א נַעֲרָה שֶׁנִּתְפַּתְּתָה, בָּשְׁתָּהּ וּפְגָמָהּ וּקְנָסָהּ שֶׁל אָבִיהָ, וְהַצַּעַר בַּתְּפוּסָה. עָמְדָה בַדִּין עַד שֶׁלֹּא מֵת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל אָב. מֵת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל אַחִין. לֹא הִסְפִּיקָה לַעֲמֹד בַּדִּין עַד שֶׁמֵּת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל עַצְמָהּ. עָמְדָה בַדִּין עַד שֶׁלֹּא בָגְרָה, הֲרֵי הֵן שֶׁל אָב. מֵת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל אַחִין. לֹא הִסְפִּיקָה לַעֲמוֹד בַּדִּין עַד שֶׁבָּגְרָה, הֲרֵי הֵן שֶׁל עַצְמָהּ. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, אִם לֹא הִסְפִּיקָה לִגְבּוֹת עַד שֶׁמֵּת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל עַצְמָהּ. מַעֲשֵׂה יָדֶיהָ וּמְצִיאָתָהּ, אַף עַל פִּי שֶׁלֹּא גָבְתָה, מֵת הָאָב, הֲרֵי הֵן שֶׁל אַחִין:
1 Wenn ein Mädchen verführt wurde, so gehört das Geld für ihre Beschämung und ihre Wertverminderung sowie ihr Strafgeld ihrem Vater, bei der Vergewaltigten auch das Schmerzensgeld. Stand sie vor Gericht, bevor der Vater gestorben war, so gehört es dem Vater. Starb der Vater, so gehört es den Brüdern. Konnte sie nicht mehr vor Gericht stehen, bevor der Vater gestorben war, so gehört es ihr selbst. (A. L.: R. Simon sagt: konnte sie es nicht mehr erheben, bevor der Vater gestorben war, so gehört es ihr selbst.) Stand sie vor Gericht, bevor sie mannbar wurde, so gehört es dem Vater. Starb der Vater, so gehört es den Brüdern. Konnte sie nicht mehr vor Gericht stehen, bevor sie mannbar geworden war, so gehört es ihr selbst. R. Simon sagt: konnte sie es nicht mehr erheben, bevor der Vater gestorben war (A. L.: bevor sie mannbar geworden war), so gehört es ihr selbst. Der Ertrag ihrer Händearbeit und ihr Fund gehören, selbst wenn sie [jenen] noch nicht erhoben, als der Vater starb, den Brüdern.