Demai 4

Kapitel 4

א הַלּוֹקֵחַ פֵּרוֹת מִמִּי שֶׁאֵינוֹ נֶאֱמָן עַל הַמַּעַשְׂרוֹת, וְשָׁכַח לְעַשְּׂרָן, וְשׁוֹאֲלוֹ בְשַׁבָּת, יֹאכַל עַל פִּיו. חָשְׁכָה מוֹצָאֵי שַׁבָּת, לֹא יֹאכַל עַד שֶׁיְּעַשֵּׂר. לֹא מְצָאוֹ, אָמַר לוֹ אֶחָד שֶׁאֵינוֹ נֶאֱמָן עַל הַמַּעַשְׂרוֹת, מְעֻשָּׂרִין הֵן, אוֹכֵל עַל פִּיו. חָשְׁכָה מוֹצָאֵי שַׁבָּת, לֹא יֹאכַל עַד שֶׁיְּעַשֵּׂר. תְּרוּמַת מַעֲשֵׂר שֶׁל דְּמַאי שֶׁחָזְרָה לִמְקוֹמָהּ, רַבִּי שִׁמְעוֹן שְׁזוּרִי אוֹמֵר, אַף בְּחֹל שׁוֹאֲלוֹ וְאוֹכְלוֹ עַל פִּיו:
1 Wenn Jemand von Einem, der in Bezug auf die Verzehntung nicht beglaubigt ist, Früchte kauft und vergessen hat, sie zu verzehnten und Jenen dieserhalb am Sabbat befrägt, so darf man, auf dessen Versicherung, davon essen. Dunkelt aber bereits der Abend beim Ausgang des Sabbat, so esse man nicht davon, ohne es zu verzehnten. Findet er ihn (den Verkäufer) nicht, aber es spricht ein Anderer, der auch nicht bezüglich der Verzehntung beglaubigt ist: Sie (die Früchte) sind verzehntet, so mag er, auf dessen Versicherung, davon essen. Dunkelt aber bereits der Abend, beim Ausgang des Sabbat, so esse man nicht davon, ohne es zu verzehnten. Ist die Hebe vom Zehnten (<span dir="rtl">תרומת מעשר</span>) des Demai wieder unter dasselbe geraten, so sagt R. Simeon Schesuri: Man kann auch an Wochentagen den Verkäufer befragen und auf seine Versicherung davon essen.
ב הַמַּדִּיר אֶת חֲבֵרוֹ שֶׁיֹּאכַל אֶצְלוֹ, וְהוּא אֵינוֹ מַאֲמִינוֹ עַל הַמַּעַשְׂרוֹת, אוֹכֵל עִמּוֹ בַּשַּׁבָּת הָרִאשׁוֹנָה, וְאַף עַל פִּי שֶׁאֵינוֹ מַאֲמִינוֹ עַל הַמַּעַשְׂרוֹת, וּבִלְבַד שֶׁיֹּאמַר לוֹ מְעֻשָּׂרִין הֵן. וּבְשַׁבָּת שְׁנִיָּה, אַף עַל פִּי שֶׁנָּדַר מִמֶּנּוּ הֲנָיָה, לֹא יֹאכַל עַד שֶׁיְּעַשֵּׂר:
2 Wenn Jemand einen Andern durch ein Gelübde veranlasst, bei ihm zu essen, dieser aber denselben bezüglich des Verzehntens nicht beglaubigt hält, so mag er bei ihm am ersten Sabbat essen, obgleich er ihn nicht in Bezug auf das Verzehnten beglaubigt hält, sofern Jener nur versichert, es sei verzehntet. Am zweiten Sabbat aber soll er, selbst wenn Jener sich von ihm jede Dienstleistung eidlich versagt (falls er seiner Einladung nicht folgt), nicht essen, bis er den Zehnten selbst entrichtet.
ג רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אֵין אָדָם צָרִיךְ לִקְרוֹת שֵׁם לְמַעְשַׂר עָנִי שֶׁל דְּמַאי. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, קוֹרֵא שֵׁם וְאֵינוֹ צָרִיךְ לְהַפְרִישׁ:
3 R. Elieser lehrt: Niemand braucht den Armenzehnt von Demai mit Namen zu benennen. Die Weisen jedoch sagen: Man benennt ihn zwar, braucht ihn aber nicht abzusondern.
ד מִי שֶׁקָּרָא שֵׁם לִתְרוּמַת מַעֲשֵׂר שֶׁל דְּמַאי וּלְמַעְשַׂר עָנִי שֶׁל וַדַּאי, לֹא יִטְּלֵם בְּשַׁבָּת. וְאִם הָיָה כֹהֵן אוֹ עָנִי לְמוּדִים לֶאֱכֹל אֶצְלוֹ, יָבֹאוּ וְיֹאכְלוּ, וּבִלְבַד שֶׁיּוֹדִיעֵם:
4 Wer (vor Sabbat) die Zehnthebe von Demai oder den Armenzehnt vom <span dir="ltr">ודאי</span> mit Namen benannt hat, darf sie nicht am Sabbat abuehmen. Pflegt aber ein Priester oder Armer gewöhnlich bei ihm zu speisen, so mögen sie kommen und essen, nur muss er sie davon in Kenntniss setzen.
ה הָאוֹמֵר לְמִי שֶׁאֵינוֹ נֶאֱמָן עַל הַמַּעַשְׂרוֹת, קַח לִי מִמִּי שֶׁהוּא נֶאֱמָן וּמִמִּי שֶׁהוּא מְעַשֵּׂר, אֵינוֹ נֶאֱמָן. מֵאִישׁ פְּלוֹנִי, הֲרֵי זֶה נֶאֱמָן. הָלַךְ לִקַּח מִמֶּנּוּ, וְאָמַר לוֹ לֹא מְצָאתִיו וְלָקַחְתִּי לְךָ מֵאַחֵר שֶׁהוּא נֶאֱמָן, אֵינוֹ נֶאֱמָן:
5 Wenn Jemand zu einem Manne, der in Bezug auf das Verzehnten nicht beglaubigt ist, sagt: Hole mir (Früchte) von einem Beglaubigten, von einem, welcher verzehntet; so ist (der Bote) nicht beglaubigt. Sagt er aber, von dem und dem, so ist er beglaubigt. Ging er aber, um von ihm zu kaufen, und spricht dann: Ich habe ihn nicht gefunden, habe aber von einem andern beglaubigten Manne gekauft, so ist er nicht beglaubigt
ו הַנִּכְנָס לְעִיר וְאֵינוֹ מַכִּיר אָדָם שָׁם, אָמַר, מִי כָּאן נֶאֱמָן. מִי כָּאן מְעַשֵּׂר. אָמַר לוֹ אֶחָד, אֲנִי, אֵינוֹ נֶאֱמָן. אָמַר לוֹ, אִישׁ פְּלוֹנִי נֶאֱמָן, הֲרֵי זֶה נֶאֱמָן. הָלַךְ לִקַּח מִמֶּנּוּ, אָמַר לוֹ, מִי כָּאן מוֹכֵר יָשָׁן. אָמַר לוֹ, מִי שֶׁשְּׁלָחֲךָ אֶצְלִי, אַף עַל פִּי שֶׁהֵן כְּגוֹמְלִין זֶה אֶת זֶה, הֲרֵי אֵלּוּ נֶאֱמָנִין:
6 Tritt Jemand in eine Stadt, worin er Niemand kennt und ruft: Wer ist hier (bezüglich der Reinheit) beglaubigt? Wer verzehntet hier?, und Jemand spricht: Ich bin zwar nicht beglaubigt, aber der und der ist beglaubigt, so ist dieser als beglaubigt zu erachten. Ging er nun hin, um von ihm zu kaufen und spricht zu ihm: Wer verkauft hier alte Früchte? und er erwidert: Der Dich zu mir geschickt hat;—sind Beide, obgleich sie sich gegenseitig zu begünstigen scheinen, dennoch beglaubigt.
ז הַחַמָּרִים שֶׁנִּכְנְסוּ לְעִיר, אָמַר אֶחָד, שֶׁלִּי חָדָשׁ וְשֶׁל חֲבֵרִי יָשָׁן, שֶׁלִּי אֵינוֹ מְתֻקָּן וְשֶׁל חֲבֵרִי מְתֻקָּן, אֵינָן נֶאֱמָנִין. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, נֶאֱמָנִין:
7 Wenn Eseltreiber nach einer Stadt kommen und Einer sagt: Mein Getreide ist neu (diesjährig), aber das meines Gefährten ist alt; oder das meinige ist nicht geordnet, doch das meines Gefährten ist geordnet, so sind sie nicht beglaubigt. R. Jehudah sagt, sie sind beglaubigt.