יא אהַמּוֹכֵר פֵּרוֹת בְּסוּרְיָא, וְאָמַר מִשֶּׁל אֶרֶץ יִשְׂרָאֵל הֵן, חַיָּב לְעַשֵּׂר. מְעֻשָּׂרִין הֵן, נֶאֱמָן, שֶׁהַפֶּה שֶׁאָסַר הוּא הַפֶּה שֶׁהִתִּיר. מִשֶּׁלִּי הֵן, חַיָּב לְעַשֵּׂר, מְעֻשָּׂרִין הֵן, נֶאֱמָן, שֶׁהַפֶּה שֶׁאָסַר הוּא הַפֶּה שֶׁהִתִּיר. וְאִם יָדוּעַ שֶׁיֶּשׁ לוֹ שָׂדֶה אֶחָד בְּסוּרְיָא, חַיָּב לְעַשֵּׂר:
11 Wenn Jemand Früchte in Syrien verkauft und sagt: Sie seien aus dem Lande Israel, muss man sie verzehnten. (Fügt er hinzu): Sie seien verzehntet, so ist er beglaubt; denn derselbe Mund, der (die Früchte) für unerlaubt erklärte, erklärt sie wieder für erlaubt. (Sagt er:) Sie sind von dem Meinigen, muss man sie verzehnten. (Fügt er hinzu:) Sie sind verzehntet, so ist er beglaubt; denn derselbe Mund, der sie für unerlaubt erklärte, erklärt sie wieder für erlaubt. Ist es aber bekannt, dass er ein Feld in Syrien hat, so muss man es doch verzehnten.