Bikkurim 2

Kapitel 2

א הַתְּרוּמָה וְהַבִּכּוּרִים, חַיָּבִים עֲלֵיהֶן מִיתָה וְחֹמֶשׁ, וַאֲסוּרִים לְזָרִים, וְהֵם נִכְסֵי כֹהֵן, וְעוֹלִין בְּאֶחָד וּמֵאָה, וּטְעוּנִין רְחִיצַת יָדַיִם וְהַעֲרֵב שֶׁמֶשׁ. הֲרֵי אֵלּוּ בִתְרוּמָה וּבִכּוּרִים, מַה שֶׁאֵין כֵּן בַּמַּעֲשֵׂר:
1 Hebe und Erstlinge haben das gemein, dass derjenige, der sie vorsätzlich geniesst, des Todes schuldig ist; dass der aus Versehen davon Geniessende, ein Fünftel darüber zahlt; dass sie Nichtpriestern verboten und volles Eigentum des Priesters sind; dass sie in hundert und einem aufgehen; dass sie das Waschen der Hände erfordern; dass der Sonnenuntergang erst abgewartet werden muss, ehe der unrein gewesene Priester sie essen darf. Dies alles ist bei Hebe und Erstlingen gleich, nicht so beim Zehnt.
ב יֵשׁ בְּמַעֲשֵׂר וּבִכּוּרִים מַה שֶּׁאֵין כֵּן בַּתְּרוּמָה, שֶׁהַמַּעֲשֵׂר וְהַבִּכּוּרִים טְעוּנִים הֲבָאַת מָקוֹם, וּטְעוּנִים וִדּוּי, וַאֲסוּרִין לָאוֹנֵן. רַבִּי שִׁמְעוֹן מַתִּיר. וְחַיָּבִין בַּבִּעוּר. וְרַבִּי שִׁמְעוֹן פּוֹטֵר. וַאֲסוּרִין כָּל שֶׁהֵן מִלֶּאֱכֹל בִּירוּשָׁלַיִם. וְגִדּוּלֵיהֶן אֲסוּרִים מִלֶּאֱכֹל בִּירוּשָׁלַיִם אַף לְזָרִים וְלַבְּהֵמָה. רַבִּי שִׁמְעוֹן מַתִּיר. הֲרֵי אֵלּוּ בַּמַּעֲשֵׂר וּבַבִּכּוּרִים, מַה שֶּׁאֵין כֵּן בַּתְּרוּמָה:
2 Beim Zehnt wie bei den Erstlingen finden Verordnungen statt, die bei Hebe nicht gelten: Zehnt und Erstlinge erfordern das Hinbringen nach dem heiligen Orte und das Bekenntniss und sind einem Leidtragenden verboten. R. Simeon jedoch erklärt dieses für erlaubt. Beide sind der Wegschaffung unterworfen. R. Simeon befreit sie davon. Ferner darf man, wenn auch nur das Geringste davon in Jerusalem unter <span dir="rtl">חולין</span> gerät, diese nicht als <span dir="rtl">חולין</span> geniessen; und was etwa daraus in Jerusalem wächst ist den Nichtpriestern und dem Viehe zu geben verboten. R. Simeon erlaubt es. Dies alles gilt bei Zehnt und Erstlingen und nicht bei Hebe.
ג יֵשׁ בַּתְּרוּמָה וְבַמַּעֲשֵׂר מַה שֶּׁאֵין כֵּן בַּבִּכּוּרִים, שֶׁהַתְּרוּמָה וְהַמַּעֲשֵׂר אוֹסְרִין אֶת הַגֹּרֶן, וְיֵשׁ לָהֶם שִׁעוּר, וְנוֹהֲגִים בְּכָל הַפֵּרוֹת, בִּפְנֵי הַבַּיִת וְשֶׁלֹּא בִפְנֵי הַבַּיִת, וּבָאֲרִיסִין וּבֶחָכוֹרוֹת וּבַסִּקָּרִיקוֹן וּבַגַּזְלָן. הֲרֵי אֵלּוּ בַתְּרוּמָה וּבַמַּעֲשֵׂר, מַה שֶּׁאֵין כֵּן בַּבִּכּוּרִים:
3 Manches gilt bei Hebe und Zehnt, was bei Erstlingen nicht stattfindet; denn Hebe und Zehnt machen, dass fertiges Getreide gar nicht genossen werden darf, so lange jene nicht abgesondert sind; sie haben ihr Maass; sie gelten von allen Früchten, zu jeder Zeit, da der Tempel stand und da er nicht steht; ferner bei Feldern, die gegen Fruchtanteil übernommen oder gepachtet sind; bei Feldern, die man durch Gewalttat oder Raub besitzt. Dies alles gilt bei Hebe und Zehnt, nicht aber bei Erstlingen.
ד וְיֵשׁ בַּבִּכּוּרִים מַה שֶּׁאֵין כֵּן בַּתְּרוּמָה וּבַמַּעֲשֵׂר, שֶׁהַבִּכּוּרִים נִקְנִין בִּמְחֻבָּר לַקַּרְקַע, וְעוֹשֶׂה אָדָם כָּל שָׂדֵהוּ בִּכּוּרִים, וְחַיָּב בְּאַחֲרָיוּתָם, וּטְעוּנִים קָרְבָּן וְשִׁיר וּתְנוּפָה וְלִינָה:
4 Wiederum gilt bei Erstlingen, was nicht bei Hebe und Zehnt: Die Erstlinge nämlich können am Boden haftend erworben werden; man kann sein ganzes Feld als Erstlinge bestimmen; man ist zu deren Ersatz verpflichtet; man muss ein Opfer mitbringen, sie erfordern ausserdem Gesang und Wendung, sowie Übernachtung in Jerusalem.
ה תְּרוּמַת מַעֲשֵׂר שָׁוָה לַבִּכּוּרִים בִּשְׁתֵּי דְרָכִים, וְלַתְּרוּמָה בִּשְׁתֵּי דְרָכִים. נִטֶּלֶת מִן הַטָּהוֹר עַל הַטָּמֵא, וְשֶׁלֹּא מִן הַמֻּקָּף, כַּבִּכּוּרִים. וְאוֹסֶרֶת אֶת הַגֹּרֶן, וְיֶשׁ לָהּ שִׁעוּר, כַּתְּרוּמָה:
5 Zehnt-Hebe ist den Erstlingen in zwei Hinsichten und der Hebe in zwei Hinsichten gleich: Man kann sie wie die Erstlinge von Reinem für Unreines, und auch ausserhalb eines und desselben Behältnisses entrichten; und wie Hebe bewirkt sie, dass man fertige Früchte nicht geniessen darf, und hat auch ein bestimmtes Maass.
ו אֶתְרוֹג שָׁוֶה לָאִילָן בִּשְׁלֹשָׁה דְרָכִים, וְלַיָּרָק בְּדֶרֶךְ אֶחָד. שָׁוֶה לָאִילָן, בָּעָרְלָה וּבָרְבָעִי וּבַשְּׁבִיעִית. וְלַיָּרָק בְּדֶרֶךְ אֶחָד, שֶׁבִּשְׁעַת לְקִיטָתוֹ עִשּׂוּרוֹ, דִּבְרֵי רַבָּן גַּמְלִיאֵל. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, שָׁוֶה לָאִילָן בְּכָל דָּבָר:
6 Ein Paradiesapfelbaum gleicht in drei Hinsichten dem Baume und in einer dem Kraute. Jenem in Betreff der <span dir="rtl">ערלה</span>, des vierten Jahres und des Brachjahres; dem Kraute in der einen Hinsicht, dass seine Verzehntungszeit sich nach seiner Abpflückung richtet, so R. Gamliel. R. Elieser sagt: Er ist in allen Stücken dem Baume gleich.
ז דַּם מְהַלְּכֵי שְׁתַּיִם, שָׁוֶה לְדַם בְּהֵמָה, לְהַכְשִׁיר אֶת הַזְּרָעִים. וְדַם הַשֶּׁרֶץ, אֵין חַיָּבִין עָלָיו:
7 Das Blut der Zweifüssigen gleicht dem Blute des Viehes darin, dass es Samengewächse zur Unreinigkeit empfänglich macht und dem Blute des Gewürmes darin, dass man nicht deswegen die Schuld des Blutessens zu büßen hat.
ח כּוֹי, יֶשׁ בּוֹ דְרָכִים שָׁוֶה לַחַיָּה, וְיֶשׁ בּוֹ דְרָכִים שָׁוֶה לַבְּהֵמָה, וְיֶשׁ בּוֹ דְרָכִים שָׁוֶה לַבְּהֵמָה וְלַחַיָּה, וְיֶשׁ בּוֹ דְרָכִים שֶׁאֵינוֹ שָׁוֶה לֹא לַבְּהֵמָה וְלֹא לַחַיָּה:
8 Das Tier <span dir="rtl">כוי</span> gleicht in mancher Hinsicht dem Wild, in anderer dem Vieh, in noch anderer dem Wild und dem Vieh, und in einiger Hinsicht weder dem Wild noch dem Vieh.
ט כֵּיצַד שָׁוֶה לַחַיָּה, דָּמוֹ טָעוּן כִּסּוּי כְּדַם חַיָּה, וְאֵין שׁוֹחֲטִין אוֹתוֹ בְּיוֹם טוֹב, וְאִם שְׁחָטוֹ, אֵין מְכַסִּין אֶת דָּמוֹ, וְחֶלְבּוֹ מְטַמֵּא בְטֻמְאַת נְבֵלָה כַּחַיָּה, וְטֻמְאָתוֹ בְסָפֵק, וְאֵין פּוֹדִין בּוֹ פֶּטֶר חֲמוֹר:
9 Wie gleicht es dem Wild? Sein Blut erfordert (n. Levit. 17,13) die Zudeckung, wie das Blut des Wildes; man schlachtet es nicht am Festtage, und wenn man es geschlachtet, darf man es nicht zudecken; sein Unschlitt verunreinigt, wie das jedes Aases gleich dem vom Wild, seine Unreinheit ist nur als zweifelhaft zu betrachten; und man kann mit demselben die Erstgeburt eines Esels nicht auslösen.
י כֵּיצַד שָׁוֶה לַבְּהֵמָה, חֶלְבּוֹ אָסוּר כְּחֵלֶב בְּהֵמָה, וְאֵין חַיָּבִין עָלָיו כָּרֵת, וְאֵינוֹ נִלְקָח בְּכֶסֶף מַעֲשֵׂר לֶאֱכֹל בִּירוּשָׁלַיִם, וְחַיָּב בִּזְרוֹעַ וּלְחָיַיִם וְקֵבָה. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר פּוֹטֵר, שֶׁהַמּוֹצִיא מֵחֲבֵרוֹ עָלָיו הָרְאָיָה:
10 Wie gleicht es dem Vieh? Sein Unschlitt ist unerlaubt, wie das des Viehes, doch verfällt man nicht dadurch in die Strafe der Ausrottung; man darf es nicht für Geld vom zweiten Zehnt kaufen, um es in Jerusalem zu verzehren; man ist schuldig davon Schulterstück, Kinnbacke und Magen abzugeben. R. Elieser spricht hiervon frei, weil: »Wer vom Andern etwas fordert, den Beweis zu führen hat«.
יא כֵּיצַד אֵינוֹ שָׁוֶה לֹא לַחַיָּה וְלֹא לַבְּהֵמָה, אָסוּר מִשּׁוּם כִּלְאַיִם עִם הַחַיָּה וְעִם הַבְּהֵמָה, הַכּוֹתֵב חַיָּתוֹ וּבְהֶמְתּוֹ לִבְנוֹ, לֹא כָתַב לוֹ אֶת הַכּוֹי, אִם אָמַר הֲרֵינִי נָזִיר שֶׁזֶּה חַיָּה אוֹ בְהֵמָה, הֲרֵי הוּא נָזִיר. וּשְׁאָר כָּל דְּרָכָיו, שָׁוִים לַחַיָּה וְלַבְּהֵמָה, וְטָעוּן שְׁחִיטָה כָּזֶה וְכָזֶה, וּמְטַמֵּא מִשּׁוּם נְבֵלָה וּמִשּׁוּם אֵבֶר מִן הַחַי כָּזֶה וְכָזֶה:
11 Wie gleicht es weder dem Wilde noch dem Viehe?—Es ist mit Keinem von Beiden wegen <span dir="rtl">כלאים</span> zu begatten; wenn Einer seinem Sohne sein Wild und sein Vieh verschreibt, hat er ihm das <span dir="rtl">כוי</span> noch nicht verschrieben. Wenn Einer sagt: Ich will <span dir="rtl">נזיר</span> sein, wenn das nicht Wild oder Vieh ist, so ist er <span dir="rtl">נזיר</span>.— In allen übrigen Rücksichten ist es dem Wild und dem Viehe gleich; es muss wie beide geschlachtet werden; es verunreinigt als Aas wie beide; und wie bei beiden ist ein Stück, vom Lebenden abgeschnitten, nicht zu geniessen erlaubt.