Eruvin 2

Kapitel 2

א עוֹשִׂין פַּסִּין לַבֵּירָאוֹת אַרְבָּעָה דְיוּמְדִין, נִרְאִין כִּשְׁמֹנָה, דִּבְרֵי רַבִּי יְהוּדָה. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, שְׁמֹנָה, נִרְאִין כִּשְׁנֵים עָשָׂר, אַרְבָּעָה דְיוּמְדִין וְאַרְבָּעָה פְשׁוּטִין. גָּבְהָן עֲשָׂרָה טְפָחִים, וְרָחְבָּן שִׁשָּׁה, וְעָבְיָן כָּל שֶׁהוּא, וּבֵינֵיהֶן כִּמְלֹא שְׁתֵּי רְבָקוֹת שֶׁל שָׁלֹשׁ שָׁלֹשׁ בָּקָר, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, שֶׁל אַרְבַּע אַרְבַּע, קְשׁוּרוֹת וְלֹא מֻתָּרוֹת, אַחַת נִכְנֶסֶת וְאַחַת יוֹצֵאת:
1 Um die Brunnen macht man einen Bretterzaun aus vier Doppelbrettern, die wie acht aussehen. So die Ansicht des R. Juda; R. Meir sagt: aus acht (Brettern), die wie zwölf aussehen, nämlich aus vier Doppel- und vier einfachen Brettern. Ihre Höhe ist zehn Handbreiten, ihre Breite deren sechs, ihre Dicke nach Belieben, und zwischen ihnen ein freier Raum für zwei Gespanne von je drei — nach R. Meir, nach R. Juda dagegen je vier — aneinander nicht lose gebundenen Ochsen von denen das eine hineingehen kann, während das andere hinausgeht.
ב מֻתָּר לְהַקְרִיב לַבְּאֵר, וּבִלְבַד שֶׁתְּהֵא פָרָה רֹאשָׁהּ וְרֻבָּהּ בִּפְנִים וְשׁוֹתָה. מֻתָּר לְהַרְחִיק כָּל שֶׁהוּא, וּבִלְבַד שֶׁיַּרְבֶּה בְּפַסִּין:
2 Es ist gestattet dem Brunnen noch näher zu rücken, nur muss die Kuh mit dem Kopfe und dem grössem Teil des Körpers beim Trinken innen sein können; es ist gestattet nach Belieben hinauszurücken, nur muss man die Zahl der Bretter vermehren.
ג רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, עַד בֵּית סָאתָיִם. אָמְרוּ לוֹ, לֹא אָמְרוּ בֵית סָאתַיִם אֶלָּא לְגִנָּה וּלְקַרְפֵּף, אֲבָל אִם הָיָה דִּיר אוֹ סַחַר, אוֹ מֻקְצֶה אוֹ חָצֵר, אֲפִלּוּ בֵית חֲמֵשֶׁת כּוֹרִין, אֲפִלּוּ בֵית עֲשָׂרָה כּוֹרִין, מֻתָּר. וּמֻתָּר לְהַרְחִיק כָּל שֶׁהוּא, וּבִלְבַד שֶׁיַּרְבֶּה בְּפַסִּין:
3 R. Juda sagt: nur bis zu einer Fläche von zwei Maass (Aussaat). Da sagten sie zu ihm: eine Fläche von zwei Maass (Aussaat) hat man nur hinsichtlich eines Gartens oder eines Holzplatzes erwähnt; handelt es sich aber um eine Pferche, eine Hürde, einen Hinter- oder einen Vorderhof, so ist selbst eine Fläche von fünf Kor, ja zehn Kor gestattet; man darf also nach Belieben hinausrücken, wenn man nur die Zahl der Bretter vermehrt.
ד רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אִם הָיְתָה דֶרֶךְ הָרַבִּים מַפְסַקְתָּן, יְסַלְּקֶנָּה לַצְּדָדִין. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵינוֹ צָרִיךְ. אֶחָד בּוֹר הָרַבִּים, וּבְאֵר הָרַבִּים, וּבְאֵר הַיָּחִיד, עוֹשִׂין לָהֶן פַּסִּין, אֲבָל לְבוֹר הַיָּחִיד עוֹשִׂין לוֹ מְחִצָּה גָבוֹהַּ עֲשָׂרָה טְפָחִים, דִּבְרֵי רַבִּי עֲקִיבָא. רַבִּי יְהוּדָה בֶן בָּבָא אוֹמֵר, אֵין עוֹשִׂין פַּסִּין אֶלָּא לִבְאֵר הָרַבִּים בִּלְבַד, וְלַשְּׁאָר עוֹשִׂין חֲגוֹרָה גָבוֹהַּ עֲשָׂרָה טְפָחִים:
4 R. Juda sagt: Wenn ein öffentlicher Weg zwischen ihnen durchführt, muss man ihn seitwärts ablenken; die Weisen sagen: es ist nicht nötig. Sowohl um eine öffentliche Zisterne und einen öffentlichen Brunnen, als auch um einen Privatbrunnen kann man diesen Bretterzaun machen; um eine Privatzisterne aber muss man eine Wand von zehn Handbreiten Höhe errichten. Dies die Worte des R. Akiba; R. Juda ben Baba sagt: nur um einen öffentlichen Brunnen darf man diesen Bretterzaun machen, um die Übrigen macht man einen Gürtel von zehn Handbreiten Höhe.
ה וְעוֹד אָמַר רַבִּי יְהוּדָה בֶן בָּבָא, הַגִּנָּה וְהַקַּרְפֵּף שֶׁהֵן שִׁבְעִים אַמָּה וְשִׁירַיִם עַל שִׁבְעִים אַמָּה וְשִׁירַיִם, מֻקֶּפֶת גָּדֵר גָּבוֹהַּ עֲשָׂרָה טְפָחִים, מְטַלְטְלִין בְּתוֹכָהּ, וּבִלְבַד שֶׁיְּהֵא בָהּ שׁוֹמֵירָה אוֹ בֵית דִּירָה, אוֹ שֶׁתְּהֵא סְמוּכָה לָעִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אֲפִלּוּ אֵין בָּהּ אֶלָּא בוֹר וְשִׁיחַ וּמְעָרָה, מְטַלְטְלִין בְּתוֹכָהּ. רַבִּי עֲקִיבָא אוֹמֵר, אֲפִלּוּ אֵין בָּהּ אַחַת מִכָּל אֵלּוּ, מְטַלְטְלִין בְּתוֹכָהּ, וּבִלְבַד שֶׁיְּהֵא בָהּ שִׁבְעִים אַמָּה וְשִׁירַיִם עַל שִׁבְעִים אַמָּה וְשִׁירָיִם. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אִם הָיָה אָרְכָּהּ יָתֵר עַל רָחְבָּהּ אֲפִלּוּ אַמָּה אַחַת, אֵין מְטַלְטְלִין בְּתוֹכָהּ. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, אֲפִלּוּ אָרְכָּהּ פִּי שְׁנַיִם בְּרָחְבָּהּ, מְטַלְטְלִין בְּתוֹכָהּ:
5 Ferner sagt R. Juda ben Baba: Wenn ein Garten oder Holzplatz, der (nicht mehr als) siebenzig Ellen nebst dem Bruchteil im Geviert hat, mit einem Zaun von zehn Handbreiten Höhe umgeben ist, darf man in ihm hinundhertragen, nur muss er eine Wächterhütte oder ein Wohnhaus haben, oder wenigstens in der Nähe der Ortschaft sich befinden. R. Juda sagt: wenn auch nur eine Grube, ein Graben oder eine Höhle sich darin befindet, darf man in ihm hinundhertragen. R. Akiba sagt: obgleich von all diesen Dingen kein einziges darin ist, darf man doch in ihm hinundhertragen, wenn er nur (nicht mehr als) siebenzig Ellen und den Bruchteil im Geviert hat. R. Elieser sagt: wenn seine Länge auch nur um eine Elle grösser ist als seine Breite, darf man in ihm nicht hinundhertragen. R. Jose sagt: wenn auch seine Länge das Zweifache seiner Breite beträgt, darf man in ihm hinundhertragen.)
ו אָמַר רַבִּי אִלָּעִאי, שָׁמַעְתִּי מֵרַבִּי אֱלִיעֶזֶר, וַאֲפִלּוּ הִיא כְּבֵית כּוֹר. וְכֵן שָׁמַעְתִּי מִמֶּנּוּ, אַנְשֵׁי חָצֵר שֶׁשָּׁכַח אַחַד מֵהֶן וְלֹא עֵרֵב, בֵּיתוֹ אָסוּר מִלְּהַכְנִיס וּלְהוֹצִיא, לוֹ, אֲבָל לָהֶם מֻתָּר. וְכֵן שָׁמַעְתִּי מִמֶּנּוּ, שֶׁיּוֹצְאִין בְּעַקְרַבְנִים בְּפֶסַח. וְחִזַּרְתִּי עַל כָּל תַּלְמִידָיו וּבִקַּשְׁתִּי לִי חָבֵר, וְלֹא מָצָאתִי:
6 R. El‘aï sagte: Ich hörte von R. Elieser: wenn er auch die Fläche eines Kor (Aussaat) hat; desgleichen hörte ich von ihm: wenn von den Einwohnern eines Hofes einer vergessen hat, sich am Erub zu beteiligen,ist seine Wohnung hinsichtlich des Hinein- und Hinaustragens ihm verboten, ihnen aber gestattet; desgleichen hörte ich von ihm, dass man am Pesach mit <span dir="rtl">עקרבנין</span> der Pflicht genügt. Ich machte die Runde bei allen seinen Schülern und suchte mir einen Genossen, fand aber keinen.