ה שְׁלֹשָׁה דְבָרִים אָמְרוּ לִפְנֵי רַבִּי יִשְׁמָעֵאל, וְלֹא אָמַר בָּהֶם לֹא אִסּוּר וְהֶתֵּר, וּפֵרְשָׁן רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ בֶּן מַתְיָא. הַמֵּפִיס מֻרְסָא בְּשַׁבָּת, אִם לַעֲשׂוֹת לָהּ פֶּה, חַיָּב, וְאִם לְהוֹצִיא מִמֶּנָּה לֵחָה, פָּטוּר. וְעַל הַצָּד נָחָשׁ בַּשַּׁבָּת, אִם מִתְעַסֵּק שֶׁלֹּא יִשְּׁכֶנּוּ, פָּטוּר, וְאִם לִרְפוּאָה, חַיָּב. וְעַל לְפָסִין אִירוֹנִיּוֹת, שֶׁהֵם טְהוֹרוֹת בְּאֹהֶל הַמֵּת וּטְמֵאוֹת בְּמַשָּׂא הַזָּב. רַבִּי אֶלְעָזָר בֶּן צָדוֹק אוֹמֵר, אַף בְּמַשָּׂא הַזָּב, טְהוֹרוֹת, מִפְּנֵי שֶׁלֹּא נִגְמְרָה מְלַאכְתָּן:
5 Drei Dinge hat man R. Ismael vorgetragen, und er hat Betreffs derselben weder ein Verbot noch eine Erlaubnis ausgesprochen; R. Josua ben Mathia hat dazu die Erklärung gegeben: Wer am Sabbat eine Blatter aufsticht, der ist, wenn (seine Absicht war) daran eine Öffnung zu machen, schuldig; wenn aber, Eiter daraus zu entfernen, frei. (Ferner erklärte er:) Wer eine Schlange am Sabbat fängt, ist, wenn er bloß bewirken will, dass sie ihn nicht beiße, frei; wenn er es aber Tat, um sie als Heilmittel za gebrauchen, so ist er schuldig. (Endlich entschied er:) Heronische Tigel sind rein im Totenzelte, werden aber unrein, wenn sie ein Flüssiger trägt. R. Elieser b. Zadok sagt: Auch wenn sie ein Flüssiger trägt, bleiben sie rein, weil die Arbeit daran noch nicht fertig ist.