ז הַשּׂוֹכֵר אֶת הַפּוֹעֵל לִקְצוֹת עִמּוֹ בִּתְאֵנִים, אָמַר לוֹ עַל מְנָת שֶׁאוֹכַל תְּאֵנִים, אוֹכֵל וּפָטוּר. עַל מְנָת שֶׁאוֹכַל אֲנִי וּבְנֵי בֵיתִי, אוֹ שֶׁיֹּאכַל בְּנִי בִּשְׂכָרִי, הוּא אוֹכֵל וּפָטוּר, וּבְנוֹ אוֹכֵל וְחַיָּב. עַל מְנָת שֶׁאוֹכַל בִּשְׁעַת הַקְּצִיעָה וּלְאַחַר הַקְּצִיעָה, בִּשְׁעַת הַקְּצִיעָה אוֹכֵל וּפָטוּר, וּלְאַחַר הַקְּצִיעָה אוֹכֵל וְחַיָּב, שֶׁאֵינוֹ אוֹכֵל מִן הַתּוֹרָה. זֶה הַכְּלָל, הָאוֹכֵל מִן הַתּוֹרָה, פָּטוּר, וְשֶׁאֵינוֹ אוֹכֵל מִן הַתּוֹרָה, חַיָּב:
7 Wenn Jemand einen Arbeiter dingt, um ihm beim Zurichten der Feigen zu helfen, und Jener spricht: Mit dem Beding, dass ich Feigen essen dürfe, so isst er, ohne zu verzehnten. Mit dem Beding, dass ich mit den Meinigen oder dass mein Sohn für meinen Lohn essen dürfe, so isst er, ohne zu verzehnten, sein Sohn aber muss verzehnten, was er essen will. Mit dem Beding, dass ich während der Zurichtung und nachher essen dürfe, so isst er, ohne zu verzehnten, während der Zurichtung; nachher aber, muss er, was er essen will, verzehnten; weil er in diesem Falle nicht gesetzlich mit essen darf. Dies ist die Regel: Wer vermöge des Gesetzes zu essen berechtigt ist, ist zebntfrei; wer nicht, ist zum Verzehnten verpflichtet.