ה אִם מָצְאוּ לוֹ זְכוּת, פְּטָרוּהוּ. וְאִם לָאו, מַעֲבִירִין דִּינוֹ לְמָחָר. הָיוּ מִזְדַּוְּגִין זוּגוֹת זוּגוֹת, וּמְמַעֲטִין בְּמַאֲכָל, וְלֹא הָיוּ שׁוֹתִין יַיִן כָּל הַיּוֹם, וְנוֹשְׂאִין וְנוֹתְנִין כָּל הַלַּיְלָה, וְלַמָּחֳרָת מַשְׁכִּימִין וּבָאִין לְבֵית דִּין. הַמְזַכֶּה אוֹמֵר אֲנִי מְזַכֶּה וּמְזַכֶּה אֲנִי בִמְקוֹמִי, וְהַמְחַיֵּב אוֹמֵר אֲנִי מְחַיֵּב וּמְחַיֵּב אֲנִי בִמְקוֹמִי. הַמְלַמֵּד חוֹבָה מְלַמֵּד זְכוּת, אֲבָל הַמְלַמֵּד זְכוּת אֵינוֹ יָכוֹל לַחֲזֹר וּלְלַמֵּד חוֹבָה. טָעוּ בְדָּבָר, שְׁנֵי סוֹפְרֵי הַדַּיָּנִין מַזְכִּירִין אוֹתָן. אִם מָצְאוּ לוֹ זְכוּת, פְּטָרוּהוּ. וְאִם לָאו, עוֹמְדִים לְמִנְיָן. שְׁנֵים עָשָׂר מְזַכִּין וְאַחַד עָשָׂר מְחַיְּבִין, זַכַּאי. שְׁנֵים עָשָׂר מְחַיְּבִין וְאַחַד עָשָׂר מְזַכִּין, וַאֲפִלּוּ אַחַד עָשָׂר מְזַכִּין וְאַחַד עָשָׂר מְחַיְּבִין וְאֶחָד אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, וַאֲפִלּוּ עֶשְׂרִים וּשְׁנַיִם מְזַכִּין אוֹ מְחַיְּבִין וְאֶחָד אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, יוֹסִיפוּ הַדַּיָּנִין. עַד כַּמָּה מוֹסִיפִין, שְׁנַיִם שְׁנַיִם עַד שִׁבְעִים וְאֶחָד. שְׁלֹשִׁים וְשִׁשָּׁה מְזַכִּין וּשְׁלֹשִׁים וַחֲמִשָּׁה מְחַיְּבִין, זַכַּאי. שְׁלֹשִׁים וְשִׁשָּׁה מְחַיְּבִין וּשְׁלֹשִׁים וַחֲמִשָּׁה מְזַכִּין, דָּנִין אֵלּוּ כְּנֶגֶד אֵלּוּ עַד שֶׁיִּרְאֶה אֶחָד מִן הַמְחַיְּבִין דִּבְרֵי הַמְזַכִּין:
5 Wenn sie für ihn die Rechtfertigung fanden, so entliessen sie ihn; wo nicht, so verschoben sie sein Urteil bis auf morgen. Inzwischen kamen sie paarweise zusammen, sie essen wenig und trinken keinen Wein den ganzen Tag, sie diskutieren die ganze Nacht, und am andern Morgen kommen sie frühzeitig in das Gerichtshaus. Der Rechtfertigende sagt: „ich habe ihn für gerecht erklärt, und ich bleibe dabei, ihn für gerecht zu erklären!“ —, und der Verdammende sagt: „ich habe ihn verdammt, und ich bleibe dabei, ihn zu verdammen!“. — Wer für Verdammung befunden hat, kann wieder für Freisprechung befinden; wer aber für Freisprechung befunden hat, kann nicht wieder für Verdammung befinden. Haben sie sich in Etwas geirrt, so haben die zwei, Gerichtsschreiber sie zu erinnern. Wenn sie für ihn die Rechtfertigung finden, so entlassen sie ihn; wo nicht, so beginnen sie abzustimmen. Erklären ihn zwölf für gerecht und eilt für schuldig, so ist er freigesprochen; erklären ihn zwölf für schuldig und elf für gerecht, [sogar wenn ihn elf für gerecht und elf für schuldig erklären, und einer sagt: „ich weiss nicht“,] ja sogar wenn ihn zweiundzwanzig für gerecht oder für schuldig erklären, und einer sagt: „ich weiss nicht!“, so muss man die (Zahl der) Richter vermehren. Bis auf wie viel vermehrt man sie? Immer um zwei bis auf einundsiebzig. Erklären ihn dann sechsunddreissig für gerecht und fünfunddreissig für schuldig, so ist er freigesprochen. Erklären ihn aber sechsunddreissig für schuldig und fünfunddreissig für gerecht, so debattieren die Einen mit den Andern so lange, bis einem der Verurteiler die Worte der Freisprechenden ein leuchten.