א הַכּוֹבֵשׁ, הַשּׁוֹלֵק, הַמּוֹלֵחַ, חַיָּב. הַמְכַמֵּן בָּאֲדָמָה, פָּטוּר. הַמְטַבֵּל בַּשָּׂדֶה, פָּטוּר. הַפּוֹצֵעַ זֵיתִים שֶׁיֵּצֵא מֵהֶם הַשְּׂרָף, פָּטוּר. הַסּוֹחֵט זֵיתִים עַל בְּשָׂרוֹ, פָּטוּר. אִם סָחַט וְנָתַן לְתוֹךְ יָדוֹ, חַיָּב. הַמְקַפֵּא לְתַבְשִׁיל, פָּטוּר. לִקְדֵרָה, חַיָּב, מִפְּנֵי שֶׁהוּא כְבוֹר קָטָן:
1 Wenn man auf dem Felde Früchte einmacht, abkocht, einsalzt, sind sie dadurch zehntpflichtig; wenn man sie in die Erde legt, werden sie nicht pflichtig, auch nicht, wenn man auf dem Felde Früchte eintaucht, wenn man Oliven zerdrückt, damit der scharfe Saft herausgehe, oder zur Salbung auf seinen Körper ausdrückt; wenn man sie aber in die Hand ausdrückt, so muss man sie verzehnten. Wenn Jemand von Wein, der an eine kalte Speise getan ist, die Treber abnimmt, so ist der Wein dadurch nicht zehntpflichtig. Geschieht es aber an Wein, der in einen leeren Kochtopf geschüttet worden, so ist er zehntpflichtig, weil dieser, wie eine kleine Kufe betrachtet wird.