Ketubot 6

Kapitel 6

א מְצִיאַת הָאִשָּׁה וּמַעֲשֵׂה יָדֶיהָ, לְבַעְלָהּ. וִירֻשָּׁתָהּ, הוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת בְּחַיֶּיהָ. בָּשְׁתָּהּ וּפְגָמָהּ, שֶׁלָּהּ. רַבִּי יְהוּדָה בֶן בְּתֵירָא אוֹמֵר, בִּזְמַן שֶׁבַּסֵּתֶר, לָהּ שְׁנֵי חֲלָקִים, וְלוֹ אֶחָד. וּבִזְמַן שֶׁבַּגָּלוּי, לוֹ שְׁנֵי חֲלָקִים, וְלָהּ אֶחָד. שֶׁלּוֹ, יִנָּתֵן מִיָּד. וְשֶׁלָּהּ, יִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע, וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת:
1 Der Fund einer Frau und der Ertrag ihrer Händearbeit gehören ihrem Manne; von ihrer Erbschaft geniesst er bei ihren Lebzeiten die Früchte. [Das Geld für] ihre Beschämung und ihre Wertverminderung gehört ihr. R. Jehuda, Sohn Bethera’s, sagt: wenn es an einer geheimen Stelle geschah, so gehören zwei Dritteile ihr und ein Dritteil ihm; wenn es aber an einer öffentlichen Stelle geschah, so gehören zwei Dritteile ihm und ein Dritteil ihr. Sein Teil wird ihm sofort [bar] ausgezahlt, für ihren Teil aber wird ein Grundstück gekauft, und er geniesst die Früchte [davon].
ב הַפּוֹסֵק מָעוֹת לַחֲתָנוֹ, וּמֵת חֲתָנוֹ, אָמְרוּ חֲכָמִים, יָכוֹל הוּא שֶׁיֹּאמַר, לְאָחִיךָ הָיִיתִי רוֹצֶה לִתֵּן, וּלְךָ אִי אֶפְשִׁי לִתֵּן:
2 Wenn jemand seinem Schwiegersohne Geld aussetzt und sein Schwiegersohn stirbt, so sagen die Weisen: er kann erklären: „Deinem Bruder wollte ich es geben, Dir aber mag ich es nicht geben.“
ג פָּסְקָה לְהַכְנִיס לוֹ אֶלֶף דִּינָר, הוּא פוֹסֵק כְּנֶגְדָּן חֲמִשָּׁה עָשָׂר מָנֶה. וּכְנֶגֶד הַשּׁוּם, הוּא פוֹסֵק פָּחוֹת חֹמֶשׁ. שׁוּם בְּמָנֶה וְשָׁוֶה מָנֶה, אֵין לוֹ אֶלָּא מָנֶה. שׁוּם בְּמָנֶה, הִיא נוֹתֶנֶת שְׁלֹשִׁים וְאֶחָד סֶלַע וְדִינָר. וּבְאַרְבַּע מֵאוֹת, הִיא נוֹתֶנֶת חֲמֵשׁ מֵאוֹת. מַה שֶּׁחָתָן פּוֹסֵק, הוּא פוֹסֵק פָּחוֹת חֹמֶשׁ:
3 Wenn sie ihm verspricht 1000 Denar mit [in die Ehe] zu bringen, so muss er dafür 15 Minen festsetzen; für das abgeschätzte Gut setzt er ein Fünftel weniger fest. [Beträgt] die Abschätzung eine Mine und der [wirkliche] Wert auch eine Mine, so hat er nur eine Mine [zu beanspruchen]. Wenn die Abschätzung auf eine Mine lautet, so muss sie ihm 31 Sela und einen Denar geben; und wenn sie auf 400 [Denar] lautet, so muss sie ihm 500 [Denar] geben. Was der Bräutigam aussetzt, das muss er um ein Fünftel weniger ansetzen.
ד פָּסְקָה לְהַכְנִיס לוֹ כְסָפִים, סֶלַע כֶּסֶף נַעֲשֶׂה שִׁשָּׁה דִינָרִים. הֶחָתָן מְקַבֵּל עָלָיו עֲשָׂרָה דִינָרִין לַקֻּפָּה, לְכָל מָנֶה וּמָנֶה. רַבָּן שְׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, הַכֹּל כְּמִנְהַג הַמְּדִינָה:
4 Verspricht sie ihm [bares] Geld (A. L.: Selaim) mit [in die Ehe] zu bringen, so wird der Silbersela zu 6 Denar berechnet. Der Bräutigam nimmt es auf sich, ihr für jede Mine 10 Denar für ihren Toilettenbehälter zu geben. Rabban Simon, Sohn Gamliels, sagt: [es richtet sich] Alles nach der Sitte des Ortes.
ה הַמַּשִּׂיא אֶת בִּתּוֹ סְתָם, לֹא יִפְחֹת לָהּ מֵחֲמִשִּׁים זוּז. פָּסַק לְהַכְנִיסָהּ עֲרֻמָּה, לֹא יֹאמַר הַבַּעַל כְּשֶׁאַכְנִיסָהּ לְבֵיתִי אֲכַסֶּנָּה בִכְסוּתִי, אֶלָּא מְכַסָּהּ וְעוֹדָהּ בְּבֵית אָבִיהָ. וְכֵן הַמַּשִּׂיא אֶת הַיְתוֹמָה, לֹא יִפְחֹת לָהּ מֵחֲמִשִּׁים זוּז. אִם יֵשׁ בַּכִּיס, מְפַרְנְסִין אוֹתָהּ לְפִי כְבוֹדָהּ:
5 Wenn jemand seine Tochter verheiratet, ohne genauere Bestimmung zu treffen, so darf er ihr nicht weniger als 50 Sus geben. Wenn er bestimmt, dass er (der Bräutigam) sie unbekleidet heimführen solle, so darf der Mann nicht sagen: „wenn ich sie in mein Haus gebracht haben werde, will ich sie in mein Gewand hüllen,“ sondern er muss sie bekleiden, während sie noch im Hause ihres Vaters ist. Ebenso, wenn man eine Waise verheiratet, soll man ihr nicht weniger als 50 Sus geben; ist in der Kasse noch Vorrat, so muss man sie standesgemäss ausstatten.
ו יְתוֹמָה שֶׁהִשִּׂיאַתָּה אִמָּהּ אוֹ אַחֶיהָ מִדַּעְתָּהּ, וְכָתְבוּ לָהּ בְּמֵאָה אוֹ בַחֲמִשִּׁים זוּז, יְכוֹלָה הִיא מִשֶּׁתַּגְדִּיל לְהוֹצִיא מִיָּדָן מַה שֶּׁרָאוּי לְהִנָּתֵן לָהּ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אִם הִשִּׂיא אֶת הַבַּת הָרִאשׁוֹנָה, יִנָּתֵן לַשְּׁנִיָּה כְדֶרֶךְ שֶׁנָּתַן לָרִאשׁוֹנָה. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, פְּעָמִים שֶׁאָדָם עָנִי וְהֶעֱשִׁיר אוֹ עָשִׁיר וְהֶעֱנִי, אֶלָּא שָׁמִין אֶת הַנְּכָסִים וְנוֹתְנִין לָהּ:
6 Eine Waise, die ihre Mutter oder ihre Brüder mit ihrer Einwilligung verheiratet haben und der man 100 oder 50 Sus verschrieben, kann, wenn sie erwachsen ist, von ihnen fordern, was ihr gegeben werden muss. R. Jehuda sagt: wenn er (der Vater) die erste Tochter bereits verheiratet hatte, so muss der zweiten ebenso viel wie der ersten gegeben werden. Die Weisen aber sagen: es kommt vor, dass einer, der arm war, reich wird, oder dass einer, der reich war, arm wird; man muss vielmehr das Vermögen abschätzen und ihr geben.
ז הַמַּשְׁלִישׁ מָעוֹת לְבִתּוֹ, וְהִיא אוֹמֶרֶת נֶאֱמָן בַּעְלִי עָלָי, יַעֲשֶׂה הַשָּׁלִישׁ מַה שֶׁהֻשְׁלַשׁ בְּיָדוֹ, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, וְכִי אֵינָהּ אֶלָּא שָׂדֶה וְהִיא רוֹצָה לְמָכְרָהּ, הֲרֵי הִיא מְכוּרָה מֵעַכְשָׁיו. בַּמֶּה דְבָרִים אֲמוּרִים, בִּגְדוֹלָה. אֲבָל בִּקְטַנָּה, אֵין מַעֲשֵׂה קְטַנָּה כְלוּם:
7 Wenn jemand einem Dritten Geld für seine Tochter giebt und diese erklärt: „mein Mann ist mir beglaubt,“ so soll der Dritte so tun, wie ihm aufgetragen wurde; dies sind die Worte des R. Meir. R. Jose aber sagt: wenn es nun ein Feld gewesen wäre, das sie [jetzt] verkaufen will, so würde es doch auch schon von jetzt ab als verkauft gelten! Von wem ist dies gesagt? Von einer Erwachsenen; was aber eine Minderjährige betrifft, so ist die Handlung einer Minderjährigen nichtig.