ה מוֹתַר שְׁקָלִים, חֻלִּין. מוֹתַר עֲשִׂירִית הָאֵפָה, מוֹתַר קִנֵּי זָבִין, קִנֵּי זָבוֹת, קִנֵּי יוֹלְדוֹת, וְחַטָאוֹת וַאֲשָׁמוֹת, מוֹתְרֵיהֶן נְדָבָה. זֶה הַכְּלָל, כָּל שֶׁהוּא בָּא לְשֵׁם חַטָאת וּלְשֵׁם אַשְׁמָה, מוֹתָרָן נְדָבָה. מוֹתַר עוֹלָה, לָעוֹלָה. מוֹתַר מִנְחָה, לַמִּנְחָה. מוֹתַר שְׁלָמִים, לַשְּׁלָמִים. מוֹתַר פֶּסַח, לַשְּׁלָמִים. מוֹתַר נְזִירִים, לַנְּזִירִים. מוֹתַר נָזִיר, לַנְּדָבָה. מוֹתַר עֲנִיִּים, לָעֲנִיִּים. מוֹתַר עָנִי, לְאוֹתוֹ עָנִי. מוֹתַר שְׁבוּיִים, לַשְּׁבוּיִים. מוֹתַר שָׁבוּי, לְאוֹתוֹ שָׁבוּי. מוֹתַר הַמֵּתִים, לַמֵּתִים. מוֹתַר הַמֵּת, לְיוֹרְשָׁיו. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, מוֹתַר הַמֵּת, יְהֵא מֻנָּח עַד שֶׁיָּבֹא אֵלִיָּהוּ. רַבִּי נָתָן אוֹמֵר, מוֹתַר הַמֵּת בּוֹנִין לוֹ נֶפֶשׁ עַל קִבְרוֹ:
5 Der Überschuss über die Tempelsteuer ist Privateigentum, der Überschuss [über den Preis] des Efazehntels, des Vogelopfers der flusssüchtigen Männer, der flusssüchtigen Frauen und der Wöchnerinnen, des Sünd- und Schuldopfers fällt der Spendenkasse zu. Die Norm ist: Was für den Zweck eines Sündopfers oder eines Schuldopfers bestimmt ist, dessen Überschuss fällt der Spendenkasse zu. Der Überschuss [über die Kosten] eines Ganzopfers ist zu einem Ganzopfer, eines Mehlopfers zu einem Mehlopfer, eines Friedensopfers zu Friedensopfern, eines Pessachopfers zu Friedensopfern zu verwenden. Was von [einer Geldsammlung für] Nasiräeropfer übrigbleibt, ist für Nasiräeropfer auszugeben; Überschüsse des einzelnen Nasiräers fallen dagegen der Spendenkasse zu. Überschüsse [aus einer Geldsammlung] zu Gunsten Armer sind für andere Arme, zu Gunsten eines bestimmten Armen, nur für diesen zu verwenden, zur Befreiung Gefangener, für andere Gefangene, zur Befreiung eines bestimmten Gefangenen, nur für diesen Gefangenen, zur Bestattung von Leichen, für andere Leichen, zur Bestattung eines bestimmten Toten, nur für dessen Erben. R. Meïr sagt: Was [von einer Geldsammlung] für einen Toten übrigbleibt, liege bis Elijahu kommt. R. Natan sagt: Man verwendet es zu einem Denkmal auf seinem Grabe.