ד כַּיּוֹצֵא בוֹ, הַמַּקְדִּישׁ פֵּרוֹתָיו עַד שֶׁלֹּא בָאוּ לְעוֹנַת הַמַּעַשְׂרוֹת, וּפְדָאָן, חַיָּבִין. וּמִשֶּׁבָּאוּ לְעוֹנַת הַמַּעַשְׂרוֹת, וּפְדָאָן, חַיָּבִין. הִקְדִּישָׁן עַד שֶׁלֹּא נִגְמְרוּ, וּגְמָרָן הַגִּזְבָּר, וְאַחַר כָּךְ פְּדָאָן, פְּטוּרִין, שֶׁבִּשְׁעַת חוֹבָתָן הָיוּ פְטוּרִין:
4 Eben so: Wer seine Früchte geheiligt und ausgelöst hat, bevor sie in die Zeit des Verzehntens eingetreten sind, muss sie verzehnten; eben so, wenn er sie nach dem Eintritt in die Zehntpflichtigkeit geheiligt und gelöst hat. Aber wenn man sie, bevor alle Arbeit daran getan war, geheiligt hatte, der Schatzmeister sie fertig gemacht, und man sie alsdann gelöst hat, sind sie zehntfrei, weil sie zur Zeit der Pflichtigkeit frei waren.