Demai 6

Kapitel 6

א הַמְקַבֵּל שָׂדֶה מִיִּשְׂרָאֵל, מִן הַנָּכְרִי וּמִן הַכּוּתִי, יְחַלֵּק לִפְנֵיהֶם. הַחוֹכֵר שָׂדֶה מִיִּשְׂרָאֵל, תּוֹרֵם וְנוֹתֵן לוֹ. אָמַר רַבִּי יְהוּדָה, אֵימָתַי, בִּזְמַן שֶׁנָּתַן לוֹ מֵאוֹתָהּ הַשָּׂדֶה וּמֵאוֹתוֹ הַמִּין, אֲבָל אִם נָתַן לוֹ מִשָּׂדֶה אַחֶרֶת אוֹ מִמִּין אַחֵר, מְעַשֵּׂר וְנוֹתֵן לוֹ:
1 Wenn Jemand von einem Israeliten, von einem Heiden oder Samaritaner ein Feld in Accord übernimmt, teilt er vor ihnen. Wer aber ein Feld von einem Israeliten pachtet, muss die Hebe abnehmen, ehe er dem Eigentümer den Pachtzins giebt. R. Jehudah sagt: Dieses findet nur alsdann statt, wenn er dem Pachtherrn von eben demselben Acker und von eben denselben Früchten giebt; wenn er ihm aber den Pachtzins von einem andern Felde, oder von einer anderen Art Getreide liefert, so muss er es erst verzehnten und dann giebt er es ihm.
ב הַחוֹכֵר שָׂדֶה מִן הַנָּכְרִי, מְעַשֵּׂר וְנוֹתֵן לוֹ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אַף הַמְקַבֵּל שְׂדֵה אֲבוֹתָיו מִן הַנָּכְרִי, מְעַשֵּׂר וְנוֹתֵן לוֹ:
2 Wer ein Feld von einem Götzendiener für einen Pachtzins in Früchten pachtet, muss diesen verzehnten, bevor er ihn abgiebt. R. Jehudah sagt: Auch wer das Feld seiner eignen Vorfahren in Accord von einem Götzendiener übernimmt, verzehntet die Früchte und dann giebt er ihm (dem Götzendiener) seinen Teil.
ג כֹּהֵן וְלֵוִי שֶׁקִּבְּלוּ שָׂדֶה מִיִּשְׂרָאֵל, כְּשֵׁם שֶׁחוֹלְקִין בַּחֻלִּין כָּךְ חוֹלְקִין בַּתְּרוּמָה. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אַף הַמַּעַשְׂרוֹת שֶׁלָּהֶן, שֶׁעַל מְנָת כֵּן בָּאוּ:
3 Wenn ein Priester oder Levit ein Feld in Accord von einem Israeliten übernimmt, so teilt sich der Besitzer mit dem Übernehmer sowohl in dem Ertrage von <span dir="rtl">חולין</span> als in dem Anteil von <span dir="ltr">תרומה</span>. R. Elieser aber sagt: Auch die Zehnten gehören ihnen (den Priestern resp den Leviten), denn unter dieser Bedingung sind sie (stillschweigend) eingetreten.
ד יִשְׂרָאֵל שֶׁקִּבֵּל מִכֹּהֵן וּמִלֵּוִי, הַמַּעַשְׂרוֹת לַבְּעָלִים. רַבִּי יִשְׁמָעֵאל אוֹמֵר, הַקַּרְתָּנִי שֶׁקִּבֵּל שָׂדֶה מִירוּשַׁלְמִי, מַעֲשֵׂר שֵׁנִי שֶׁל יְרוּשַׁלְמִי. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, יָכוֹל הוּא הַקַּרְתָּנִי לַעֲלוֹת וּלְאָכְלוֹ בִירוּשָׁלָיִם:
4 Wenn ein <span dir="rtl">ישראל</span> ein Feld von einem <span dir="rtl">כהן</span> oder <span dir="rtl">לוי</span> in Accord übernimmt, so gehören die betreffenden Abgaben den Eigentümern. R. Ismael sagt: Wenn ein Dorfbewohner ein Feld von einem Jerusalemiten in Accord übernimmt, so gehört der Zweitzehnt dem Jerusalemiten. Die Weisen aber sagen: Der Dorfbewohner kann ja hinaufgehen und ihn (den Zweitzehnt) in Jerusalem verzehren
ה הַמְקַבֵּל זֵיתִים לְשֶׁמֶן, כְּשֵׁם שֶׁחוֹלְקִין בַּחֻלִּין כָּךְ חוֹלְקִין בַּתְּרוּמָה. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, יִשְׂרָאֵל שֶׁקִּבֵּל מִכֹּהֵן וּמִלֵּוִי זֵיתִים לְשֶׁמֶן לְמַחֲצִית שָׂכָר, הַמַּעַשְׂרוֹת לַבְּעָלִים:
5 Wenn Jemand Ölbäume, um Öl zu gewinnen, in Accord nimmt, so teilen sie die <span dir="rtl">חולין</span> wie die <span dir="ltr">תרומה</span>. R. Jehudah sagt: Wenn ein Israelit, von einem Priester oder Leviten Ölbäume zur Gewinnung des Öls zur Hälfte des Gewinnes in Accord nimmt, so gehören die betreffenden Abgaben den Eigentümern.
ו בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, לֹא יִמְכֹּר אָדָם אֶת זֵיתָיו אֶלָּא לְחָבֵר. בֵּית הִלֵּל אוֹמְרִים, אַף לִמְעַשֵּׂר. וּצְנוּעֵי בֵית הִלֵּל הָיוּ נוֹהֲגִין כְּדִבְרֵי בֵית שַׁמָּאי:
6 Die Schule Samai’s lehrt: Es verkaufe Niemand seine Oliven, als nur einem <span dir="ltr">חבר</span>. Die Schule Hillels dagegen lehrt: Auch Jemandem, der verzehntet. Doch richten sich die Strengen aus der Schule Hillels nach der Vorschrift der Schule Samai’s.
ז שְׁנַיִם שֶׁבָּצְרוּ אֶת כַּרְמֵיהֶם לְתוֹךְ גַּת אַחַת, אֶחָד מְעַשֵּׂר וְאֶחָד שֶׁאֵינוֹ מְעַשֵּׂר, הַמְעַשֵּׂר מְעַשֵּׂר אֶת שֶׁלּוֹ, וְחֶלְקוֹ בְּכָל מָקוֹם שֶׁהוּא:
7 Wenn Zwei ihre Weinberge gelesen und (die Trauben) in eine Kelter gebracht haben, der eine ist ein Zehntgeber, der andere ist kein Zehntgeber, so verzehntet Jener das Seinige und seinen Anteil (am Weine), an jeder Stelle, wo er auch sei.
ח שְׁנַיִם שֶׁקִּבְּלוּ שָׂדֶה בַאֲרִיסוּת, אוֹ שֶׁיָּרְשׁוּ אוֹ שֶׁנִּשְׁתַּתְּפוּ, יָכוֹל הוּא לוֹמַר, טֹל אַתָּה חִטִּים שֶׁבְּמָקוֹם פְּלוֹנִי וַאֲנִי חִטִּים שֶׁבְּמָקוֹם פְּלוֹנִי, אַתָּה יַיִן שֶׁבְּמָקוֹם פְּלוֹנִי וַאֲנִי יַיִן שֶׁבְּמָקוֹם פְּלוֹנִי. אֲבָל לֹא יֹאמַר לוֹ, טֹל אַתָּה חִטִּים וַאֲנִי שְׂעוֹרִים, טֹל אַתָּה יַיִן וַאֲנִי אֶטֹּל שָׁמֶן:
8 Wenn Zwei ein Feld in Accord übernommen oder es geerbt haben, oder es vertragsmässig zusammen besitzen, so darf Einer zum Andern sagen: Nimm du den Weizen an dieser Stelle, ich will den Weizen an jener Stelle nehmen; du den Wein an diesem Orte, und ich den Wein an jenem Orte. Aber er darf nicht zu ihm sagen: Nimm du Weizen, und ich Gerste, du Wein und ich Öl.
ט חָבֵר וְעַם הָאָרֶץ שֶׁיָּרְשׁוּ אֶת אֲבִיהֶם עַם הָאָרֶץ, יָכוֹל הוּא לוֹמַר לוֹ, טֹל אַתָּה חִטִּים שֶׁבְּמָקוֹם פְּלוֹנִי וַאֲנִי חִטִּים שֶׁבְּמָקוֹם פְּלוֹנִי, אַתָּה יַיִן שֶׁבְּמָקוֹם פְּלוֹנִי וַאֲנִי יַיִן שֶׁבְּמָקוֹם פְּלוֹנִי. אֲבָל לֹא יֹאמַר לוֹ, טֹל אַתָּה חִטִּים וַאֲנִי שְׂעוֹרִים, טֹל אַתָּה הַלַּח וַאֲנִי אֶטֹּל אֶת הַיָּבֵשׁ:
9 Wenn ein <span dir="rtl">חבר</span> und ein <span dir="rtl">עם הארץ</span> ihren Vater, der ein <span dir="rtl">ע״ה</span> war, beerben, so kann Jener sagen: Nimm du Weizen an dieser, ich will Weizen an jener Stelle nehmen; du Wein von diesem Orte, ich will Wein an jenem Orte. Aber er darf nicht zu ihm sagen: Nimm du Weizen, ich Gerste, du das Feuchte, ich das Trockene.
י גֵּר וְגוֹי שֶׁיָּרְשׁוּ אֶת אֲבִיהֶם גּוֹי, יָכוֹל הוּא לוֹמַר, טֹל אַתָּה עֲבוֹדָה זָרָה וַאֲנִי מָעוֹת, אַתָּה יַיִן וַאֲנִי פֵרוֹת. וְאִם מִשֶּׁבָּאוּ לִרְשׁוּת הַגֵּר, אָסוּר:
10 Wenn ein Proselyt und ein Götzendiener, ihren Vater, der ein Götzendiener war, beerben, so kann der Erste sprechen: Nimm du die Götzenbilder und ich will Geld nehmen, du Wein, ich Früchte. Aber nachdem etwas in den Besitz des Proselyten übergegangen ist, darf der Tausch nicht geschehen.
יא אהַמּוֹכֵר פֵּרוֹת בְּסוּרְיָא, וְאָמַר מִשֶּׁל אֶרֶץ יִשְׂרָאֵל הֵן, חַיָּב לְעַשֵּׂר. מְעֻשָּׂרִין הֵן, נֶאֱמָן, שֶׁהַפֶּה שֶׁאָסַר הוּא הַפֶּה שֶׁהִתִּיר. מִשֶּׁלִּי הֵן, חַיָּב לְעַשֵּׂר, מְעֻשָּׂרִין הֵן, נֶאֱמָן, שֶׁהַפֶּה שֶׁאָסַר הוּא הַפֶּה שֶׁהִתִּיר. וְאִם יָדוּעַ שֶׁיֶּשׁ לוֹ שָׂדֶה אֶחָד בְּסוּרְיָא, חַיָּב לְעַשֵּׂר:
11 Wenn Jemand Früchte in Syrien verkauft und sagt: Sie seien aus dem Lande Israel, muss man sie verzehnten. (Fügt er hinzu): Sie seien verzehntet, so ist er beglaubt; denn derselbe Mund, der (die Früchte) für unerlaubt erklärte, erklärt sie wieder für erlaubt. (Sagt er:) Sie sind von dem Meinigen, muss man sie verzehnten. (Fügt er hinzu:) Sie sind verzehntet, so ist er beglaubt; denn derselbe Mund, der sie für unerlaubt erklärte, erklärt sie wieder für erlaubt. Ist es aber bekannt, dass er ein Feld in Syrien hat, so muss man es doch verzehnten.
יב בעַם הָאָרֶץ שֶׁאָמַר לְחָבֵר, קַח לִי אֲגֻדַּת יָרָק, קַח לִי גְלֻסְקָן אֶחָד, לוֹקֵחַ סְתָם וּפָטוּר. וְאִם אָמַר, שֶׁלִּי זֶה, וְזֶה שֶׁל חֲבֵרִי, וְנִתְעָרְבוּ, חַיָּב לְעַשֵּׂר, וַאֲפִלּוּ הֵן מֵאָה:
12 Sagt ein <span dir="rtl">ע״ה</span> zu einem <span dir="ltr">חבר</span>: Kaufe mir ein Bündel Kräuter, kaufe mir ein Brot, so kann dieser ohne besondere Bemerkung kaufen und ist frei von der Zehntpflicht. Hat er aber hinzugesetzt: Dies kaufe ich für mich und jenes für meinen Freund, und sie werden vermengt, so muss er seine Früchte verzehnten und wären die andern auch hundert.