Maasrot 2

Kapitel 2

א הָיָה עוֹבֵר בַּשּׁוּק וְאָמַר, טְלוּ לָכֶם תְּאֵנִים, אוֹכְלִין וּפְטוּרִין. לְפִיכָךְ אִם הִכְנִיסוּ לְבָתֵּיהֶם, מְתַקְּנִים וַדָּאי. טְלוּ וְהַכְנִיסוּ לְבָתֵּיכֶם, לֹא יֹאכְלוּ מֵהֶם עֲרַאי. לְפִיכָךְ אִם הִכְנִיסוּ לְבָתֵּיהֶם, אֵינָם מְתַקְּנִים אֶלָּא דְמָאי:
1 Wenn ein des Verzehntens Verdächtiger durch die Strasse zieht und ruft: Nehmt Euch Feigen hin! So darf man sie zehntfrei geniessen, und wenn man sie nach Hause nimmt, leistet man davon die Pflichten, wie von <span dir="ltr">ודא׳</span>. (Sagt er aber): Nehmet davon mit nach Hause, so darf man davon auch nicht ein zufälliges Mahl geniessen, wenn man sie daher mit nach Hause gebracht hat, verfährt man damit, wie mit <span dir="ltr">דמאי</span>.
ב הָיוּ יוֹשְׁבִין בַּשַּׁעַר אוֹ בַחֲנוּת, וְאָמַר, טְלוּ לָכֶם תְּאֵנִים, אוֹכְלִין וּפְטוּרִין, וּבַעַל הַשַּׁעַר וּבַעַל הַחֲנוּת חַיָּבִין. רַבִּי יְהוּדָה פּוֹטֵר, עַד שֶׁיַּחֲזִיר אֶת פָּנָיו, אוֹ עַד שֶׁיְּשַׁנֶּה מְקוֹם יְשִׁיבָתוֹ:
2 Sitzen Leute an der Haustür oder im Laden, und er sagt zu ihnen: Nehmt Euch Feigen hin! So dürfen sie zehntfrei essen, aber der Eigentümer der Tür oder des Ladens ist, wenn er davon essen will, zum Verzehnten verpflichtet. R. Jehudah sagt: Er ist ebenfalls frei, es sei denn, dass er sich wegwende, oder seinen Platz verändere.
ג הַמַּעֲלֶה פֵרוֹת מִן הַגָּלִיל לִיהוּדָה, אוֹ עוֹלֶה לִירוּשָׁלַיִם, אוֹכֵל מֵהֶם עַד שֶׁהוּא מַגִּיעַ לְמָקוֹם שֶׁהוּא הוֹלֵךְ, וְכֵן בִּיהוּדָה. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, עַד שֶׁהוּא מַגִּיעַ לִמְקוֹם הַשְּׁבִיתָה. וְהָרוֹכְלִין הַמְּחַזְּרִין בָּעֲיָרוֹת, אוֹכְלִים עַד שֶׁמַּגִּיעִים לִמְקוֹם הַלִּינָה. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, הַבַּיִת הָרִאשׁוֹן הוּא בֵיתוֹ:
3 Wenn Jemand Früchte von Galiläa nach Judäa führt, oder nach Jerusalem bringt, darf er davon essen, bis er an den Ort, wohin er reisen will, angelangt ist; und eben so auf dem Rückwege. R. Meïr sagt: Nur bis er an den Ort gelangt, wo er am Sabbat bleiben will. Die Gewürzkrämer, welche in den Städten herumziehen, dürfen von den Früchten essen, bis sie an das Haus gelangen, wo sie übernachten. R. Jehudah sagt: Das erste Haus, in derselben Stadt, wird als ihr Haus betrachtet.
ד פֵּרוֹת שֶׁתְּרָמָן עַד שֶׁלֹּא נִגְמְרָה מְלַאכְתָּן, רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹסֵר מִלֶּאֱכֹל מֵהֶם עֲרַאי. וַחֲכָמִים מַתִּירִין, חוּץ מִכַּלְכָּלַת תְּאֵנִים. כַּלְכָּלַת תְּאֵנִים שֶׁתְּרָמָהּ, רַבִּי שִׁמְעוֹן מַתִּיר, וַחֲכָמִים אוֹסְרִין:
4 Von Früchten, davon man vor Beendigung ihrer Bearbeitung die <span dir="ltr">תרומה</span> gesondert hat, sagt R. Elieser: Darf man nicht ein zufälliges Mahl geniessen. Die Weisen erlauben es, ausser beim Korbe mit Feigen. Hat man nämlich aus dem Korbe Feigen sogleich die <span dir="rtl">תרומה</span> gesondert, so erlaubt R. Simeon etwas davon zufällig zu essen. Die Weisen erklären es für unerlaubt.
ה הָאוֹמֵר לַחֲבֵרוֹ, הֵילָךְ אִסָּר זֶה וְתֶן לִי בוֹ חָמֵשׁ תְּאֵנִים, לֹא יֹאכַל עַד שֶׁיְּעַשֵּׂר, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אוֹכֵל אַחַת אַחַת, פָּטוּר, וְאִם צֵרַף, חַיָּב. אָמַר רַבִּי יְהוּדָה, מַעֲשֶׂה בְגִנַּת וְרָדִים שֶׁהָיְתָה בִירוּשָׁלַיִם, וְהָיוּ תְאֵנִים נִמְכָּרוֹת מִשָּׁלֹשׁ וּמֵאַרְבַּע בְּאִסָּר, וְלֹא הֻפְרַשׁ מִמֶּנָּה תְרוּמָה וּמַעֲשֵׂר מֵעוֹלָם:
5 Wenn Jemand zu einem Andern spricht: Da hast Du einen Issar, gieb mir dafür fünf Feigen, so darf der Empfänger sie nicht essen, bevor er sie verzehntet hat. So R. Meïr. R. Jehudah sagt: Einzeln empfangend, darf er jede zehntfrei essen; aber mehrere zusammen erhaltend, ist er verpflichtet sie zu verzehnten. R. Jehudah erzählt: In einem Rosengarten zu Jerusalem habe man drei bis vier Feigen für einen Issar verkauft und niemals davon <span dir="rtl">תרומה</span> oder Zehnt abgesondert.
ו הָאוֹמֵר לַחֲבֵרוֹ, הֵילָךְ אִסָּר זֶה בְּעֶשֶׂר תְּאֵנִים שֶׁאָבֹר לִי, בּוֹרֵר וְאוֹכֵל. בְּאֶשְׁכּוֹל שֶׁאָבֹר לִי, מְגַרְגֵּר וְאוֹכֵל. בְּרִמּוֹן שֶׁאָבֹר לִי, פּוֹרֵט וְאוֹכֵל. בַּאֲבַטִּיחַ שֶׁאָבֹר לִי, סוֹפֵת וְאוֹכֵל. אֲבָל אִם אָמַר לוֹ בְּעֶשְׂרִים תְּאֵנִים אֵלוּ, בִּשְׁנֵי אֶשְׁכּוֹלוֹת אֵלוּ, בִּשְׁנֵי רִמּוֹנִים אֵלוּ, בִּשְׁנֵי אֲבַטִּיחִים אֵלוּ, אוֹכֵל כְּדַרְכּוֹ וּפָטוּר, מִפְּנֵי שֶׁקָּנָה בִמְחֻבָּר לַקַּרְקָע:
6 Spricht Einer zu einem Andern: Da hast Du einen Issar für zehn Feigen, die ich mir aussuchen will, so darf er sie einzeln aussuchen, pflücken und zehntfrei essen. Für eine noch haftende Traube, die ich mir aussuchen will; — so darf er Beere für Beere pflücken und essen. Für einen Granatapfel, den ich mir aussuchen will, so darf er die Samen einzeln ausnehmen und essen. Für eine Melone, die ich mir aussuchen will, so darf er Stückchen davon schneiden und essen. Aber wenn er spricht: Für diese zwanzig Feigen, für diese zwei Trauben, für diese zwei Granatäpfel, für diese zwei Melonen, so darf er sie wie gewohnlich zehntfrei essen, weil er sie am Boden haftend gekauft hat.
ז הַשּׂוֹכֵר אֶת הַפּוֹעֵל לִקְצוֹת עִמּוֹ בִּתְאֵנִים, אָמַר לוֹ עַל מְנָת שֶׁאוֹכַל תְּאֵנִים, אוֹכֵל וּפָטוּר. עַל מְנָת שֶׁאוֹכַל אֲנִי וּבְנֵי בֵיתִי, אוֹ שֶׁיֹּאכַל בְּנִי בִּשְׂכָרִי, הוּא אוֹכֵל וּפָטוּר, וּבְנוֹ אוֹכֵל וְחַיָּב. עַל מְנָת שֶׁאוֹכַל בִּשְׁעַת הַקְּצִיעָה וּלְאַחַר הַקְּצִיעָה, בִּשְׁעַת הַקְּצִיעָה אוֹכֵל וּפָטוּר, וּלְאַחַר הַקְּצִיעָה אוֹכֵל וְחַיָּב, שֶׁאֵינוֹ אוֹכֵל מִן הַתּוֹרָה. זֶה הַכְּלָל, הָאוֹכֵל מִן הַתּוֹרָה, פָּטוּר, וְשֶׁאֵינוֹ אוֹכֵל מִן הַתּוֹרָה, חַיָּב:
7 Wenn Jemand einen Arbeiter dingt, um ihm beim Zurichten der Feigen zu helfen, und Jener spricht: Mit dem Beding, dass ich Feigen essen dürfe, so isst er, ohne zu verzehnten. Mit dem Beding, dass ich mit den Meinigen oder dass mein Sohn für meinen Lohn essen dürfe, so isst er, ohne zu verzehnten, sein Sohn aber muss verzehnten, was er essen will. Mit dem Beding, dass ich während der Zurichtung und nachher essen dürfe, so isst er, ohne zu verzehnten, während der Zurichtung; nachher aber, muss er, was er essen will, verzehnten; weil er in diesem Falle nicht gesetzlich mit essen darf. Dies ist die Regel: Wer vermöge des Gesetzes zu essen berechtigt ist, ist zebntfrei; wer nicht, ist zum Verzehnten verpflichtet.
ח הָיָה עוֹשֶׂה בִלְבָסִים, לֹא יֹאכַל בִּבְנוֹת שֶׁבַע. בִּבְנוֹת שֶׁבַע, לֹא יֹאכַל בִּלְבָסִים. אֲבָל מוֹנֵעַ הוּא אֶת עַצְמוֹ עַד שֶׁמַּגִּיעַ לִמְקוֹם הַיָּפוֹת וְאוֹכֵל. הַמַּחֲלִיף עִם חֲבֵרוֹ, זֶה לֶאֱכֹל וְזֶה לֶאֱכֹל, זֶה לִקְצוֹת וְזֶה לִקְצוֹת, זֶה לֶאֱכֹל וְזֶה לִקְצוֹת, חַיָּב. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, הַמַּחֲלִיף לֶאֱכֹל, חַיָּב, וְלִקְצוֹת, פָּטוּר:
8 Wenn Jemand bei schlechten Feigen mit arbeitet, darf nicht von den guten weissen Feigen essen; und wer bei weissen Feigen arbeitet, darf nicht von den schlechten essen, aber er darf sich enthalten, bis er zur Stelle der guten gelangt, und dann von diesen essen. — Wenn Einer mit dem Andern tauscht, entweder, dass Jeder in des andern Anteil, die frischen Feigen, oder die zum Trocknen ausgebreiteten oder Einer die frischen, und der Andre die trocknen esse, so sin sie zehntpflichtig. R. Jehudah sagt: Wenn man tauscht, um frische zu essen, tritt die Verpflichtung ein, nicht aber bei den, zum Trocknen ausgebreiteten."