Sanhedrin 5

Kapitel 5

א הָיוּ בוֹדְקִין אוֹתָן בְּשֶׁבַע חֲקִירוֹת, בְּאֵיזֶה שָׁבוּעַ, בְּאֵיזוֹ שָׁנָה, בְּאֵיזֶה חֹדֶשׁ, בְּכַמָּה בַחֹדֶשׁ, בְּאֵיזֶה יוֹם, בְּאֵיזוֹ שָׁעָה, בְּאֵיזֶה מָקוֹם. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר בְּאֵיזֶה יוֹם, בְּאֵיזוֹ שָׁעָה, בְּאֵיזֶה מָקוֹם. מַכִּירִין אַתֶּם אוֹתוֹ. הִתְרֵיתֶם בּוֹ. הָעוֹבֵד עֲבוֹדָה זָרָה, אֶת מִי עָבַד, וּבַמֶּה עָבָד:
1 Man prüfte sie durch (folgende) sieben Untersuchungsfragen: In welcher Jahrwoche? Im wievielten Jahre? In welchem Monate? Am wievielten des Monats? An welchem Tage? In welcher Stunde? An welchem Orte? R. Jose sagt: (Man fragte nur:) An welchem Tage? In welcher Stunde? An welchem Orte? — Ferner fragte man: Kennt ihr ihn? Habt ihr ihn gewarnt? Wenn Einer Götzendienst getrieben (fragte man ferner:) Wem hat er gedient? Womit hat er gedient?
ב כָּל הַמַּרְבֶּה בִבְדִיקוֹת, הֲרֵי זֶה מְשֻׁבָּח. מַעֲשֶׂה וּבָדַק בֶּן זַכַּאי בְּעֻקְצֵי תְאֵנִים. וּמַה בֵּין חֲקִירוֹת לִבְדִיקוֹת. חֲקִירוֹת, אֶחָד אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, עֵדוּתָן בְּטֵלָה. בְּדִיקוֹת, אֶחָד אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, וַאֲפִלּוּ שְׁנַיִם אוֹמְרִים אֵין אָנוּ יוֹדְעִין, עֵדוּתָן קַיָּמֶת. אֶחָד חֲקִירוֹת וְאֶחָד בְּדִיקוֹת, בִּזְמַן שֶׁמַּכְחִישִׁין זֶה אֶת זֶה, עֵדוּתָן בְּטֵלָה:
2 Jemehr einer prüft, desto lobenswerter ist er. Einst geschah es, dass der Sohn Sakkai’s über die Stiele der Feigen ausfragte. Was ist der Unterschied zwischen den Untersuchungsfragen; und (andern) Prüfungsfragen? Bei den Untersuchungsfragen ist, wenn Einer sagt: „ich weiss nicht“, das ganze Zeugnis ungültig; bei den (andern) Prüfungsfragen ist, wenn auch Einer sagt: „ich weiss nicht“, ja selbst wenn beide sagen: „wir wissen nicht“, das Zeugnis dennoch gültig. Sowohl bei den Untersuchungen als bei den (andern) Prüfungen ist, wenn sie einander widersprechen, das Zeugnis ungültig.
ג אֶחָד אוֹמֵר בִּשְׁנַיִם בַּחֹדֶשׁ וְאֶחָד אוֹמֵר בִּשְׁלֹשָׁה בַחֹדֶשׁ, עֵדוּתָן קַיֶּמֶת, שֶׁזֶּה יוֹדֵעַ בְּעִבּוּרוֹ שֶׁל חֹדֶשׁ וְזֶה אֵינוֹ יוֹדֵעַ בְּעִבּוּרוֹ שֶׁל חֹדֶשׁ. אֶחָד אוֹמֵר בִּשְׁלֹשָׁה וְאֶחָד אוֹמֵר בַּחֲמִשָּׁה, עֵדוּתָן בְּטֵלָה. אֶחָד אוֹמֵר בִּשְׁתֵּי שָׁעוֹת וְאֶחָד אוֹמֵר בְּשָׁלֹשׁ שָׁעוֹת, עֵדוּתָן קַיֶּמֶת. אֶחָד אוֹמֵר בְּשָׁלֹשׁ וְאֶחָד אוֹמֵר בְּחָמֵשׁ, עֵדוּתָן בְּטֵלָה. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, קַיָּמֶת. אֶחָד אוֹמֵר בְּחָמֵשׁ וְאֶחָד אוֹמֵר בְּשֶׁבַע, עֵדוּתָן בְּטֵלָה, שֶׁבְּחָמֵשׁ חַמָּה בַמִּזְרָח וּבְשֶׁבַע חַמָּה בַמַּעֲרָב:
3 Sagt da einer: „am zweiten des Monats“, und der andere sagt: „am dritten des Monats“, so ist ihr Zeugnis gültig; denn jener wusste, dass der Monat ein Schaltmonat war, und dieser wusste nicht, dass der Monat ein Schaltmonat war. Sagt aber einer: „am dritten“, und der andere sagt: „am fünften“, so ist ihr Zeugnis ungültig. Sagt einer: „in der zweiten Stunde“, und der andere sagt: „in der dritten Stunde“, so ist ihr Zeugnis giftig, Sagt einer: „in der dritten“, und der andere sagt: „in der fünften, so ist ihr Zeugnis ungiftig. R. Jehuda sagt: Es ist gültig. Sagt einer: „in der fünften“, und der andere sagt: „in der siebenten“, so ist ihr Zeugnis ungültig, denn in der fünften ist die Sonne im Osten, und in der siebenten ist die Sonne im Westen.
ד וְאַחַר כָּךְ מַכְנִיסִין אֶת הַשֵּׁנִי וּבוֹדְקִין אוֹתוֹ. אִם נִמְצְאוּ דִבְרֵיהֶם מְכֻוָּנִין, פּוֹתְחִין בִּזְכוּת. אָמַר אֶחָד מִן הָעֵדִים יֶשׁ לִי לְלַמֵּד עָלָיו זְכוּת, אוֹ אֶחָד מִן הַתַּלְמִידִים יֶשׁ לִי לְלַמֵּד עָלָיו חוֹבָה, מְשַׁתְּקִין אוֹתוֹ. אָמַר אֶחָד מִן הַתַּלְמִידִים יֶשׁ לִי לְלַמֵּד עָלָיו זְכוּת, מַעֲלִין אוֹתוֹ וּמוֹשִׁיבִין אוֹתוֹ בֵינֵיהֶן, וְלֹא הָיָה יוֹרֵד מִשָּׁם כָּל הַיּוֹם כֻּלּוֹ. אִם יֵשׁ מַמָּשׁ בִּדְבָרָיו, שׁוֹמְעִין לוֹ. וַאֲפִלּוּ הוּא אוֹמֵר יֶשׁ לִי לְלַמֵּד עַל עַצְמִי זְכוּת, שׁוֹמְעִין לוֹ, וּבִלְבַד שֶׁיֵּשׁ מַמָּשׁ בִּדְבָרָיו:
4 Hierauf führt man den zweiten herein und prüft ihn. Wenn ihre Worte übereinstimmend gefunden werden, beginnt man (die Verhandlung) mit (Gründen zur) Rechtfertigung. Sagt einer von den Zeugen: „ich habe Gründe zu seiner Rechtfertigung vorzubringen“, oder (sagt) einer von den Jüngern: „ich habe Gründe zu seiner Verurteilung vorzubringen“, so gebietet man ihm zu schweigen. Sagt einer von den Jüngern: „ich habe Gründe zu seiner Rechtfertigung vorzubringen“, so bringen sie ihn herauf und setzen ihn zwischen sich, und er kam den ganzen Tag nicht von dort hinunter; — wenn an seinen Worten etwas Erhebliches ist, so hört man auf ihn. — Auch wenn der Angeklagte selbst sagt: „ich habe Gründe zu meiner eigenen Rechtfertigung vorzubringen“, so hört man auf ihn; nur muss etwas Erhebliches an seinen Worten sein.
ה אִם מָצְאוּ לוֹ זְכוּת, פְּטָרוּהוּ. וְאִם לָאו, מַעֲבִירִין דִּינוֹ לְמָחָר. הָיוּ מִזְדַּוְּגִין זוּגוֹת זוּגוֹת, וּמְמַעֲטִין בְּמַאֲכָל, וְלֹא הָיוּ שׁוֹתִין יַיִן כָּל הַיּוֹם, וְנוֹשְׂאִין וְנוֹתְנִין כָּל הַלַּיְלָה, וְלַמָּחֳרָת מַשְׁכִּימִין וּבָאִין לְבֵית דִּין. הַמְזַכֶּה אוֹמֵר אֲנִי מְזַכֶּה וּמְזַכֶּה אֲנִי בִמְקוֹמִי, וְהַמְחַיֵּב אוֹמֵר אֲנִי מְחַיֵּב וּמְחַיֵּב אֲנִי בִמְקוֹמִי. הַמְלַמֵּד חוֹבָה מְלַמֵּד זְכוּת, אֲבָל הַמְלַמֵּד זְכוּת אֵינוֹ יָכוֹל לַחֲזֹר וּלְלַמֵּד חוֹבָה. טָעוּ בְדָּבָר, שְׁנֵי סוֹפְרֵי הַדַּיָּנִין מַזְכִּירִין אוֹתָן. אִם מָצְאוּ לוֹ זְכוּת, פְּטָרוּהוּ. וְאִם לָאו, עוֹמְדִים לְמִנְיָן. שְׁנֵים עָשָׂר מְזַכִּין וְאַחַד עָשָׂר מְחַיְּבִין, זַכַּאי. שְׁנֵים עָשָׂר מְחַיְּבִין וְאַחַד עָשָׂר מְזַכִּין, וַאֲפִלּוּ אַחַד עָשָׂר מְזַכִּין וְאַחַד עָשָׂר מְחַיְּבִין וְאֶחָד אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, וַאֲפִלּוּ עֶשְׂרִים וּשְׁנַיִם מְזַכִּין אוֹ מְחַיְּבִין וְאֶחָד אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, יוֹסִיפוּ הַדַּיָּנִין. עַד כַּמָּה מוֹסִיפִין, שְׁנַיִם שְׁנַיִם עַד שִׁבְעִים וְאֶחָד. שְׁלֹשִׁים וְשִׁשָּׁה מְזַכִּין וּשְׁלֹשִׁים וַחֲמִשָּׁה מְחַיְּבִין, זַכַּאי. שְׁלֹשִׁים וְשִׁשָּׁה מְחַיְּבִין וּשְׁלֹשִׁים וַחֲמִשָּׁה מְזַכִּין, דָּנִין אֵלּוּ כְּנֶגֶד אֵלּוּ עַד שֶׁיִּרְאֶה אֶחָד מִן הַמְחַיְּבִין דִּבְרֵי הַמְזַכִּין:
5 Wenn sie für ihn die Rechtfertigung fanden, so entliessen sie ihn; wo nicht, so verschoben sie sein Urteil bis auf morgen. Inzwischen kamen sie paarweise zusammen, sie essen wenig und trinken keinen Wein den ganzen Tag, sie diskutieren die ganze Nacht, und am andern Morgen kommen sie frühzeitig in das Gerichtshaus. Der Rechtfertigende sagt: „ich habe ihn für gerecht erklärt, und ich bleibe dabei, ihn für gerecht zu erklären!“ —, und der Verdammende sagt: „ich habe ihn verdammt, und ich bleibe dabei, ihn zu verdammen!“. — Wer für Verdammung befunden hat, kann wieder für Freisprechung befinden; wer aber für Freisprechung befunden hat, kann nicht wieder für Verdammung befinden. Haben sie sich in Etwas geirrt, so haben die zwei, Gerichtsschreiber sie zu erinnern. Wenn sie für ihn die Rechtfertigung finden, so entlassen sie ihn; wo nicht, so beginnen sie abzustimmen. Erklären ihn zwölf für gerecht und eilt für schuldig, so ist er freigesprochen; erklären ihn zwölf für schuldig und elf für gerecht, [sogar wenn ihn elf für gerecht und elf für schuldig erklären, und einer sagt: „ich weiss nicht“,] ja sogar wenn ihn zweiundzwanzig für gerecht oder für schuldig erklären, und einer sagt: „ich weiss nicht!“, so muss man die (Zahl der) Richter vermehren. Bis auf wie viel vermehrt man sie? Immer um zwei bis auf einundsiebzig. Erklären ihn dann sechsunddreissig für gerecht und fünfunddreissig für schuldig, so ist er freigesprochen. Erklären ihn aber sechsunddreissig für schuldig und fünfunddreissig für gerecht, so debattieren die Einen mit den Andern so lange, bis einem der Verurteiler die Worte der Freisprechenden ein leuchten.