Ketubot 4

Kapitel 4

א נַעֲרָה שֶׁנִּתְפַּתְּתָה, בָּשְׁתָּהּ וּפְגָמָהּ וּקְנָסָהּ שֶׁל אָבִיהָ, וְהַצַּעַר בַּתְּפוּסָה. עָמְדָה בַדִּין עַד שֶׁלֹּא מֵת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל אָב. מֵת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל אַחִין. לֹא הִסְפִּיקָה לַעֲמֹד בַּדִּין עַד שֶׁמֵּת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל עַצְמָהּ. עָמְדָה בַדִּין עַד שֶׁלֹּא בָגְרָה, הֲרֵי הֵן שֶׁל אָב. מֵת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל אַחִין. לֹא הִסְפִּיקָה לַעֲמוֹד בַּדִּין עַד שֶׁבָּגְרָה, הֲרֵי הֵן שֶׁל עַצְמָהּ. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, אִם לֹא הִסְפִּיקָה לִגְבּוֹת עַד שֶׁמֵּת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל עַצְמָהּ. מַעֲשֵׂה יָדֶיהָ וּמְצִיאָתָהּ, אַף עַל פִּי שֶׁלֹּא גָבְתָה, מֵת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל אַחִין:
1 Wenn ein Mädchen verführt wurde, so gehört das Geld für ihre Beschämung und ihre Wertverminderung sowie ihr Strafgeld ihrem Vater, bei der Vergewaltigten auch das Schmerzensgeld. Stand sie vor Gericht, bevor der Vater gestorben war, so gehört es dem Vater. Starb der Vater, so gehört es den Brüdern. Konnte sie nicht mehr vor Gericht stehen, bevor der Vater gestorben war, so gehört es ihr selbst. (A. L.: R. Simon sagt: konnte sie es nicht mehr erheben, bevor der Vater gestorben war, so gehört es ihr selbst.) Stand sie vor Gericht, bevor sie mannbar wurde, so gehört es dem Vater. Starb der Vater, so gehört es den Brüdern. Konnte sie nicht mehr vor Gericht stehen, bevor sie mannbar geworden war, so gehört es ihr selbst. R. Simon sagt: konnte sie es nicht mehr erheben, bevor der Vater gestorben war (A. L.: bevor sie mannbar geworden war), so gehört es ihr selbst. Der Ertrag ihrer Händearbeit und ihr Fund gehören, selbst wenn sie [jenen] noch nicht erhoben, als der Vater starb, den Brüdern.
ב הַמְאָרֵס אֶת בִּתּוֹ, וְגֵרְשָׁהּ, אֵרְסָהּ וְנִתְאַרְמְלָה, כְּתֻבָּתָהּ שֶׁלּוֹ. הִשִּׂיאָהּ וְגֵרְשָׁהּ, הִשִּׂיאָהּ וְנִתְאַרְמְלָה, כְּתֻבָּתָהּ שֶׁלָּהּ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, הָרִאשׁוֹנָה שֶׁל אָב. אָמְרוּ לוֹ, מִשֶּׁהִשִּׂיאָהּ, אֵין לְאָבִיהָ רְשׁוּת בָּהּ:
2 Wenn jemand seine Tochter verlobte und sie dann geschieden wurde, er sie dann [nochmals] verlobte und sie Witwe wurde, so gehört ihre Ketuba ihm (dem Vater). Wenn er sie aber verheiratete und sie geschieden wurde, er sie dann [nochmals] verheiratete und sie Witwe wurde, so gehört ihre Ketuba ihr. R. Jehuda sagt: die erste gehört dem Vater. Da sagten sie (die Weisen) zu ihm: sobald er sie verheiratet, hat ihr Vater keine Gewalt mehr über sie.
ג הַגִּיּוֹרֶת שֶׁנִּתְגַּיְּרָה בִתָּהּ עִמָּהּ, וְזִנְּתָה, הֲרֵי זוֹ בְּחֶנֶק. אֵין לָהּ לֹא פֶתַח בֵּית הָאָב, וְלֹא מֵאָה סָלַע. הָיְתָה הוֹרָתָהּ שֶׁלֹּא בִקְדֻשָּׁה וְלֵדָתָהּ בִּקְדֻשָּׁה, הֲרֵי זוֹ בִסְקִילָה. אֵין לָהּ לֹא פֶתַח בֵּית הָאָב וְלֹא מֵאָה סָלַע. הָיְתָה הוֹרָתָהּ וְלֵדָתָהּ בִּקְדֻשָּׁה, הֲרֵי הִיא כְבַת יִשְׂרָאֵל לְכָל דָּבָר. יֶשׁ לָהּ אָב וְאֵין לָהּ פֶּתַח בֵּית הָאָב, יֶשׁ לָהּ פֶּתַח בֵּית הָאָב וְאֵין לָהּ אָב, הֲרֵי זוֹ בִסְקִילָה. לֹא נֶאֱמַר פֶּתַח בֵּית אָבִיהָ, אֶלָּא לְמִצְוָה:
3 Wenn mit einer Proselytin zugleich ihre Tochter übergetreten ist und diese Unzucht treibt, so wird sie erdrosselt; es findet bei ihr weder [das Hinausführen vor] „die Thür des Vaterhauses“ noch [die Zahlung von] 100 Sela statt. Wurde sie empfangen, als sie (die Mutter) noch nicht heilig war, aber geboren, als sie bereits heilig war, so wird sie gesteinigt, aber es findet bei ihr weder [das Hinausführen vor] die Thür des Vaterhauses noch [die Zahlung von] 100 Sela statt. War sie empfangen und geboren, als sie (die Mutter) heilig war, so gilt sie in jeder Beziehung als Jüdin. Hat sie einen Vater, aber nicht „die Thür des Vaterhauses“, [oder] hat sie „die Thür des Vaterhauses“, aber keinen Vater, so wird sie [gleichwohl] gesteinigt; [die Worte] „Thür des Vaterhauses“ besagen nur, dass so [zunächst] die Pflicht sei.
ד הָאָב זַכַּאי בְבִתּוֹ בְקִדּוּשֶׁיהָ, בַּכֶּסֶף בַּשְּׁטָר וּבַבִּיאָה, וְזַכַּאי בִּמְצִיאָתָהּ, וּבְמַעֲשֵׂה יָדֶיהָ, וּבַהֲפָרַת נְדָרֶיהָ. וּמְקַבֵּל אֶת גִּטָּהּ, וְאֵינוֹ אוֹכֵל פֵּרוֹת בְּחַיֶּיהָ. נִשֵּׂאת, יָתֵר עָלָיו הַבַּעַל שֶׁאוֹכֵל פֵּרוֹת בְּחַיֶּיהָ, וְחַיָּב בִּמְזוֹנוֹתֶיהָ, בְּפִרְקוֹנָהּ, וּבִקְבוּרָתָהּ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אֲפִלּוּ עָנִי שֶׁבְּיִשְׂרָאֵל, לֹא יִפְחֹת מִשְּׁנֵי חֲלִילִים וּמְקוֹנָנֶת:
4 Der Vater hat die Vollmacht über seine Tochter bei ihrer Verheiratung, über das Geld, über den Schein und über die Beiwohnung; auch hat er das Recht an ihrem Funde und an ihrer Händearbeit sowie ihre Gelübde aufzulösen; er nimmt ihren Scheidebrief in Empfang, hat aber nicht die Nutzniessang [ihres Vermögens] bei ihrem Leben. Ist sie verheiratet, so hat der Gatte vor ihm den Vorzug, dass er auch die Nutzniessung bei ihrem Leben hat; auch ist er verpflichtet sie zu ernähren, sie loszukaufen und zu beerdigen. R. Jehuda sagt: selbst der Aermste in Israel soll nicht weniger als zwei Flöten und ein Klageweib nehmen.
ה לְעוֹלָם הִיא בִרְשׁוּת הָאָב, עַד שֶׁתִּכָּנֵס לִרְשׁוּת הַבַּעַל לַנִּשּׂוּאִין. מָסַר הָאָב לִשְׁלוּחֵי הַבַּעַל, הֲרֵי הִיא בִרְשׁוּת הַבָּעַל. הָלַךְ הָאָב עִם שְׁלוּחֵי הַבַּעַל, אוֹ שֶׁהָלְכוּ שְׁלוּחֵי הָאָב עִם שְׁלוּחֵי הַבַּעַל, הֲרֵי הִיא בִרְשׁוּת הָאָב. מָסְרוּ שְׁלוּחֵי הָאָב לִשְׁלוּחֵי הַבַּעַל, הֲרֵי הִיא בִרְשׁוּת הַבָּעַל:
5 Sie (die Tochter) bleibt solange in der Gewalt des Vaters, bis sie in die Gewalt des Gatten zur Verheiratung (A. L.: in das Trauzelt) kommt. Übergiebt sie der Vater den Boten des Mannes, so ist sie in der Gewalt des Mannes. Geht der Vater mit den Boten des Mannes oder gehen die Boten des Vaters mit denen des Mannes, so ist sie [noch] in der Gewalt des Vaters. Übergeben sie die Boten des Vaters denen des Mannes, so ist sie in der Gewalt des Mannes.
ו הָאָב אֵינוֹ חַיָּב בִּמְזוֹנוֹת בִּתּוֹ. זֶה מִדְרָשׁ דָּרַשׁ רַבִּי אֶלְעָזָר בֶּן עֲזַרְיָה לִפְנֵי חֲכָמִים בַּכֶּרֶם בְּיַבְנֶה, הַבָּנִים יִירְשׁוּ וְהַבָּנוֹת יִזּוֹנוּ, מָה הַבָּנִים אֵינָן יוֹרְשִׁין אֶלָּא לְאַחַר מִיתַת הָאָב, אַף הַבָּנוֹת אֵינָן נִזּוֹנוֹת אֶלָּא לְאַחַר מִיתַת אֲבִיהֶן:
6 Der Vater ist nicht verpflichtet seine Tochter zu ernähren. Diese Lehre trug R. Elasar, Sohn Asarjas, den Weisen in dem Weinberg zu Jabne vor: „Die Söhne erben und die Töchter werden ernährt“; wie nun die Söhne erst nach dem Tode ihres Vaters erben, so werden die Töchter auch erst nach dem Tode ihres Vaters ernährt.
ז לֹא כָתַב לָהּ כְּתֻבָּה, בְּתוּלָה גּוֹבָה מָאתַיִם, וְאַלְמָנָה מָנֶה, מִפְּנֵי שֶׁהוּא תְנַאי בֵּית דִּין. כָּתַב לָהּ, שָׂדֶה שָׁוֶה מָנֶה תַּחַת מָאתַיִם זוּז, וְלֹא כָתַב לָהּ, כָּל נְכָסִים דְּאִית לִי אַחֲרָאִין לִכְתֻבְּתִיךְ, חַיָּב, שֶׁהוּא תְנַאי בֵּית דִּין:
7 Wenn er (der Mann) ihr (der Frau) keine Ketuba verschrieben hat, so erhält [dennoch] die Jungfrau 200 [Denar] und die Witwe eine Mine, weil dies ein gerichtliches Abkommen ist. Hat er ihr ein Feld, das nur eine Mine wert war, für 200 Sus verschrieben und nicht dazu geschrieben: „alle Güter, die mir gehören, seien für deine Ketuba haftbar,“ so ist er dennoch [zur Zahlung des Ganzen] verpflichtet, weil dies ein gerichtliches Abkommen ist.
ח לֹא כָתַב לָהּ, אִם תִּשְׁתַּבָּאִי אֶפְרְקִנָּךְ וְאוֹתְבִנָּךְ לִי לְאִנְתּוּ, וּבְכֹהֶנֶת, אֲהַדְרִנָּךְ לִמְדִינְתָּךְ, חַיָּב, שֶׁהוּא תְנַאי בֵּית דִּין:
8 Hat er ihr auch nicht verschrieben: „wenn Du gefangen wirst, so werde ich Dich loskaufen und wieder zu meiner Frau nehmen,“ und wenn es eine Priesterfrau war: „[so werde ich Dich loskaufen und] in Deine Heimat zurückbringen,“ so ist er dennoch dazu verpflichtet, weil dies ein gerichtliches Abkommen ist.
ט נִשְׁבֵּית, חַיָּב לִפְדּוֹתָהּ. וְאִם אָמַר, הֲרֵי גִטָּהּ וּכְתֻבָּתָהּ, תִּפְדֶה אֶת עַצְמָהּ, אֵינוֹ רַשָּׁאי. לָקְתָה, חַיָּב לְרַפֹּאתָהּ. אָמַר, הֲרֵי גִטָּהּ וּכְתֻבָּתָהּ, תְּרַפֵּא אֶת עַצְמָהּ, רַשָּׁאי:
9 Ist sie gefangen, so muss er sie loskaufen; und wenn er sagt: hier ist ihr Scheidebrief und ihre Ketuba, mag sie sich selbst loskaufen — so ist er dazu nicht befugt. Ist sie verwundet, so muss er sie heilen lassen; wenn er aber sagt: hier ist ihr Scheidebrief und ihre Ketuba, mag sie sich selbst heilen lassen — so ist er dazu befugt.
י לֹא כָתַב לָהּ, בְּנִין דִּכְרִין דְּיֶהֱווֹן לִיכִי מִנַּאי אִנּוּן יִרְתוּן כְּסַף כְּתֻבְּתִיךְ יָתֵר עַל חוּלְקֵיהוֹן דְּעִם אֲחוּהוֹן, חַיָּב שֶׁהוּא תְנַאי בֵּית דִּין:
10 Wenn er ihr auch nicht verschrieben hat: „Die männlichen Kinder, die Du von mir haben wirst, sollen den Betrag Deiner Ketuba ausser dem Anteil erben, den sie mit ihren Brüdern gemeinsam haben werden,“ so ist er dennoch dazu verpflichtet, weil dies ein gerichtliches Abkommen ist.
יא בְּנָן נֻקְבִין דְּיֶהֶוְיָן לִיכִי מִנַּאי, יֶהֶוְיָן יָתְבָן בְּבֵיתִי וּמִתְּזָנָן מִנִּכְסַי עַד דְּתִנַּסְּבָן לְגֻבְרִין, חַיָּב, שֶׁהוּא תְנַאי בֵּית דִּין:
11 [Ebenso, wenn er ihr nicht verschrieben:] „Die weiblichen Kinder, die Du von mir haben wirst, sollen in meinem Hause verbleiben und von meinem Vermögen ernährt werden, bis sie sich mit Männern verheiraten“, so ist er dennoch dazu verpflichtet, weil dies ein gerichtliches Abkommen ist.
יב אַתְּ תְּהֵא יָתְבָא בְּבֵיתִי וּמִתְּזָנָא מִנִּכְסַי, כָּל יְמֵי מִגַּד אַלְמְנוּתִיךְ בְּבֵיתִי, חַיָּב, שֶׁהוּא תְנַאי בֵּית דִּין. כָּךְ הָיוּ אַנְשֵׁי יְרוּשָׁלַיִם כּוֹתְבִין. אַנְשֵׁי גָלִיל הָיוּ כוֹתְבִין כְּאַנְשֵׁי יְרוּשָׁלָיִם. אַנְשֵׁי יְהוּדָה הָיוּ כוֹתְבִין, עַד שֶׁיִּרְצוּ הַיּוֹרְשִׁים לִתֵּן לִיךְ כְּתֻבְּתִיךְ. לְפִיכָךְ אִם רָצוּ הַיּוֹרְשִׁין, נוֹתְנִין לָהּ כְּתֻבָּתָהּ וּפוֹטְרִין אוֹתָהּ:
12 [Ebenso, wenn er ihr nicht verschrieben:] „Du sollst in meinem Hause wohnen und von meinem Vermögen ernährt werden, solange Dein Witwenstand in meinem Hause dauert“ — so ist er dennoch dazu verpflichtet, weil dies ein gerichtliches Abkommen ist. So pflegten die Leute in Jerusalem zu schreiben; auch die Leute in Galiläa pflegten wie die in Jerusalem zu schreiben. Die Leute in Judäa aber pflegten zu schreiben: „…solange, bis die Erben Dir Deine Ketuba werden auszahlen wollen.“ Wenn daher die Erben wollen, können sie ihr die Ketuba auszahlen und sie entlassen.