist er nur einmal schuldig. (Hatte er aber gesagt:) „ich schwöre, dass ich weder Brot von Weizen, noch Brot von Gerste, noch Brot von Dinkel essen werde;“ so ist er für jedes besonders schuldig.
ג שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֶשְׁתֶּה וְשָׁתָה מַשְׁקִין הַרְבֵּה, אֵינוֹ חַיָּב אֶלָּא אַחַת. שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֶשְׁתֶּה יַיִן וָשֶׁמֶן וּדְבַשׁ וְשָׁתָה, חַיָּב עַל כָּל אַחַת וְאֶחָת:
3 (Sagt Jemand:) „ich schwöre, dass ich nicht trinken will,“ und er trinkt dann vielerlei Getränke; so ist er nur einmal schuldig. (Sagt er aber:) „ich schwöre, dass ich weder Wein, noch Öl, noch Honig trinken werde;“ und er trinkt dann; so ist er für jedes besonders schuldig.
ד שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֹכַל, וְאָכַל אֳכָלִים שֶׁאֵינָן רְאוּיִין לַאֲכִילָה וְשָׁתָה מַשְׁקִין שֶׁאֵינָן רְאוּיִין לִשְׁתִיָּה, פָּטוּר. שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֹכַל, וְאָכַל נְבֵלוֹת וּטְרֵפוֹת שְׁקָצִים וּרְמָשִׂים, חַיָּב. רַבִּי שִׁמְעוֹן פּוֹטֵר. אָמַר, קוֹנָם אִשְׁתִּי נֶהֱנֵית לִי אִם אָכַלְתִּי הַיּוֹם, וְהוּא אָכַל נְבֵלוֹת וּטְרֵפוֹת שְׁקָצִים וּרְמָשִׂים, הֲרֵי אִשְׁתּוֹ אֲסוּרָה:
4 (Sagt Jemand:) „ich schwöre, dass ich nicht essen werde“, und er isst dann Speisen, die nicht zum Essen geeignet sind, oder er trinkt Getränke, die nicht zum Trinken geeignet sind; so ist er frei. Dagegen, (wenn er sagt:) „ich schwöre, dass ich nicht essen werde,“ und er isst Aas, Zerrissenes, Geschmeiss oder Gewürm; so ist er schuldig. R. Simon erklärt ihn frei. Sagt Jemand: „Konam soll jeder Genuss von Seiten meiner Frau mir sein, wenn ich heute gegessen habe,“ und er hatte Aas, Zerrissenes, Geschmeiss oder Gewürm gegessen, so ist ihm seine Frau verboten.
ה אֶחָד דְּבָרִים שֶׁל עַצְמוֹ, וְאֶחָד דְּבָרִים שֶׁל אֲחֵרִים, וְאֶחָד דְּבָרִים שֶׁיֵּשׁ בָּהֶן מַמָּשׁ, וְאֶחָד דְּבָרִים שֶׁאֵין בָּהֶם מַמָּשׁ. כֵּיצַד. אָמַר, שְׁבוּעָה שֶׁאֶתֵּן לְאִישׁ פְּלוֹנִי וְשֶׁלֹּא אֶתֵּן, שֶׁנָּתַתִּי וְשֶׁלֹּא נָתַתִּי, שֶׁאִישַׁן וְשֶׁלֹּא אִישַׁן, שֶׁיָּשַׁנְתִּי וְשֶׁלֹּא יָשַׁנְתִּי, שֶׁאֶזְרֹק צְרוֹר לַיָּם וְשֶׁלֹּא אֶזְרֹק, שֶׁזָּרַקְתִּי וְשֶׁלֹּא זָרַקְתִּי. רַבִּי יִשְׁמָעֵאל אוֹמֵר, אֵינוֹ חַיָּב אֶלָּא עַל הֶעָתִיד לָבֹא, שֶׁנֶּאֱמַר (ויקרא ה) לְהָרַע אוֹ לְהֵיטִיב. אָמַר לוֹ רַבִּי עֲקִיבָא, אִם כֵּן אֵין לִי אֶלָּא דְבָרִים שֶׁיֵּשׁ בָּהֶן הֲרָעָה וַהֲטָבָה, דְּבָרִים שֶׁאֵין בָּהֶן הֲרָעָה וַהֲטָבָה מִנַּיִן. אָמַר לוֹ, מֵרִבּוּי הַכָּתוּב. אָמַר לוֹ, אִם רִבָּה הַכָּתוּב לְכָךְ, רִבָּה הַכָּתוּב לְכָךְ:
5 Es ist einerlei, ob die Dinge ihn selbst oder Andere betreffen, ob an den Dingen etwas Greifbares ist, oder nicht. Z. B. er sagt: „ich schwöre, dass ich dem N. (Etwas) geben, oder Nichts geben werde; dass ich (ihm Etwas) gegeben, oder nicht gegeben habe; dass ich schlafen, oder nicht schlafen werde; dass ich ein Steinchen ins Wasser werfen, oder nicht werfen werde; dass ich (es ins Wasser geworfen, oder nicht geworfen habe.“ R. Ismael sagt: Er ist nur schuldig (für einen Schwur) auf die Zukunft, denn es heißt (Lev. 5,4; „zu Leide oder zu Liebe.“ ) Da sagte R. Akiba zu ihm: Wenn dem so wäre, so könnte ich nur solche Schwüre entnehmen, bei denen Angenehmes oder Unangenehmes ist; woher wissen wir die Schwüre, die nicht Angenehmes oder Unangenehmes betreffen? Da sagte er zu ihm: Aus der Erweiterungs-Aussage der Schrift. Da sagte er zu ihm: Wenn die Schrift in dieser Beziehung (das Gesetz) erweitert hat, so hat sie (es) auch in jener Beziehung erweitert.
ו נִשְׁבַּע לְבַטֵּל אֶת הַמִּצְוָה וְלֹא בִטֵּל, פָּטוּר. לְקַיֵּם וְלֹא קִיֵּם, פָּטוּר. שֶׁהָיָה בַדִּין, שֶׁיְּהֵא חַיָּב, כְּדִבְרֵי רַבִּי יְהוּדָה בֶּן בְּתֵירָא. אָמַר רַבִּי יְהוּדָה בֶּן בְּתֵירָא, מָה אִם הָרְשׁוּת שֶׁאֵינוֹ מֻשְׁבָּע עָלֶיהָ מֵהַר סִינַי, הֲרֵי הוּא חַיָּב עָלֶיהָ, מִצְוָה שֶׁהוּא מֻשְׁבָּע עָלֶיהָ מֵהַר סִינַי, אֵינוֹ דִין שֶׁיְּהֵא חַיָּב עָלֶיהָ. אָמְרוּ לוֹ, לֹא, אִם אָמַרְתָּ בִשְׁבוּעַת הָרְשׁוּת, שֶׁכֵּן עָשָׂה בָהּ לָאו כְּהֵן, תֹּאמַר בִּשְׁבוּעַת מִצְוָה שֶׁלֹּא עָשָׂה בָהּ לָאו כְּהֵן, שֶׁאִם נִשְׁבַּע לְבַטֵּל וְלֹא בִטֵּל, פָּטוּר:
6 Schwört Jemand ein Gebot zu verabsäumen, und er hat es nicht verabsäumt, so ist er frei. (Schwört er), ein Gebot zu erfüllen, und er hat es nicht erfüllt, so ist er frei. Es sollte eigentlich durch einen Schluss gefolgert werden, dass er schuldig sei, und zwar nach den Worten des R. Jehuda ben Bethera. Es sagte nämlich R. Jehuda ben Bethera: Wenn man schon wegen Schwüre über freiwillige Handlungen, wozu man nicht vom Berge Sinai her eidlich verpflichtet ist, schuldig wird; um wie viel mehr wird man schuldig wegen Schwüre über gebotene Handlungen, worauf man schon vom Berge Sinai her beschworen ist! Da sagten sie zu ihm: Nein! Wenn Du es sagst bei einem Schwure über eine freiwillige Handlung, wobei die Verneinung der Bejahung gleich gesetzt ist, wirst Du es denn auch sagen bei einem Schwur (zur Erfüllung) eines Gebot es, wobei doch die Verneinung nicht der Bejahung gleichgesetzt werden kann? denn wenn Einer schwört, ein Gebot zu verabsäumen, und er verabsäumt es nicht, ist er ja frei!
ז שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֹכַל כִּכָּר זוֹ, שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֹכֲלֶנָּה, שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֹכֲלֶנָּה, וַאֲכָלָהּ, אֵינוֹ חַיָּב אֶלָּא אַחַת. זוֹ הִיא שְׁבוּעַת בִּטּוּי, שֶׁחַיָּבִין עַל זְדוֹנָהּ מַכּוֹת וְעַל שִׁגְגָתָהּ קָרְבָּן עוֹלֶה וְיוֹרֵד. שְׁבוּעַת שָׁוְא, חַיָּבִין עַל זְדוֹנָהּ מַכּוֹת וְעַל שִׁגְגָתָהּ פָּטוּר:
7 Sagt Jemand: „ich schwöre, dass ich diesen Laib Brot nicht essen werde. ich schwöre, dass ich ihn nicht essen werde! (ich schwöre, dass ich ihn nicht essen werde!) und er isst ihn (dennoch), so ist er nur einmal schuldig. Dies ist ein Ausspruch - Eid, wegen dessen mutwilliger Verletzung man Geißelhiebe und wegen unvorsätzlicher ein auf- und absteigendes Opfer schuldig wird; wegen eines vergeblichen Schwures ist man, wenn er mit Mutwillen ausgesprochen, der Geißelung schuldig, und wenn aus Versehen, ist man frei.
ח אֵיזוֹ הִיא שְׁבוּעַת שָׁוְא, נִשְׁבַּע לְשַׁנּוֹת אֶת הַיָּדוּעַ לָאָדָם, אָמַר עַל הָעַמּוּד שֶׁל אֶבֶן שֶׁהוּא שֶׁל זָהָב, וְעַל הָאִישׁ שֶׁהוּא אִשָּׁה, וְעַל הָאִשָּׁה שֶׁהִיא אִישׁ. נִשְׁבַּע עַל דָּבָר שֶׁאִי אֶפְשָׁר, אִם לֹא רָאִיתִי גָמָל שֶׁפּוֹרֵחַ בָּאֲוִיר, וְאִם לֹא רָאִיתִי נָחָשׁ כְּקוֹרַת בֵּית הַבַּד. אָמַר לְעֵדִים בֹּאוּ וַהֲעִידוּנִי, שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא נְעִידֶךָ. נִשְׁבַּע לְבַטֵּל אֶת הַמִּצְוָה, שֶׁלֹּא לַעֲשׂוֹת סֻכָּה, וְשֶׁלֹּא לִטֹּל לוּלָב, וְשֶׁלֹּא לְהָנִיחַ תְּפִלִּין, זוֹ הִיא שְׁבוּעַת שָׁוְא, שֶׁחַיָּבִין עַל זְדוֹנָהּ מַכּוֹת וְעַל שִׁגְגָתָהּ פָּטוּר:
8 Was heißt ein vergeblicher Schwur? Wenn Einer schwört, dass Etwas anders sei, als es den Menschen bekannt ist; er schwört z B. Betreffs einer steinernen Säule, dass sie eine goldene sei; Betreffs eines Mannes, er sei ein Weib, oder Betreffs eines Weibes, es sei ein Mann; oder er beschwört, was unmöglich ist, etwa: „wenn ich nicht ein in der Luft fliegendes Kamel gesehen habe“, „wenn ich nicht eine dem Balken der Ölpress. gleiche Schlange gesehen habe.“ — Sagt Jemand zu Zeugen: „kommet und zeuget für mich!“ (und sie erwidern:) „wir schwören, dass wir nicht zeugen wollen!“ oder es schwört Jemand, ein Gebot zu verabsäumen, etwa: keine Laubhütte zu machen, keinen Lulab zu nehmen, oder keine Tephillin anzulegen; so ist dies ein vergeblicher Schwur, wegen dessen man, wenn er mit Mutwillen ausgesprochen, der Geißelung schuldig wird, und wenn aus Versehen, frei ist.
ט שְׁבוּעָה שֶׁאֹכַל כִּכָּר זוֹ, שְׁבוּעָה שֶׁלֹּא אֹכֲלֶנָּה, הָרִאשׁוֹנָה שְׁבוּעַת בִּטּוּי וְהַשְּׁנִיָּה שְׁבוּעַת שָׁוְא. אֲכָלָהּ, עָבַר עַל שְׁבוּעַת שָׁוְא. לֹא אֲכָלָהּ, עָבַר עַל שְׁבוּעַת בִּטּוּי:
9 (Sagt Jemand:) „ich schwöre, dass ich diesen Brotlaib essen werde! ich schwöre, dass ich ihn nicht essen werde!“; so ist der erstere ein Ausspruch-Eid, und der zweite ein vergeblicher Eid. Hat er ihn gegessen, so hat er (nur) durch vergebliches Schwören eine Übertretung verübt; hat er ihn nicht gegessen, so hat er (auch) einen Ausspruch-Eid verletzt.
י שְׁבוּעַת בִּטּוּי נוֹהֶגֶת בַּאֲנָשִׁים וּבְנָשִׁים, בִּרְחוֹקִים וּבִקְרוֹבִים, בִּכְשֵׁרִים וּבִפְסוּלִין, בִּפְנֵי בֵית דִּין וְשֶׁלֹּא בִּפְנֵי בֵית דִּין, מִפִּי עַצְמוֹ. וְחַיָּבִין עַל זְדוֹנָהּ מַכּוֹת וְעַל שִׁגְגָתָהּ קָרְבָּן עוֹלֶה וְיוֹרֵד:
10 Das Gesetz über den Ausspruch-Eid gilt. sowohl bei Männern als bei Weibern; sowohl hinsichtlich Entfernter als hinsichtlich Anverwandter; sowohl bei (zum Zeugnis) Tauglichen als bei Untauglichen; sowohl vor dem Gerichte als außerhalb des Gerichtes; (doch muss der Schwur) durch seinen eigenen Mund (ausgesprochen sein). Wegen dessen Mutwilliger Verletzung ist man der Geißelung schuldig, wegen unvorsätzlicher (bringt man) ein auf- und absteigendes Opfer.
יא שְׁבוּעַת שָׁוְא נוֹהֶגֶת בַּאֲנָשִׁים וּבְנָשִׁים, בִּרְחוֹקִים וּבִקְרוֹבִים, בִּכְשֵׁרִים וּבִפְסוּלִים, בִּפְנֵי בֵית דִּין וְשֶׁלֹּא בִּפְנֵי בֵית דִּין, וּמִפִּי עַצְמוֹ. וְחַיָּבִין עַל זְדוֹנָהּ מַכּוֹת וְעַל שִׁגְגָתָהּ פָּטוּר. אַחַת זוֹ, וְאַחַת זוֹ, הַמֻּשְׁבָּע מִפִּי אֲחֵרִים, חַיָּב. כֵּיצַד. אָמַר, לֹא אָכַלְתִּי הַיּוֹם וְלֹא הֵנָחְתִּי תְפִלִּין הַיּוֹם, מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, חַיָּב:
11 Das Gesetz über den vergeblichen Schwur gilt sowohl bei Männern als bei Weibern; sowohl hinsichtlich Entfernter als hinsichtlich Anverwandter; sowohl bei (zum Zeugnis) Tauglichen als bei Untauglichen; sowohl vor dem Gerichte als außerhalb des Gerichtes; (doch muss der Schwur) durch seinen eigenen Mund (ausgesprochen sein). Wenn er mutwillig ausgesprochen wurde, ist man seinetwegen der Geißelung schuldig; wenn aus Versehen, ist man frei. Sowohl bei diesem als bei jenem ist auch der schuldig, welcher von Andern beschworen wird. In welcher Weise? Sagt er: „ich habe heute Nichts gegessen“, oder: „ich habe heute keine Tephillin angelegt“ — (darauf sagt ein Anderer): „ich beschwöre dich (darüber)“, und er erwidert: „Amen!“; so ist er schuldig.