Eruvin 6

Kapitel 6

א הַדָּר עִם הַנָּכְרִי בֶחָצֵר, אוֹ עִם מִי שֶׁאֵינוֹ מוֹדֶה בָעֵרוּב, הֲרֵי זֶה אוֹסֵר עָלָיו, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר בֶּן יַעֲקֹב אוֹמֵר, לְעוֹלָם אֵינוֹ אוֹסֵר עַד שֶׁיְּהוּ שְׁנֵי יִשְׂרְאֵלִים אוֹסְרִין זֶה עַל זֶה:
1 Wenn Einer mit einem Heiden einen Hof bewohnt oder mit jemand, der den ‘Erub nicht anerkennt, so beschränkt ihn dieser. (So die Worte des R. Meïr.) R. Eli‘eser b. Jacob sagt: Keineswegs beschränkt er ihn, es sei denn, dass zwei Israeliten sich gegenseitig beschränken.
ב אָמַר רַבָּן גַּמְלִיאֵל, מַעֲשֶׂה בִצְדוֹקִי אֶחָד, שֶׁהָיָה דָר עִמָּנוּ בְּמָבוֹי בִּירוּשָׁלַיִם, וְאָמַר לָנוּ אַבָּא, מַהֲרוּ וְהוֹצִיאוּ אֶת כָּל הַכֵּלִים לַמָּבוֹי, עַד שֶׁלֹּא יוֹצִיא וְיֶאֱסֹר עֲלֵיכֶם. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר בְּלָשׁוֹן אַחֵר, מַהֲרוּ וַעֲשׂוּ צָרְכֵיכֶם בַּמָּבוֹי עַד שֶׁלֹּא יוֹצִיא וְיֶאֱסֹר עֲלֵיכֶם:
2 R. Gamliel berichtet: Es ereignete sich bei einem Sadduzäer, der mit uns in einer Strasse zu Jerusalem wohnte, dass mein Vater zu uns sagte: Eilet und schaffet (alle) Geräte auf die Strasse, ehe er hinausträgt und Euch beschränkt. R. Juda berichtet es ia anderer Fassung: Eilet und verrichtet Eure Geschäfte in der Strassse, ehe er nach Ausgang (des Tages) Euch beschränkt.
ג אַנְשֵׁי חָצֵר שֶׁשָּׁכַח אַחַד מֵהֶן וְלֹא עֵרֵב, בֵּיתוֹ אָסוּר מִלְּהַכְנִיס וּמִלְּהוֹצִיא, לוֹ וְלָהֶם, וְשֶׁלָּהֶם מֻתָּרִין, לוֹ וְלָהֶם. נָתְנוּ לוֹ רְשׁוּתָן, הוּא מֻתָּר וְהֵן אֲסוּרִין. הָיוּ שְׁנַיִם, אוֹסְרִין זֶה עַל זֶה, שֶׁאֶחָד נוֹתֵן רְשׁוּת וְנוֹטֵל רְשׁוּת, שְׁנַיִם נוֹתְנִים רְשׁוּת וְאֵין נוֹטְלִין רְשׁוּת:
3 Wenn von den Bewohnern eines Hofes Einer vergessen hat, sich am ‘Erub zu betbeiligen, so ist sein Haus hinsichtlich des Hinein- und des Hinaustragens ihm und ihnen verboten, die ihrigen aber ihm und ihnen gestattet. Haben sie ihm ihr Besitzrecht geschenkt, ist es ihm gestattet, ihnen aber verboten. Waren es Zwei, beschränken sie einander; denn Einer kann ein Besitzrecht schenken und ein Besitzrecht annehmen, Zwei können wohl ein Besitzrecht schenken, nicht aber ein Besitzrecht annehmen.
ד מֵאֵימָתַי נוֹתְנִין רְשׁוּת. בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, מִבְּעוֹד יוֹם, וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, מִשֶּׁחֲשֵׁכָה. מִי שֶׁנָּתַן רְשׁוּתוֹ וְהוֹצִיא, בֵּין בְּשׁוֹגֵג בֵּין בְּמֵזִיד, הֲרֵי זֶה אוֹסֵר, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, בְּמֵזִיד אוֹסֵר, בְּשׁוֹגֵג אֵינוֹ אוֹסֵר:
4 Von wann an schenkt man das Besitzrecht? Bet Schammai sagen: von einem Zeitpunkte an, in welchem es noch Tag ist; Bet Hillel sagen: von Anbruch der Dunkelheit an. Wer sein Besitzrecht geschenkt hat und hinausträgt, gleichviel ob aus Versehen, ob mit Absicht, der übt eine Beschränkung aus. Dies die Worte des R. Meïr; R. Juda sagt: mit Absicht — übt er eine Beschränkung aus, aus Versehen — übt er keine Beschränkung aus.
ה בַּעַל הַבַּיִת שֶׁהָיָה שֻׁתָּף לִשְׁכֵנִים, לָזֶה בְיַיִן וְלָזֶה בְיַיִן, אֵינָם צְרִיכִים לְעָרֵב. לָזֶה בְיַיִן וְלָזֶה בְשֶׁמֶן, צְרִיכִים לְעָרֵב. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, אֶחָד זֶה וְאֶחָד זֶה, אֵינָם צְרִיכִים לְעָרֵב:
5 Wenn ein Hausherr Teilhaber ist bei seinen Nachbarn, bei dem ‘Einen an Wein und bei dem Andern an Wein, bedürfen sie des ‘Erub nicht; bei dem Einen an Wein und bei dem Andern an Öl, bedürfen sie des ‘Erub. R. Simon sagt: hier wie dort bedürfen sie keines ‘Erub.
ו חָמֵשׁ חֲבוּרוֹת שֶׁשָּׁבְתוּ בִטְרַקְלִין אֶחָד, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, עֵרוּב לְכָל חֲבוּרָה וַחֲבוּרָה. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, עֵרוּב אֶחָד לְכֻלָּן. וּמוֹדִים, בִּזְמַן שֶׁמִּקְצָתָן שְׁרוּיִן בַּחֲדָרִים אוֹ בַעֲלִיּוֹת, שֶׁהֵן צְרִיכִין עֵרוּב לְכָל חֲבוּרָה וַחֲבוּרָה:
6 Wenn fünf Parteien in einem Saale ihren Schabbatwohnsitz haben, ordnen Bet Schammai je einen ‘Erub für jede Partei an; Bet Hillel dagegen sagen: ein ‘Erub für Alle! Sie räumen aber ein, wenn einige von ihnen in Stuben oder Dachkammern wohnhaft sind, dass sie je eines ‘Erub für jede Partei bedürfen.
ז הָאַחִין הַשֻּׁתָּפִין שֶׁהָיוּ אוֹכְלִין עַל שֻׁלְחַן אֲבִיהֶם וִישֵׁנִים בְּבָתֵּיהֶם, צְרִיכִין עֵרוּב לְכָל אֶחָד וְאֶחָד. לְפִיכָךְ, אִם שָׁכַח אֶחָד מֵהֶם וְלֹא עֵרֵב, מְבַטֵּל אֶת רְשׁוּתוֹ. אֵימָתַי, בִּזְמַן שֶׁמּוֹלִיכִין עֵרוּבָן בְּמָקוֹם אַחֵר, אֲבָל אִם הָיָה עֵרוּב בָּא אֶצְלָן, אוֹ שֶׁאֵין עִמָּהֶן דִּיוּרִין בֶּחָצֵר, אֵינָן צְרִיכִין לְעָרֵב:
7 Brüder, Genossen, die am Tische ihres Vaters essen und in ihren Häusern schlafen, bedürfen je eines ‘Erub für jeden Einzelnen. Wenn daher Einer von ihnen vergessen hat, sich am ‘Erub zu beteiligen, muss er sein Besitzrecht preisgeben. Wann? Wenn sie ihren ‘Erub anderwärts hintragen; wenn aber der ‘Erub zu ihnen kommt, oder keine Mitbewohner bei ihnen im Hofe sind, bedürfen sie keines ‘Erub.
ח חָמֵשׁ חֲצֵרוֹת פְּתוּחוֹת זוֹ לָזוֹ וּפְתוּחוֹת לְמָבוֹי, עֵרְבוּ בַחֲצֵרוֹת וְלֹא נִשְׁתַּתְּפוּ בַמָּבוֹי, מֻתָּרִין בַּחֲצֵרוֹת וַאֲסוּרִין בַּמָּבוֹי. וְאִם נִשְׁתַּתְּפוּ בַמָּבוֹי, מֻתָּרִין כָּאן וָכָאן. עֵרְבוּ בַחֲצֵרוֹת וְנִשְׁתַּתְּפוּ בַמָּבוֹי, וְשָׁכַח אֶחָד מִבְּנֵי חָצֵר וְלֹא עֵרֵב, מֻתָּרִין כָּאן וָכָאן. מִבְּנֵי מָבוֹי וְלֹא נִשְׁתַּתֵּף, מֻתָּרִין בַּחֲצֵרוֹת וַאֲסוּרִין בַּמָּבוֹי, שֶׁהַמָּבוֹי לַחֲצֵרוֹת כֶּחָצֵר לַבָּתִּים:
8 Fünf Höfe sind gegen einander geöffnet und nach der Strasse hin geöffnet. Haben sie in den Höfen den ‘Erub gemacht, nicht aber in der Strasse den Schittuf, so sind sie unbeschränkt in den Höfen, in der Strasse aber gebunden; haben sie in der Strasse den Schittuf gemacht, so sind sie hier wie dort uneingeschränkt. Haben sie in den Höfen den ‘Erub und in der Strasse den Schittuf gemacht, es hat aber einer der Hofbewohner vergessen und sich am ‘Erub nicht beteiligt, so sind sie hier wie dort unbeschränkt; hat [dagegen] Einer der Strasseneinwohner vergessen und sich am Schittuf nicht beteiligt, sind sie in den Höfen zwar unbeschränkt, in der Strasse aber gebunden, denn die Strasse verhält sich zu den Höfen, wie der Hof zu den Häusern.
ט שְׁתֵּי חֲצֵרוֹת, זוֹ לִפְנִים מִזּוֹ, עֵרְבָה הַפְּנִימִית וְלֹא עֵרְבָה הַחִיצוֹנָה, הַפְּנִימִית מֻתֶּרֶת וְהַחִיצוֹנָה אֲסוּרָה. הַחִיצוֹנָה, וְלֹא הַפְּנִימִית, שְׁתֵּיהֶן אֲסוּרוֹת. עֵרְבָה זוֹ לְעַצְמָהּ וְזוֹ לְעַצְמָהּ, זוֹ מֻתֶּרֶת בִּפְנֵי עַצְמָהּ וְזוֹ מֻתֶּרֶת בִּפְנֵי עַצְמָהּ. רַבִּי עֲקִיבָא אוֹסֵר הַחִיצוֹנָה, שֶׁדְּרִיסַת הָרֶגֶל אוֹסַרְתָּהּ. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵין דְּרִיסַת הָרֶגֶל אוֹסַרְתָּהּ:
9 Zwei Höfe, der eine hinter dem andern! Hat der innere ‘Erub gemacht, und der äussere hat nicht ‘Erub gemacht, so ist der innere unbeschränkt, der äussere aber gebunden; der äussere und nicht der innere, so sind beide beschränkt. Hat dieser für sich und jener für sich den ‘Erub gemacht, so ist dieser für sich unbeschränkt und jener für sich unbeschränkt. R. ‘Akiba beschränkt den äussern, weil das Durchgangsrecht ihn beschränkt; die Weisen aber sagen, das Durchgangsrecht beschränkt ihn nicht.
י שָׁכַח אַחַד מִן הַחִיצוֹנָה וְלֹא עֵרֵב, הַפְּנִימִית מֻתֶּרֶת וְהַחִיצוֹנָה אֲסוּרָה. מִן הַפְּנִימִית וְלֹא עֵרֵב, שְׁתֵּיהֶן אֲסוּרוֹת. נָתְנוּ עֵרוּבָן בְּמָקוֹם אֶחָד, וְשָׁכַח אֶחָד, בֵּין מִן הַפְּנִימִית בֵּין מִן הַחִיצוֹנָה, וְלֹא עֵרֵב, שְׁתֵּיהֶן אֲסוּרוֹת. וְאִם הָיוּ שֶׁל יְחִידִים, אֵינָן צְרִיכִין לְעָרֵב:
10 Hat Einer aus dem äussern vergessen und sich am ‘Erub nicht beteiligt, so ist der innere uneingeschränkt, der äussere beschränkt. Hat Einer aus dem innern vergessen und sich am ‘Erub nicht beteiligt, so sind beide beschränkt. Haben sie ihren ‘Erub an einen Ort getan, und es hat Einer, sei es aus dem innern, sei es aus dem äussern, vergessen und sich am ‘Erub nicht beteiligt, sind beide beschränkt. Sind sie je einem Einzigen zugehörig, bedürfen sie keines ‘Erub.