ב הָרוֹצֶה לַחֲזֹם עֲלֵי יָרָק לְהָקֵל מִמַּשָּׂאוֹ, לֹא יַשְׁלִיךְ עַד שֶׁיְּעַשֵּׂר. הַלּוֹקֵחַ יָרָק מִן הַשּׁוּק וְנִמְלַךְ לְהַחֲזִיר, לֹא יַחֲזִיר עַד שֶׁיְּעַשֵּׂר, שֶׁאֵינוֹ מְחֻסָּר אֶלָּא מִנְיָן. הָיָה עוֹמֵד וְלוֹקֵחַ וְרָאָה טֹעַן אַחֵר יָפֶה מִמֶּנּוּ, מֻתָּר לְהַחֲזִיר, מִפְּנֵי שֶׁלֹּא מָשָׁךְ:
2 Wer von Kräuterbündeln Blätter ausscheiden will, um seine Last zu erleichtern, werfe sie nicht fort, ehe er den Zehnten abgesondert hat. Wenn Jemand Kräuter auf dem Markte kauft und darauf anderen Sinnes wird, sie zurückzugeben, so gebe er sie nicht zurück, ohne sie zu verzehnten, weil weiter nichts fehlte, als dass sie von ihm gezählt würden. Stand er aber nur (bei der Waare) und kaufte sie, da bemerkte er aber eine andere Ladung, die schöner als jene war, so darf er die erstere ohne sie zu verzehnten, zurücklassen, weil er solche noch nicht durch das Ergreifen in Besitz genommen hat.