ח כַּיּוֹצֵא בוֹ, הַמַּקְדִּישׁ פֵּרוֹתָיו עַד שֶׁלֹּא בָאוּ לְעוֹנַת הַמַּעַשְׂרוֹת, וּפְדָאָן, חַיָּבִין. מִשֶּׁבָּאוּ לְעוֹנַת הַמַּעַשְׂרוֹת, וּפְדָאָן, חַיָּבִין. הִקְדִּישָׁן עַד שֶׁלֹּא נִגְמְרוּ וּגְמָרָן הַגִּזְבָּר, וְאַחַר כָּךְ פְּדָאָן, פְּטוּרִים, שֶׁבִּשְׁעַת חוֹבָתָן הָיוּ פְטוּרִים:
8 Eben so verhält es sich, wenn Jemand seine Früchte heiligt, ehe für sie die Zeit des Verzehntens eingetreten ist, und sie (vor der Zeit) auslöst, so sind sie der Pflicht unterworfen; löset er sie aus nachdem die Pflicht des Verzehntens eintrat, sind sie gleichfalls der Pflicht unterworfen. Heiligt er sie, ehe sie zum <span dir="rtl">מעשר</span> fertig geworden, und der Schatzmeister macht sie fertig, so sind sie, wenn er sie alsdann auslöset, frei, weil sie zur Zeit, (als die Zehntverpflichtung) eintrat, frei waren.