Shabbat 22

Kapitel 22

א חָבִית שֶׁנִּשְׁבְּרָה, מַצִּילִין הֵימֶנָּה מְזוֹן שָׁלֹשׁ סְעֻדּוֹת, וְאוֹמֵר לַאֲחֵרִים, בֹּאוּ וְהַצִּילוּ לָכֶם, וּבִלְבַד שֶׁלֹּא יִסְפֹּג. אֵין סוֹחֲטִין אֶת הַפֵּרוֹת לְהוֹצִיא מֵהֶן מַשְׁקִין, וְאִם יָצְאוּ מֵעַצְמָן, אֲסוּרִין. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אִם לְאֳכָלִין, הַיּוֹצֵא מֵהֶן מֻתָּר, וְאִם לְמַשְׁקִין, הַיּוֹצֵא מֵהֶן אָסוּר. חַלּוֹת דְּבַשׁ שֶׁרִסְּקָן מֵעֶרֶב שַׁבָּת וְיָצְאוּ מֵעַצְמָן, אֲסוּרִין. וְרַבִּי אֱלִיעֶזֶר מַתִּיר:
1 Wenn ein Fass zerbricht, darf man daraus für drei Mahlzeiten retten; auch Andern zurufen: Kommt und rettet für Euch! Aber man darf nicht den Wein mit Schwamm aufnehmen. — Man darf nicht Früchte drücken, um Saft heraus zu ziehen, und wenn er von selbst herausgelaufen, darf man ihn nicht geniessen. R. Jehuda sagt: Wenn die Früchte zum Essen bestimmt waren, darf man, was herausfliesst, geniessen; wenn sie aber zum Genusse des Saftes bestimmt waren, ist was herausfliesst unerlaubt. Wenn man Honigwaben am Freitag zerbröckelt hatte, und es fliesst der Honig von selbst, so ist er unerlaubt, R. Elieser erklärt ihn für erlaubt.
ב כֹּל שֶׁבָּא בְחַמִּין מֵעֶרֶב שַׁבָּת, שׁוֹרִין אוֹתוֹ בְחַמִּין בְּשַׁבָּת, וְכֹל שֶׁלֹּא בָא בְחַמִּין מֵעֶרֶב שַׁבָּת, מְדִיחִין אוֹתוֹ בְחַמִּין בְּשַׁבָּת, חוּץ מִן הַמָּלִיחַ הַיָּשָׁן, וְדָגִים מְלוּחִים קְטַנִּים וְקוּלְיָס הָאִסְפָּנִין, שֶׁהֲדָחָתָן זוֹ הִיא גְמַר מְלַאכְתָּן:
2 Alles, was schon vor Schabbat in heissem Wasser (gekocht) war, darf man am Schabbat wieder in heissem Wasser ein weichen, was aber noch nicht in heissem Wasser war, darf man nur mit heissem Wasser waschen, ausgenommen vorjährige Salzfische (und eingesalzene kleine Fische) und spanische Kulias, denn ihre Waschung ist ihre völlige Zurichtung.
ג שׁוֹבֵר אָדָם אֶת הֶחָבִית לֶאֱכֹל הֵימֶנָּה גְרוֹגָרוֹת, וּבִלְבַד שֶׁלֹּא יִתְכַּוֵּן לַעֲשׂוֹת כְּלִי. וְאֵין נוֹקְבִים מְגוּפָה שֶׁל חָבִית, דִּבְרֵי רַבִּי יְהוּדָה. וַחֲכָמִים מַתִּירִין. וְלֹא יִקְּבֶנָּה מִצִּדָּהּ. וְאִם הָיְתָה נְקוּבָה, לֹא יִתֵּן עָלֶיהָ שַׁעֲוָה, מִפְּנֵי שֶׁהוּא מְמָרֵחַ. אָמַר רַבִּי יְהוּדָה, מַעֲשֶׂה בָא לִפְנֵי רַבָּן יוֹחָנָן בֶּן זַכַּאי בַּעֲרָב, וְאָמַר, חוֹשְׁשָׁנִי לוֹ מֵחַטָּאת:
3 Man darf ein Fass anbrechen, um dürre Feigen (herauszunehmen und) zu essen, nur darf man nicht beabsichtigen ein brauchbares Gefäss zu bilden. Man darf den Spund des Fasses nicht durchbohren. So R. Jehudah. Die Weisen erklären es für erlaubt. (Nach Andern: R. Jose erlaubt es). Man darf es nicht von der Seite anbohren, und wenn es angebohrt ist, darf man nicht Wachs darauf machen, weil man es streicht. R. Jehudah erzählt: Ein Fall der Art kam einst vor R. Jochanan ben Sackai zu Arab vor, und er sagte: Ich bin im Zweifel wegen der Verschuldung eines Sündopfers.
ד נוֹתְנִין תַּבְשִׁיל לְתוֹךְ הַבּוֹר בִּשְׁבִיל שֶׁיְּהֵא שָׁמוּר, וְאֶת הַמַּיִם הַיָּפִים בָּרָעִים בִּשְׁבִיל שֶׁיִּצַּנּוּ, וְאֶת הַצּוֹנֵן בַּחַמָּה בִּשְׁבִיל שֶׁיֵּחַמּוּ. מִי שֶׁנָּשְׁרוּ כֵלָיו בַּדֶּרֶךְ בְּמַיִם, מְהַלֵּךְ בָּהֶן וְאֵינוֹ חוֹשֵׁשׁ. הִגִּיעַ לֶחָצֵר הַחִיצוֹנָה, שׁוֹטְחָן בַּחַמָּה, אֲבָל לֹא כְנֶגֶד הָעָם:
4 Man darf gekochte Speisen in eine Grube setzen, damit sie daselbst verwahrt bleiben; auch gutes Wasser unter ungeniessbares (im Gefässe) setzen, um es kühl zu erhalten; auch kaltes in warmes, um es zu erwärmen. Wem die Kleider unterwegs in Wasser gefallen sind, der darf weiter ohne Bedenken darin gehen. Sobald er an den äussersten Hof (der Stadt) anlangt, darf er sie in der Sonne ausbreiten, doch nicht vor dem Volke (nicht öffentlich).
ה הָרוֹחֵץ בְּמֵי מְעָרָה וּבְמֵי טְבֶרְיָא וְנִסְתַּפֵּג, אֲפִלּוּ בְעֶשֶׂר אֲלוּנְטִיאוֹת, לֹא יְבִיאֵם בְּיָדוֹ. אֲבָל עֲשָׂרָה בְנֵי אָדָם מִסְתַּפְּגִין בַּאֲלוּנְטִית אַחַת פְּנֵיהֶם יְדֵיהֶם וְרַגְלֵיהֶם, וּמְבִיאִין אוֹתָהּ בְּיָדָן:
5 Wer im Wasser einer Höhle, oder in den warmen Bädern von Tiberias gebadet und sich abgetrocknet hat, selbst wenn es mit zehn Tüchern geschehen ist, darf sie nicht selbst wegbringen. Aber wenn zehn Personen sich mit einem Tuche Gesicht, Hände und Füsse getrocknet haben, so dürfen sie es wegbringen.
ו סָכִין וּמְמַשְׁמְשִׁין בִּבְנֵי מֵעַיִם, אֲבָל לֹא מִתְעַמְּלִין וְלֹא מִתְגָּרְדִין. אֵין יוֹרְדִין לְקוֹרְדִּימָה, וְאֵין עוֹשִׂין אַפִּקְטְוִזִין, וְאֵין מְעַצְּבִין אֶת הַקָּטָן, וְאֵין מַחֲזִירִין אֶת הַשֶּׁבֶר. מִי שֶׁנִּפְרְקָה יָדוֹ וְרַגְלוֹ, לֹא יִטְרְפֵם בְּצוֹנֵן, אֲבָל רוֹחֵץ הוּא כְדַרְכּוֹ, וְאִם נִתְרַפָּא נִתְרַפָּא:
6 Man darf sich salben und den Leib reiben, aber sich nicht ermüden. Man darf sich nicht den Körper bürsten. Man darf nicht in Kordima hinabsteigen. Man darf keine Brechmittel nehmen Man darf keinem Kinde die Glieder gewaltsam richten; man darf nicht einen Bruch wieder einrichten. Wer sich die Hand oder den Fuss verrenkt hat, darf sie nicht mit kaltem Wasser begiessen, sondern wie gewöhnlich waschen und wenn es davon heilt, so mag es sein.