Shekalim 2

Kapitel 2

א מְצָרְפִין שְׁקָלִים לְדַרְכּוֹנוֹת מִפְּנֵי מַשּׂוֹי הַדֶּרֶךְ. כְּשֵׁם שֶׁהָיוּ שׁוֹפָרוֹת בַּמִּקְדָּשׁ, כָּךְ הָיוּ שׁוֹפָרוֹת בַּמְּדִינָה. בְּנֵי הָעִיר שֶׁשָּׁלְחוּ אֶת שִׁקְלֵיהֶן וְנִגְנְבוּ אוֹ שֶׁאָבָדוּ, אִם נִתְרְמָה הַתְּרוּמָה, נִשְׁבָּעִין לַגִּזְבָּרִים. וְאִם לָאו נִשְׁבָּעִין לִבְנֵי הָעִיר, וּבְנֵי הָעִיר שׁוֹקְלִין תַּחְתֵּיהֶן. נִמְצָאוּ, אוֹ שֶׁהֶחֱזִירוּם הַגַּנָּבִים, אֵלּוּ וָאֵלּוּ שְׁקָלִים, וְאֵין עוֹלִין לָהֶן לְשָׁנָה הַבָּאָה:
1 Man darf die Schekelstücke mit Rücksicht auf die Last der Reise in Dareiken umwechseln. Wie es Büchsen im Heiligtum gab, waren solche auch in der Provinz vorhanden. Hatten die Bewohner einer Ortschaft ihre Schekel abgeschickt, diese aber sind gestohlen worden oder abhanden gekommen, so leisten [die Boten], wenn die Teruma schon abgehoben war, den Schatzmeistern den Eid, andernfalls leisten sie ihn den Ortsleuten, und diese müssen dann die Schekel aufs Neue entrichten. Wurden sie wieder gefunden oder von den Dieben zurückgegeben, sind diese wie jene als Tempelsteuer zu behandeln, ohne ihnen fürs nächste Jahr angerechnet zu werden.
ב הַנּוֹתֵן שִׁקְלוֹ לַחֲבֵרוֹ לִשְׁקֹל עַל יָדוֹ, וּשְׁקָלוֹ עַל יְדֵי עַצְמוֹ, אִם נִתְרְמָה תְּרוּמָה מָעַל. הַשּׁוֹקֵל שִׁקְלוֹ מִמְּעוֹת הֶקְדֵּשׁ, אִם נִתְרְמָה תְרוּמָה וְקָרְבָה הַבְּהֵמָה מָעַל. מִדְּמֵי מַעֲשֵׂר שֵׁנִי, מִדְּמֵי שְׁבִיעִית, יֹאכַל כְּנֶגְדָּן:
2 Gibt jemand seinen Schekel einem Andern, damit ihn dieser für ihn entrichte, er aber entrichtet ihn für sich selbst, so hat er, wenn die Teruma schon abgehoben war, eine Veruntreuung an Tempelgut begangen. Entrichtet jemand seinen Schekel vom Gelde des Heiligtums, so begeht er, wenn die Teruma schon abgehoben und ein Opfer dargebracht war, eine Veruntreuung an Tempelgut; [hat er ihn] vom Gelde des zweiten Zehent oder vom Gelde des siebenten Jahres [entrichtet], so verzehre er einen entsprechenden Betrag.
ג הַמְכַנֵּס מָעוֹת וְאָמַר, הֲרֵי אֵלּוּ לְשִׁקְלִי, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, מוֹתָרָן נְדָבָה. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, מוֹתָרָן חֻלִּין. שֶׁאָבִיא מֵהֶן לְשִׁקְלִי, שָׁוִין שֶׁמּוֹתָרָן חֻלִּין. אֵלּוּ לְחַטָאת, שָׁוִין שֶׁהַמּוֹתָר נְדָבָה. שֶׁאָבִיא מֵהֶן לְחַטָאת, שָׁוִין שֶׁהַמּוֹתָר חֻלִּין:
3 Wenn man Geld zusammenspart und spricht dabei: dies sei für meine Tempelsteuer, so fällt nach Ansicht der Schule Schammais ein etwaiger Überschuss der Spendenkasse zu, während die Schule Hillels meint, der Überschuss sei Privatbesitz; [sagt man dagegen:] damit ich davon meine Tempelsteuer entrichte, so stimmen sie überein, dass der Überschuss Privateigentum ist. [Sagt man:] dies sei zu meinem Sündopfer, stimmen sie überein, dass der Überschuss der Spendenkasse zufällt; [sagt man dagegen:] damit ich davon mein Sündopfer darbringe, stimmen sie überein, dass der Überschuss Privatbesitz ist.
ד אָמַר רַבִּי שִׁמְעוֹן, מַה בֵּין שְׁקָלִים לְחַטָאת. שְׁקָלִים יֵשׁ לָהֶם קִצְבָה, וְחַטָאת אֵין לָהּ קִצְבָה. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אַף לִשְׁקָלִים אֵין לָהֶן קִצְבָה, שֶׁכְּשֶׁעָלוּ יִשְׂרָאֵל מִן הַגּוֹלָה הָיוּ שׁוֹקְלִים דַּרְכּוֹנוֹת, חָזְרוּ לִשְׁקוֹל סְלָעִים, חָזְרוּ לִשְׁקוֹל טְבָעִין, וּבִקְּשׁוּ לִשְׁקֹל דִּינָרִים. אָמַר רַבִּי שִׁמְעוֹן, אַף עַל פִּי כֵן, יַד כֻּלָּן שָׁוָה. אֲבָל חַטָאת, זֶה מֵבִיא בְּסֶלַע וְזֶה מֵבִיא בִּשְׁתַּיִם וְזֶה מֵבִיא בְּשָׁלשׁ:
4 Dazu bemerkte R. Simon: Was ist der Unterschied zwischen Tempelsteuer und Sündopfer? Für die Tempelsteuer gilt ein fester Betrag, für das Sündopfer dagegen ist kein Betrag festgesetzt. R. Juda aber meinte: Auch für die Tempelsteuer gibt es keinen festgesetzten Betrag; denn als Israel aus der Verbannung heraufkam, bildeten Dareiken die Tempelsteuer, später Doppelschekel, dann wieder Schekelstücke, zuletzt wollten sie Denare entrichten (was jedoch nicht angenommen wurde). Darauf entgegnete R. Simon: Immerhin war die Leistung Aller dieselbe; was aber das Sündopfer betrifft, so bringt der Eine ein solches für einen Sela‘, ein Anderer für zwei, ein Dritter für drei.
ה מוֹתַר שְׁקָלִים, חֻלִּין. מוֹתַר עֲשִׂירִית הָאֵפָה, מוֹתַר קִנֵּי זָבִין, קִנֵּי זָבוֹת, קִנֵּי יוֹלְדוֹת, וְחַטָאוֹת וַאֲשָׁמוֹת, מוֹתְרֵיהֶן נְדָבָה. זֶה הַכְּלָל, כָּל שֶׁהוּא בָּא לְשֵׁם חַטָאת וּלְשֵׁם אַשְׁמָה, מוֹתָרָן נְדָבָה. מוֹתַר עוֹלָה, לָעוֹלָה. מוֹתַר מִנְחָה, לַמִּנְחָה. מוֹתַר שְׁלָמִים, לַשְּׁלָמִים. מוֹתַר פֶּסַח, לַשְּׁלָמִים. מוֹתַר נְזִירִים, לַנְּזִירִים. מוֹתַר נָזִיר, לַנְּדָבָה. מוֹתַר עֲנִיִּים, לָעֲנִיִּים. מוֹתַר עָנִי, לְאוֹתוֹ עָנִי. מוֹתַר שְׁבוּיִים, לַשְּׁבוּיִים. מוֹתַר שָׁבוּי, לְאוֹתוֹ שָׁבוּי. מוֹתַר הַמֵּתִים, לַמֵּתִים. מוֹתַר הַמֵּת, לְיוֹרְשָׁיו. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, מוֹתַר הַמֵּת, יְהֵא מֻנָּח עַד שֶׁיָּבֹא אֵלִיָּהוּ. רַבִּי נָתָן אוֹמֵר, מוֹתַר הַמֵּת בּוֹנִין לוֹ נֶפֶשׁ עַל קִבְרוֹ:
5 Der Überschuss über die Tempelsteuer ist Privateigentum, der Überschuss [über den Preis] des Efazehntels, des Vogelopfers der flusssüchtigen Männer, der flusssüchtigen Frauen und der Wöchnerinnen, des Sünd- und Schuldopfers fällt der Spendenkasse zu. Die Norm ist: Was für den Zweck eines Sündopfers oder eines Schuldopfers bestimmt ist, dessen Überschuss fällt der Spendenkasse zu. Der Überschuss [über die Kosten] eines Ganzopfers ist zu einem Ganzopfer, eines Mehlopfers zu einem Mehlopfer, eines Friedensopfers zu Friedensopfern, eines Pessachopfers zu Friedensopfern zu verwenden. Was von [einer Geldsammlung für] Nasiräeropfer übrigbleibt, ist für Nasiräeropfer auszugeben; Überschüsse des einzelnen Nasiräers fallen dagegen der Spendenkasse zu. Überschüsse [aus einer Geldsammlung] zu Gunsten Armer sind für andere Arme, zu Gunsten eines bestimmten Armen, nur für diesen zu verwenden, zur Befreiung Gefangener, für andere Gefangene, zur Befreiung eines bestimmten Gefangenen, nur für diesen Gefangenen, zur Bestattung von Leichen, für andere Leichen, zur Bestattung eines bestimmten Toten, nur für dessen Erben. R. Meïr sagt: Was [von einer Geldsammlung] für einen Toten übrigbleibt, liege bis Elijahu kommt. R. Natan sagt: Man verwendet es zu einem Denkmal auf seinem Grabe.