Maasrot 3

Kapitel 3

א הַמַּעֲבִיר תְּאֵנִים בַּחֲצֵרוֹ לִקְצוֹת, בָּנָיו וּבְנֵי בֵיתוֹ אוֹכְלִין וּפְטוּרִין. הַפּוֹעֲלִים שֶׁעִמּוֹ, בִּזְמַן שֶׁאֵין לָהֶם עָלָיו מְזוֹנוֹת, אוֹכְלִין וּפְטוּרִין. אֲבָל אִם יֶשׁ לָהֶם עָלָיו מְזוֹנוֹת, הֲרֵי אֵלּוּ לֹא יֹאכֵלוּ:
1 Wenn Jemand Feigen durch den Hof trägt, um sie zum Trocknen auszubreiten, so können seine Kinder und Hausgenossen zehntfrei davon essen; die Arbeiter, welche mithelfen, ebenfalls, wenn er ihnen nicht Verköstigung zu geben schuldig ist; aber wenn er sie verköstigen muss, dürfen sie nicht mitessen.
ב הַמּוֹצִיא פּוֹעֲלָיו לַשָּׂדֶה, בִּזְמַן שֶׁאֵין לָהֶם עָלָיו מְזוֹנוֹת, אוֹכְלִין וּפְטוּרִין. וְאִם יֶשׁ לָהֶם עָלָיו מְזוֹנוֹת, אוֹכְלִין אַחַת אַחַת מִן הַתְּאֵנָה, אֲבָל לֹא מִן הַסַּל וְלֹא מִן הַקֻּפָּה וְלֹא מִן הַמֻּקְצֶה:
2 Wenn Einer seine Arbeiter zu andern Arbeiten ins Feld führt, so dürfen sie, wenn ihm ihre Beköstigung nicht obliegt, Früchte zehntfrei essen; liegt ihm aber ihre Beköstigung ob, so dürfen sie allenfalls einzelne Feigen vom Baume essen, aber nicht aus dem Korbe, nicht aus dem Kasten, nicht von dem Platze, wo sie ausgebreitet sind.
ג הַשּׂוֹכֵר אֶת הַפּוֹעֵל לַעֲשׂוֹת בְּזֵיתִים, אָמַר לוֹ עַל מְנָת לֶאֱכֹל זֵיתִים, אוֹכֵל אֶחָד אֶחָד וּפָטוּר. וְאִם צֵרַף, חַיָּב. לְנַכֵּשׁ בִּבְצָלִים, אָמַר לוֹ עַל מְנָת לֶאֱכֹל יָרָק, מְקַרְטֵם עָלֶה עָלֶה וְאוֹכֵל. וְאִם צֵרַף, חַיָּב:
3 Wenn Jemand einen Arbeiter dingt, um an Ölbäumen zu arbeiten, und Jener spricht: mit dem Beding, dass ich Oliven essen dürfe, so darf er einzeln zehntfrei essen; nimmt er mehrere zusammen, muss er sie verzehnten. Dingt er ihn zum Ausjäten bei Zwiebeln, und Jener bedingt sich, Zwiebelblätter zu essen, so darf er einzelne abschneiden und essen; aber wenn er mehrere zugleich nimmt, muss er sie verzehnten.
ד מָצָא קְצִיצוֹת בַּדֶּרֶךְ, אֲפִלּוּ בְצַד שְׂדֵה קְצִיצוֹת, וְכֵן תְּאֵנָה שֶׁהִיא נוֹטָה עַל דֶּרֶךְ, וּמָצָא תַחְתֶּיהָ תְּאֵנִים, מֻתָּרוֹת מִשּׁוּם גָּזֵל וּפְטוּרוֹת מִן הַמַּעֲשְׂרוֹת. וּבְזֵיתִים וּבְחָרוּבִים, חַיָּבִים. מָצָא גְרוֹגָרוֹת, אִם דָּרְסוּ רוֹב בְּנֵי אָדָם, חַיָּב, וְאִם לָאו, פָּטוּר. מָצָא פִלְחֵי דְבֵלָה, חַיָּב, שֶׁיָּדוּעַ שֶׁהֵן מִדָּבָר גָּמוּר. וְהֶחָרוּבִין, עַד שֶׁלֹּא כְנָסָן לְרֹאשׁ הַגַּג, מוֹרִיד מֵהֶם לִבְהֵמָה, פָּטוּר, מִפְּנֵי שֶׁהוּא מַחֲזִיר אֶת הַמּוֹתָר:
4 Wenn Jemand abgeschnittene Feigen auf dem Wege findet, selbst an der Seite, eines mit solchen Feigen bedeckten Feldes; ebenso wenn man unter einem, über den Weg sich neigenden Feigenbaume, Feigen findet, so darf man sie nehmen, ohne zu besorgen, dass es Diebstahl sei, auch sind sie zehntfrei; bei Oliven aber und bei Johannisbrotfrüchten ist man schuldig beides zu beachten. Findet Einer dürre Feigen, so muss er, wenn die Meisten schon bereits ihre Feigenkuchen gepresst haben, sie verzehnten, wenn aber nicht so ist er davon frei. Findet Einer Stücke von Feigenkuchen, so muss er sie verzehnten, weil es gewiss ist, dass sie von vollendeter Arbeit kommen. Johannisbrotfrüchte darf man, so lange man sie nicht völlig auf das Dach gebracht hat, für das Vieh, zehntfrei herunternehmen, weil man das Übrigbleibende wieder dahin zurückbringt.
ה אֵיזוֹ הִיא חָצֵר שֶׁהִיא חַיֶּבֶת בַּמַּעֲשְׂרוֹת, רַבִּי יִשְׁמָעֵאל אוֹמֵר, חָצֵר הַצּוֹרִית, שֶׁהַכֵּלִים נִשְׁמָרִים בְּתוֹכָהּ. רַבִּי עֲקִיבָא אוֹמֵר, כָּל שֶׁאֶחָד פּוֹתֵחַ וְאֶחָד נוֹעֵל, פְּטוּרָה. רַבִּי נְחֶמְיָה אוֹמֵר, כָּל שֶׁאֵין אָדָם בּוֹשׁ מִלֶּאֱכֹל בְּתוֹכָהּ, חַיֶּבֶת. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, כָּל שֶׁנִּכְנָס לָהּ וְאֵין אוֹמֵר מָה אַתָּה מְבַקֵּשׁ, פְּטוּרָה. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, שְׁנֵי חֲצֵרוֹת זוֹ לִפְנִים מִזּוֹ, הַפְּנִימִית חַיֶּבֶת, וְהַחִיצוֹנָה פְּטוּרָה:
5 Welches ist ein Hof, in welchem die Früchte zehntpflichtig werden? R. Ismael sagt: Ein nach tyrischer Art gebauter, in welchem die Geräte aufbewahrt werden. R. Akiba meint: Jeder, worin zwei Bewohner öffnen und schliessen dürfen, macht nicht zehntpflichtig. R. Nehemias behauptet: Sobald man sich nicht scheut darin zu essen, ist Alles darin zehntpflichtig. R. Jose hält dafür: Sobald man darin eintreten kann, und Niemand sagt: Was suchst Du hier? Macht er nicht zehntpflichtig. — R. Jehudah sagt: Von zwei Höfen hinter einander, macht der innere zehntpflichtig, der äussere nicht.
ו הַגַּגּוֹת פְּטוּרִין, אַף עַל פִּי שֶׁהֵם שֶׁל חָצֵר הַחַיָּבֶת. בֵּית שַׁעַר, אַכְסַדְרָה וּמִרְפֶּסֶת, הֲרֵי אֵלּוּ כֶּחָצֵר, אִם חַיֶּבֶת, חַיָּבִין, וְאִם פְּטוּרָה, פְּטוּרִים:
6 Die Dächer machen nicht zehntpflichtig, selbst wenn sie über einem zehntpflichtig machenden Hofe sich befinden. Ein im Hofeingange befindlicher Raum, eine Vorhalle und ein Vorsprung, werden dem Hofe gleich geachtet; macht dieser zehntpflichtig, so ist es auch da der Fall; wo nicht, so wird auch hier noch nichts zehntpflichtig.
ז הַצְּרִיפִין וְהַבֻּרְגָּנִין וְהָאֶלְקָטִיּוֹת, פְּטוּרִין. סֻכַּת גִּנּוֹסַר, אַף עַל פִּי שֶׁיֶּשׁ בּוֹ רֵחַיִם וְתַרְנְגוֹלִים, פְּטוּרָה. סֻכַּת הַיּוֹצְרִים, הַפְּנִימִית חַיֶּבֶת, וְהַחִיצוֹנָה פְּטוּרָה. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, כָּל שֶׁאֵינָהּ דִּירַת הַחַמָּה וְדִירַת הַגְּשָׁמִים, פְּטוּרָה. סֻכַּת הֶחָג בֶּחָג, רַבִּי יְהוּדָה מְחַיֵּב, וַחֲכָמִים פּוֹטְרִין:
7 Spitze Feldhütten, Fruchthütten und Schattenlauben machen nicht zehntpflichtig, selbst eine Hütte am See Genesaret nicht; obgleich man sich darin Handmühlen und Hühner hält. Die innere Töpferhütte macht pflichtig, die äussere nicht. R. Jose sagt: Alles, was nicht zur Wohnung in der Sonnen- und in der Regenzeit dient, macht nicht zehntpflichtig. Die Laubhütte des Festes macht, nach R. Jehudah, zehntpflichtig, nach den Weisen aber nicht.
ח תְּאֵנָה שֶׁהִיא עוֹמֶדֶת בֶּחָצֵר, אוֹכֵל אַחַת אַחַת וּפָטוּר. וְאִם צֵרַף, חַיָּב. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, אַחַת בִּימִינוֹ וְאַחַת בִּשְׂמֹאלוֹ וְאַחַת בְּפִיו. עָלָה לְרֹאשָׁהּ, מְמַלֵּא חֵיקוֹ וְאוֹכֵל:
8 Wenn ein Feigenbaum im Hofe steht, darf man einzelne Feigen, ohne zu verzehnten, essen; nimmt man mehrere zusammen, so muss man verzehnten. R. Simeon sagt: Man kann eine in der rechten und eine in der linken Hand und eine im Munde zugleich halten, ohne zu verzehnten. — Steigt Einer auf den Wipfel des Baumes, so kann er seinen Schooss voll nehmen und (oben) verzehren.
ט גֶּפֶן שֶׁהִיא נְטוּעָה בֶחָצֵר, נוֹטֵל אֶת כָּל הָאֶשְׁכּוֹל. וְכֵן בְּרִמּוֹן, וְכֵן בַּאֲבַטִּיחַ, דִּבְרֵי רַבִּי טַרְפוֹן. רַבִּי עֲקִיבָא אוֹמֵר, מְגַרְגֵּר בָּאֶשְׁכּוֹלוֹת, וּפוֹרֵט בָּרִמּוֹן, וְסוֹפֵת בָּאֲבַטִּיחַ. כֻּסְבָּר שֶׁהִיא זְרוּעָה בֶחָצֵר, מְקַרְטֵם עָלֶה עָלֶה וְאוֹכֵל. וְאִם צֵרַף, חַיָּב. הַסֵּאָה וְהָאֵזוֹב וְהַקּוֹרָנִית שֶׁבֶּחָצֵר, אִם הָיוּ נִשְׁמָרִים, חַיָּבִין:
9 Wenn ein Weinstock im Hofe gepflanzt steht, darf man eine ganze Traube nehmen; ebenso einen ganzen Granatapfel und eine ganze Melone. So R. Tarphon. R. Akiba sagt: Von der Weintraube darf er nur beerenweis pflücken, vom Granatapfel einzelne Kerne und von der Melone einzelne Stücke abschneiden. — Wenn Koriander im Hofe gesäet ist; darf man Blatt für Blatt abschneiden und essen. Nimmt man mehrere zusammen, so muss man sie verzehnten. Pfefferkraut, Ysop und Tymian im Hofe, sind nur dann zehntpflichtig, wenn sie (gehütet) und aufbewahrt werden.
י תְּאֵנָה שֶׁהִיא עוֹמֶדֶת בֶּחָצֵר וְנוֹטָה לַגִּנָּה, אוֹכֵל כְּדַרְכּוֹ וּפָטוּר. עוֹמֶדֶת בַּגִּנָּה וְנוֹטָה לֶחָצֵר, אוֹכֵל אַחַת אַחַת, פָּטוּר. וְאִם צֵרַף, חַיָּב. עוֹמֶדֶת בָּאָרֶץ וְנוֹטָה לְחוּצָה לָאָרֶץ, בְּחוּצָה לָאָרֶץ וְנוֹטָה לָאָרֶץ, הַכֹּל הוֹלֵךְ אַחַר הָעִקָּר. וּבְבָתֵּי עָרֵי חוֹמָה, הַכֹּל הוֹלֵךְ אַחַר הָעִקָּר. וּבְעָרֵי מִקְלָט, הַכֹּל הוֹלֵךְ אַחַר הַנּוֹף. וּבִירוּשָׁלַיִם, הַכֹּל הוֹלֵךְ אַחַר הַנּוֹף:
10 Wenn ein Feigenbaum im Hofe steht und in einem Garten überhängt, darf man wie gewöhnlich (im Garten) davon unverzehntet essen. Steht ein Feigenbaum im Garten und hängt in den Hof hinüber, so darf man hier einzelne Feigen davon unverzehntet essen; nimmt man aber mehrere zugleich, so muss man sie verzehnten. Steht er im Lande Israel und neigt sich ins Ausland hinüber, oder umgekehrt, so richtet man sich nach dem Stamme. Eben so wird bei Häusern in einer, mit Mauer umgebenen, Stadt nur nach dem Stamme gerechnet. Bei Zufluchtstädten, richtet man sich auch nach dem Wipfel; und in Jerusalem, richtet man sich nach dem Wipfel."