Challah 3

Kapitel 3

אאוֹכְלִיןOkhelinעֲרַאיArayמִןMinהָעִסָּה,Haissa,עַדAdשֶׁתִּתְגַּלְגֵּלShettitgalgeilבַּחִטִּיםBakhittimוְתִטַּמְטֵםVetittamteimבַּשְּׂעוֹרִים.Basseorim.גִּלְגְּלָהּGilgelahבַּחִטִּיםBakhittimוְטִמְטְמָהּVetimtemahבַּשְּׂעוֹרִים,Basseorim,הָאוֹכֵלHaokheilמִמֶּנָּהMimmennaחַיָּבKhayyavמִיתָה.Mita.כֵּיוָןKeivanשֶׁהִיאShehiנוֹתֶנֶתNotenetאֶתEtהַמַּיִם,Hammayim,מַגְבַּהַתMagbahatחַלָּתָהּ,Khallatah,וּבִלְבַדUvilvadשֶׁלֹּאShelloיְהֵאYeheiשָׁםShamחֲמִשָּׁהKhamishshaרִבְעֵיRiveiקֶמַח:Kemakh:
1Man kann im Übrigen aus dem Teig essen, bevor er gerollt wird, im Fall von Weizenmehl, oder bevor er im Fall von Gerstenmehl zu einer zusammenhängenden Einheit gemischt wurde. Sobald man Weizenmehl oder Gerstenmehl zu einem zusammenhängenden Teig gerollt hat, ist jemand, der davon isst, für den Tod verantwortlich [für das Essen von priesterlichem Essen]. Sobald sie Wasser einfüllt , sollte sie die Challa trennen , vorausgesetzt, es gibt dort nicht [die Mindestmenge von] fünf Viertel einer Kav [spezifische Volumeneinheit] Mehl.
בנִדְמְעָהNidmeaעִסָּתָהּIssatahעַדAdשֶׁלֹּאShelloגִלְגְּלָה,Gilgela,פְּטוּרָה,Petura,שֶׁהַמְּדֻמָּעShehammedummaפָּטוּר.Patur.וּמִשֶּׁגִּלְגְּלָה,Umishsheggilgela,חַיֶּבֶת.Khayyevet.נוֹלַדNoladלָהּLahסְפֵקSefeikטֻמְאָהTumaעַדAdשֶׁלֹּאShelloגִלְגְּלָה,Gilgela,תֵּעָשֶׂהTeiasehבְטֻמְאָה,Vetuma,וּמִשֶּׁגִּלְגְּלָה,Umishsheggilgela,תֵּעָשֶׂהTeiasehבְטָהֳרָה:Vetohora:
2Wenn ihr Teig zu Meduma [Mischung aus Chulin (zugelassenes Lebensmittel) und Terumah (ein Teil einer Ernte, die einem Kohen gegeben wurde), der Nicht- Kohanim verboten ist ] wurde, bevor sie ihn rollt, ist er von Challah befreit , da Meduma davon ausgenommen ist ;; nachdem sie es gerollt hat, ist es verpflichtet. Wenn vor dem Mischen Zweifel [an der Reinheit] bestanden haben, kann dies abgeschlossen werden, während sie sich in einem Zustand der Unreinheit befindet. Nachdem sie es gerollt hat, muss es jedoch in einem Zustand der Reinheit abgeschlossen sein.
גהִקְדִּישָׁהHikdishaעִסָּתָהּIssatahעַדAdשֶׁלֹּאShelloגִלְגְּלָה,Gilgela,וּפְדָאַתָּהּ,Ufedaattah,חַיֶּבֶת.Khayyevet.מִשֶּׁגִּלְגְּלָה,Mishsheggilgela,וּפְדָאַתָּה,Ufedaatta,חַיֶּבֶת.Khayyevet.הִקְדִּישַׁתָּהּHikdishattahעַדAdשֶׁלֹּאShelloגִלְגְּלָה,Gilgela,וְגִלְגְּלָהּVegilgelahהַגִּזְבָּר,Haggizbar,וְאַחַרVeakharכָּךְKakhפְּדָאַתָּהּ,Pedaattah,פְּטוּרָה,Petura,שֶׁבִּשְׁעַתShebbishatחוֹבָתָהּKhovatahהָיְתָהHayetaפְטוּרָה:Fetura:
3Wenn sie [dem Tempel] ihren Teig geweiht hat, bevor sie ihn gerollt hat, und ihn dann [Wert auf eine geweihte Münze] eingelöst hat, ist er [in Challah ] verpflichtet. Wenn sie nach dem Rollen geweiht und eingelöst hat, ist es auch verpflichtet. Aber wenn sie es geweiht hat, bevor sie es gerollt hat, und der Schatzmeister des Tempels das Rollen beendet hat und es dann eingelöst hat, ist der Teig befreit, da es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verpflichtung befreit war.
דכַּיּוֹצֵאKayyotseiבוֹ,Vo,הַמַּקְדִּישׁHammakdishפֵּרוֹתָיוPeirotavעַדAdשֶׁלֹּאShelloבָאוּVauלְעוֹנַתLeonatהַמַּעַשְׂרוֹת,Hammaasrot,וּפְדָאָן,Ufedaan,חַיָּבִין.Khayyavin.וּמִשֶּׁבָּאוּUmishshebbauלְעוֹנַתLeonatהַמַּעַשְׂרוֹת,Hammaasrot,וּפְדָאָן,Ufedaan,חַיָּבִין.Khayyavin.הִקְדִּישָׁןHikdishanעַדAdשֶׁלֹּאShelloנִגְמְרוּ,Nigmeru,וּגְמָרָןUgemaranהַגִּזְבָּר,Haggizbar,וְאַחַרVeakharכָּךְKakhפְּדָאָן,Pedaan,פְּטוּרִין,Peturin,שֶׁבִּשְׁעַתShebbishatחוֹבָתָןKhovatanהָיוּHayuפְטוּרִין:Feturin:
4Ebenso ist man in Ma'aserot verpflichtet , wenn man seine Produkte vor dem Inkrafttreten der Verpflichtung geweiht hat und Ma'aserot [Zehnten] in Kraft tritt und sie einlöst ; und wenn man einlöst , nachdem es den Punkt der Verpflichtung für Ma'aserot erreicht hat , ist es in Ma'aserot verpflichtet . Aber wenn man es vor [dem Punkt der Verpflichtung in Ma'aserot ] geweiht hat und der [Tempel] Schatzmeister es vollendet hat und dann der Eigentümer es eingelöst hat, ist es befreit, da es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verpflichtung befreit war.
הנָכְרִיNakheriשֶׁנָּתַןShennatanלְיִשְׂרָאֵלLeyisraeilלַעֲשׂוֹתLaasotלוֹLoעִסָּה,Issa,פְּטוּרָהPeturaמִןMinהַחַלָּה.Hakhalla.נְתָנָהּNetanahלוֹLoמַתָּנָה,Mattana,עַדAdשֶׁלֹּאShelloגִלְגֵּל,Gilgeil,חַיָּב,Khayyav,וּמִשֶּׁגִּלְגֵּל,Umishsheggilgeil,פָּטוּר.Patur.הָעוֹשֶׂהHaosehעִסָּהIssaעִםImהַנָּכְרִי,Hannakheri,אִםImאֵיןEinבְּשֶׁלBeshelיִשְׂרָאֵלYisraeilכְּשִׁעוּרKeshiurחַלָּה,Khalla,פְּטוּרָהPeturaמִןMinהַחַלָּה:Hakhalla:
5Wenn ein Nichtjude einem Juden [Mehl] gab, um Teig für ihn zu machen, ist es von Challah befreit ; Wenn er es ihm geschenkt hat: Wenn vor dem Rollen des Teigs, ist es verpflichtet; aber wenn nach dem Rollen, ist es befreit. Wenn man zusammen mit einem Nichtjuden Teig macht und der Anteil des Juden nicht [mindestens] das Minimum für Challah ist , ist der Teig von der [Einnahme] von Challah befreit .
וגֵּרGeirשֶׁנִּתְגַּיֵּרShennitgayyeirוְהָיְתָהVehayetaלוֹLoעִסָּה,Issa,נַעֲשֵׂיתNaaseitעַדAdשֶׁלֹּאShelloנִתְגַּיֵּר,Nitgayyeir,פָּטוּר,Patur,וּמִשֶּׁנִּתְגַיֵּר,Umishshennitgayyeir,חַיָּב.Khayyav.וְאִםVeimסָפֵק,Safeik,חַיָּב,Khayyav,וְאֵיןVeeinחַיָּבִיןKhayyavinעָלֶיהָAleihaחֹמֶשׁ.Khomesh.רַבִּיRabbiעֲקִיבָאAkivaאוֹמֵר,Omeir,הַכֹּלHakkolהוֹלֵךְHoleikhאַחַרAkharהַקְּרִימָהHakkerimaבַתַּנּוּר:Vattannur:
6Ein Konvertit, der zum Judentum konvertierte und Teig hatte: Wenn der Teig gemacht wurde, bevor er konvertierte, ist er befreit; nachdem er konvertiert ist, ist es verpflichtet. Wenn er Zweifel hat [ob er den Teig vor oder nach seiner Bekehrung gemischt hat], ist er verpflichtet und [ein Nicht- Kohen, der diese Challah versehentlich gegessen hat ] ist nicht verpflichtet, das zusätzliche Fünftel [an den Kohen ] zu zahlen . Rabbi Akiva sagt, es hängt alles von der Zeit der Bildung einer leichten Kruste im Ofen ab.
זהָעוֹשֶׂהHaosehעִסָּהIssaמִןMinהַחִטִּיםHakhittimוּמִןUminהָאֹרֶז,Haorez,אִםImיֶשׁYeshבָּהּBahטַעַםTaamדָּגָן,Dagan,חַיֶּבֶתKhayyevetבַּחַלָּה,Bakhalla,וְיוֹצֵאVeyotseiבָהּVahאָדָםAdamיְדֵיYedeiחוֹבָתוֹKhovatoבְּפֶסַח.Befesakh.וְאִםVeimאֵיןEinבָּהּBahטַעַםTaamדָּגָן,Dagan,אֵינָהּEinahחַיֶּבֶתKhayyevetבַּחַלָּה,Bakhalla,וְאֵיןVeeinאָדָםAdamיוֹצֵאYotseiבָהּVahיְדֵיYedeiחוֹבָתוֹKhovatoבְּפֶסַח:Befesakh:
7Wenn man Teig aus einer Mischung von Weizen und Reis macht und der Teig den Geschmack des Getreides hat, ist er in Challah verpflichtet , und eine Person kann ihn verwenden, um seine Verpflichtung [von Matsah [ungesäuertem Brot] zu Pessach zu erfüllen . Aber wenn es nicht den Geschmack des Getreides hat, ist es in Challah weder verpflichtet , noch darf eine Person es verwenden, um ihre Verpflichtung zu Pessach zu erfüllen.
חהַנּוֹטֵלHannoteilשְׂאֹרSeorמֵעִסָּהMeiissaשֶׁלֹּאShelloהוּרְמָהHuremaחַלָּתָהּKhallatahוְנוֹתֵןVenoteinלְתוֹךְLetokhעִסָּהIssaשֶׁהוּרְמָהShehuremaחַלָּתָהּ,Khallatah,אִםImיֶשׁYeshלוֹLoפַרְנָסָהFarnasaמִמָּקוֹםMimmakomאַחֵר,Akheir,מוֹצִיאMotsiלְפִיLefiחֶשְׁבּוֹן.Kheshbon.וְאִםVeimלָאו,Lav,מוֹצִיאMotsiחַלָּהKhallaאַחַתAkhatעַלAlהַכֹּל:Hakkol:
8Einer, der Sauerteig aus Teig nimmt, aus dem Challah nicht entfernt worden war, und ihn in Teig legt, aus dem Challah entfernt worden war: Wenn man einen Teigvorrat von einem anderen Ort hat, kann man [ Challah ] gemäß dem herausnehmen genaue Menge; aber wenn man es nicht tut, nimmt man eine [Portion] Challah für den ganzen [Teig] heraus.
טכַּיּוֹצֵאKayyotseiבוֹ,Vo,זֵיתֵיZeiteiמָסִיקMasikשֶׁנִּתְעָרְבוּShennitarevuעִםImזֵיתֵיZeiteiנִקּוּף,Nikkuf,עִנְּבֵיInneveiבָצִירVatsirעִםImעִנְּבֵיInneveiעוֹלְלוֹת,Olelot,אִםImיֶשׁYeshלוֹLoפַרְנָסָהFarnasaמִמָּקוֹםMimmakomאַחֵר,Akheir,מוֹצִיאMotsiלְפִיLefiחֶשְׁבּוֹן.Kheshbon.וְאִםVeimלָאו,Lav,מוֹצִיאMotsiתְרוּמָהTerumaוּתְרוּמַתUterumatמַעֲשֵׂרMaaseirלַכֹּל,Lakkol,וְהַשְּׁאָרVehashshearמַעֲשֵׂרMaaseirוּמַעֲשֵׂרUmaaseirשֵׁנִיSheiniלְפִיLefiחֶשְׁבּוֹן:Kheshbon:
9In ähnlicher Weise, wenn Oliven der [regelmäßigen] Ernte, die mit Oliven [übrig geblieben] gemischt wurden, um [von den Armen, die von Ma'aserot befreit sind ], oder Trauben der [regelmäßigen] Sammlung, mit Trauben [übrig] zum Nachlesen [durch die Armen]: Wenn man einen Vorrat von einem anderen Ort hat, kann man [den notwendigen Zehnten] in Übereinstimmung mit den genauen Beträgen herausnehmen. Wenn man aber keinen Vorrat von einem anderen Ort hat, nimmt man Terumah und Terumat Ma'aser [ein Zehntel des Zehnten, der einem Levi gegeben wurde, der wiederum einem Kohen gegeben werden muss] für alle heraus. Und im Übrigen nimmt man Ma'aser [ Rishon , den ersten Zehnten des Erzeugnisses, der dem Levi gegeben werden muss] und Ma'aser Sheni [den zweiten Zehnten des Erzeugnisses, der nach Jerusalem gebracht werden muss] heraus dort verbraucht] in Übereinstimmung mit der genauen Menge.
יהַנּוֹטֵלHannoteilשְׂאֹרSeorמֵעִסַּתMeiissatחִטִּיםKhittimוְנוֹתֵןVenoteinלְתוֹךְLetokhעִסַּתIssatאֹרֶז,Orez,אִםImיֶשׁYeshבָּהּBahטַעַםTaamדָּגָןDaganחַיֶּבֶתKhayyevetבַּחַלָּה.Bakhalla.וְאִםVeimלָאו,Lav,פְּטוּרָה.Petura.אִםImכֵּן,Kein,לָמָּהLammaאָמְרוּAmeruהַטֶּבֶלHattevelאוֹסֵרOseirכָּלKolשֶׁהוּא,Shehu,מִיןMinבְּמִינוֹ.Bemino.וְשֶׁלֹּאVeshelloבְמִינוֹ,Vemino,בְּנוֹתֵןBenoteinטָעַם:Taam:
10Einer, der Sauerteig aus Weizenteig [Mehl] nimmt und in Reisteig [Mehl] legt: Wenn er den Geschmack von Getreide hat, ist er in Challah verpflichtet ; wenn nicht, ist es befreit. Wenn ja, warum sagten sie: „Unzehnte Produkte jeglicher Menge machen Lebensmittel verboten“? Das ist [in Bezug auf eine Mischung] einer Art mit ihrer eigenen Art, aber [in Bezug auf eine Mischung einer Art] nicht mit ihrer eigenen Art, [eher] nur dann, wenn es Geschmack vermittelt.