ג יֵשׁ בַּתְּרוּמָה וְבַמַּעֲשֵׂר מַה שֶּׁאֵין כֵּן בַּבִּכּוּרִים, שֶׁהַתְּרוּמָה וְהַמַּעֲשֵׂר אוֹסְרִין אֶת הַגֹּרֶן, וְיֵשׁ לָהֶם שִׁעוּר, וְנוֹהֲגִים בְּכָל הַפֵּרוֹת, בִּפְנֵי הַבַּיִת וְשֶׁלֹּא בִפְנֵי הַבַּיִת, וּבָאֲרִיסִין וּבֶחָכוֹרוֹת וּבַסִּקָּרִיקוֹן וּבַגַּזְלָן. הֲרֵי אֵלּוּ בַתְּרוּמָה וּבַמַּעֲשֵׂר, מַה שֶּׁאֵין כֵּן בַּבִּכּוּרִים:
3 Manches gilt bei Hebe und Zehnt, was bei Erstlingen nicht stattfindet; denn Hebe und Zehnt machen, dass fertiges Getreide gar nicht genossen werden darf, so lange jene nicht abgesondert sind; sie haben ihr Maass; sie gelten von allen Früchten, zu jeder Zeit, da der Tempel stand und da er nicht steht; ferner bei Feldern, die gegen Fruchtanteil übernommen oder gepachtet sind; bei Feldern, die man durch Gewalttat oder Raub besitzt. Dies alles gilt bei Hebe und Zehnt, nicht aber bei Erstlingen.