ה עוֹשִׂין כָּל צָרְכֵי הַמֵּת, סָכִין וּמְדִיחִין אוֹתוֹ, וּבִלְבַד שֶׁלֹּא יָזִיזוּ בוֹ אֵבֶר. שׁוֹמְטִין אֶת הַכַּר מִתַּחְתָּיו וּמַטִּילִין אוֹתוֹ עַל הַחֹל בִּשְׁבִיל שֶׁיַּמְתִּין. קוֹשְׁרִים אֶת הַלֶּחִי, לֹא שֶׁיַּעֲלֶה, אֶלָּא שֶׁלֹּא יוֹסִיף. וְכֵן קוֹרָה שֶׁנִּשְׁבְּרָה, סוֹמְכִין אוֹתָהּ בְּסַפְסָל אוֹ בַּאֲרֻכּוֹת הַמִּטָּה, לֹא שֶׁתַּעֲלֶה, אֶלָּא שֶׁלֹּא תוֹסִיף. אֵין מְעַמְּצִין אֶת הַמֵּת בְּשַׁבָּת, וְלֹא בְחֹל עִם יְצִיאַת נֶפֶשׁ. וְהַמְעַמֵּץ עִם יְצִיאַת נֶפֶשׁ, הֲרֵי זֶה שׁוֹפֵךְ דָּמִים:
5 Man verrichte alle Erfordernisse der Leiche, man salbe und wasche sie, nur rühre man kein Glied an ihr; man ziehe das Kissen unter ihr weg und lasse sie auf den Sand gleiten um (die Verwesung) zu verzögern; man unterbinde das Kinn, nicht dass es sich hebe, sondern nur dass es nicht fortfahre (sich zu senken); ebenso darf man einen zerbrochenen Balken mit einer Bank oder den Seitenwänden des Bettes stützen, nicht dass er sich hebe, sondern nur dass er nicht fortfahre (sich zu senken). Man drücke dem Todten am Schabbat nicht die Augen zu, und nicht an Wochentagen während des Todeskampfes. Wer einem mit dem Tode Ringenden die Augen zudrückt, hat Blut vergossen