ד מְחִצַּת הַקָּנִים, אִם אֵין בֵּין קָנֶה לַחֲבֵרוֹ שְׁלֹשָׁה טְפָחִים, כְּדֵי שֶׁיִּכָּנֵס הַגְּדִי, הֲרֵי זוֹ כִמְחִצָּה. וְגָדֵר שֶׁנִּפְרַץ, עַד עֶשֶׂר אַמּוֹת הֲרֵי הוּא כְפֶתַח, יָתֵר מִכֵּן, כְּנֶגֶד הַפִּרְצָה אָסוּר. נִפְרְצוּ בוֹ פְרָצוֹת הַרְבֵּה, אִם הָעוֹמֵד מְרֻבֶּה עַל הַפָּרוּץ, מֻתָּר, וְאִם הַפָּרוּץ מְרֻבֶּה עַל הָעוֹמֵד, כְּנֶגֶד הַפִּרְצָה אָסוּר:
4 Eine Scheidewand von Rohrstäben gilt als Scheidewand, so lange nicht zwischen einem Rohr und dem andern drei Handbreiten Raum ist, dass ein Zicklein durchgehen kann. Ein Zaun, in welchem ein Raum von zehn Ellen breit eingerissen ist, gilt als ein Eingang. Ist mehr als dies eingerissen, so darf man gegen die Lücke nicht säen und pflanzen. Sind mehrere Einbrüche daran, so ist es, in so fern das Stehende mehr ist, als die Lücke, erlaubt; wenn aber der Einbruch mehr als das Stehende beträgt, verboten.