Gittin 2

Kapitel 2

א הַמֵּבִיא גֵט מִמְּדִינַת הַיָּם וְאָמַר, בְּפָנַי נִכְתַּב אֲבָל לֹא בְּפָנַי נֶחְתָּם, בְּפָנַי נֶחְתָּם אֲבָל לֹא בְּפָנַי נִכְתָּב, בְּפָנַי נִכְתַּב כֻּלּוֹ וּבְפָנַי נֶחְתַּם חֶצְיוֹ, בְּפָנַי נִכְתַּב חֶצְיוֹ וּבְפָנַי נֶחְתַּם כֻּלּוֹ, פָּסוּל. אֶחָד אוֹמֵר בְּפָנַי נִכְתָּב, וְאֶחָד אוֹמֵר בְּפָנַי נֶחְתָּם, פָּסוּל. שְׁנַיִם אוֹמְרִים בְּפָנֵינוּ נִכְתָּב, וְאֶחָד אוֹמֵר בְּפָנַי נֶחְתָּם, פָּסוּל. וְרַבִּי יְהוּדָה מַכְשִׁיר. אֶחָד אוֹמֵר בְּפָנַי נִכְתָּב, וּשְׁנַיִם אוֹמְרִים בְּפָנֵינוּ נֶחְתָּם, כָּשֵׁר:
1 Wenn jemand einen Scheidebrief aus dem Überseelande bringt und sagt: er ist vor mir geschrieben und nicht vor mir unterzeichnet worden, oder: vor mir unterzeichnet und nicht vor mir geschrieben, oder: vor mir vollständig geschrieben und vor mir zur Hälfte unterzeichnet, oder: vor mir zur Hälfte geschrieben und vor mir vollständig unterzeichnet, so ist er ungültig. Wenn einer sagt: er ist vor mir geschrieben worden, und einer sagt: er ist vor mir unterzeichnet worden, so ist er ungültig. Wenn zwei sagen: er ist vor uns geschrieben worden, und einer sagt: er ist vor mir unterzeichnet worden, so ist er ungültig, nach R. Jehuda aber gültig. Wenn einer sagt: er ist vor mir geschrieben worden, und zwei sagen, er ist vor uns unterzeichnet worden, so ist er gültig.
ב נִכְתַּב בַּיּוֹם וְנֶחְתַּם בַּיּוֹם, בַּלַּיְלָה וְנֶחְתַּם בַּלַּיְלָה, בַּלַּיְלָה וְנֶחְתַּם בַּיּוֹם, כָּשֵׁר. בַּיּוֹם וְנֶחְתַּם בַּלַּיְלָה, פָּסוּל. רַבִּי שִׁמְעוֹן מַכְשִׁיר, שֶׁהָיָה רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, כָּל הַגִּטִּין שֶׁנִּכְתְּבוּ בַיּוֹם וְנֶחְתְּמוּ בַלַּיְלָה, פְּסוּלִין, חוּץ מִגִּטֵּי נָשִׁים:
2 Wenn er am Tage geschrieben und am Tage unterzeichnet, nachts geschrieben und nachts unterzeichnet, oder nachts geschrieben und am Tage unterzeichnet worden ist, so ist er gültig; wenn aber am Tage geschrieben und nachts unterzeichnet, so ist er ungültig, nach R. Šimo͑n aber gültig. R. Šimo͑n sagte nämlich: Alle Urkunden, die am Tage geschrieben und nachts unterzeichnet worden sind, sind ungültig, ausgenommen Scheidebriefe.
ג בַּכֹּל כּוֹתְבִין, בִּדְיוֹ, בְּסַם, בְּסִקְרָא, וּבְקוֹמוֹס, וּבְקַנְקַנְתּוֹם, וּבְכָל דָּבָר שֶׁהוּא שֶׁל קְיָמָא. אֵין כּוֹתְבִין לֹא בְמַשְׁקִים, וְלֹא בְמֵי פֵרוֹת, וְלֹא בְכָל דָּבָר שֶׁאֵינוֹ מִתְקַיֵּם. עַל הַכֹּל כּוֹתְבִין, עַל הֶעָלֶה שֶׁל זַיִת, וְעַל הַקֶּרֶן שֶׁל פָּרָה, וְנוֹתֵן לָהּ אֶת הַפָּרָה, עַל יָד שֶׁל עֶבֶד, וְנוֹתֵן לָהּ אֶת הָעָבֶד. רַבִּי יוֹסֵי הַגְּלִילִי אוֹמֵר, אֵין כּוֹתְבִין לֹא עַל דָּבָר שֶׁיֵּשׁ בּוֹ רוּחַ חַיִּים, וְלֹא עַל הָאֳכָלִין:
3 Mit allem darf man schreiben: mit Tinte, Farbe, Rötel, Gummi, Schwärze oder sonst etwas, was bestehen bleibt; man schreibe aber nicht mit Getränken, Obstsaft oder sonst etwas, was nicht bestehen bleibt. Auf alles darf man schreiben, auf ein Olivenblatt, auf das Horn einer Kuh und ihr die Kuh geben, auf die Hand eines Sklaven und ihr den Sklaven geben. R. Jose der Galiläer sagt, man dürfe nicht auf eine lebende Sache schreiben noch auf Speisen.
ד אֵין כּוֹתְבִין בִּמְחֻבָּר לַקַּרְקַע. כְּתָבוֹ בִמְחֻבָּר, תְּלָשׁוֹ וַחֲתָמוֹ וּנְתָנוֹ לָהּ, כָּשֵׁר. רַבִּי יְהוּדָה פוֹסֵל, עַד שֶׁתְּהֵא כְתִיבָתוֹ וַחֲתִימָתוֹ בְּתָלוּשׁ. רַבִּי יְהוּדָה בֶּן בְּתֵירָא אוֹמֵר, אֵין כּוֹתְבִין לֹא עַל הַנְּיָר הַמָּחוּק וְלֹא עַל הַדִּפְתְּרָא, מִפְּנֵי שֶׁהוּא יָכוֹל לְהִזְדַּיֵּף. וַחֲכָמִים מַכְשִׁירִין:
4 Man darf ihn nicht auf eine am Boden haftende Sache schreiben; hat man ihn auf eine am Boden haftende Sache geschrieben, abgetrennt, unterschrieben und ihr gegeben, so ist er gültig; nachr. Jehuda ist er ungültig; nur wenn er beim Schreiben und beim Unterschreiben abgetrennt war. R. Jehuda b. Bethera sagte: Man darf ihn weder auf radiertes Papier noch auf Diphthera schreiben, weil er gefälscht werden könnte; die Weisen erlauben dies.
ה הַכֹּל כְּשֵׁרִין לִכְתֹּב אֶת הַגֵּט, אֲפִלּוּ חֵרֵשׁ, שׁוֹטֶה וְקָטָן. הָאִשָּׁה כוֹתֶבֶת אֶת גִּטָּהּ, וְהָאִישׁ כּוֹתֵב אֶת שׁוֹבְרוֹ, שֶׁאֵין קִיּוּם הַגֵּט אֶלָּא בְחוֹתְמָיו. הַכֹּל כְּשֵׁרִין לְהָבִיא אֶת הַגֵּט, חוּץ מֵחֵרֵשׁ, שׁוֹטֶה וְקָטָן וְסוּמָא וְנָכְרִי:
5 Jeder ist zur Überbringung des Sciieidebriefes zulässig, ausgenommen ein Tauber, ein Blöder, ein Minderjähriger, ein Blinder und ein Nichtjude.
ו קִבֵּל הַקָּטָן וְהִגְדִּיל, חֵרֵשׁ וְנִתְפַּקֵּחַ, סוּמָא וְנִתְפַּתֵּחַ, שׁוֹטֶה וְנִשְׁתַּפָּה, נָכְרִי וְנִתְגַּיֵּר, פָּסוּל. אֲבָל פִּקֵּחַ וְנִתְחָרֵשׁ וְחָזַר וְנִתְפַּקֵּחַ, פָּתוּחַ וְנִסְתַּמֵּא וְחָזַר וְנִתְפַּתֵּחַ, שָׁפוּי וְנִשְׁתַּטָּה וְחָזַר וְנִשְׁתַּפָּה, כָּשֵׁר. זֶה הַכְּלָל, כָּל שֶׁתְּחִלָּתוֹ וְסוֹפוֹ בְדַעַת, כָּשֵׁר:
6 Wenn ein Minderjähriger ihn in Empfang genommen hat und großjährig geworden ist, ein Tauber und hörend geworden ist, ein Blinder und sehend geworden ist, ein Blöder und vernünttig geworden ist, ein Nichtjude und sich bekehrt hat, so ist er ungültig. Wenn aber ein Hörender taub geworden und wieder hörend geworden ist, ein Sehender Bund geworden und wieder sehend geworden ist, ein Vernünftiger blöd geworden und wieder vernünftig geworden ist, so ist er gültig. Die Regel ist: sind Beginn und Schluß durch einen Vernünftigen erfolgt, so ist er gültig.
ז אַף הַנָּשִׁים שֶׁאֵינָן נֶאֱמָנוֹת לוֹמַר מֵת בַּעְלָהּ, נֶאֱמָנוֹת לְהָבִיא אֶת גִּטָּהּ, חֲמוֹתָהּ וּבַת חֲמוֹתָהּ וְצָרָתָהּ וִיבִמְתָּהּ וּבַת בַּעְלָהּ. מַה בֵּין גֵּט לְמִיתָה, שֶׁהַכְּתָב מוֹכִיחַ. הָאִשָּׁה עַצְמָהּ מְבִיאָה אֶת גִּטָּהּ, וּבִלְבַד שֶׁהִיא צְרִיכָה לוֹמַר, בְּפָנַי נִכְתַּב וּבְפָנַי נֶחְתָּם:
7 Auch Frauen, die nicht glaubhaft sind, wenn sie bekunden, ihr Mann sei gestorben, sind zur Überbringung ihres Scheidebriefes glaubhaft, und zwar: die Schwiegermutter, die Tochter der Schwiegermutter, die Nebenbuhlerin, die Eheschwägerin und die Tochter ihres Mannes. Welchen Unterschied gibt es zwischen Scheidung und Tod? Die Urkunde beweist es. Eine Frau kann ihren Scheidebrief selbst überbringen, nur muss sie sagen: er ist vor mir geschrieben und vor mir unterzeichnet worden.