Tosefta zu Maasrot 4:2
תִּינוֹקוֹת שֶׁטָּמְנוּ תְאֵנִים לְשַׁבָּת, וְשָׁכְחוּ לְעַשְּׂרָן, לֹא יֹאכְלוּ לְמוֹצָאֵי שַׁבָּת עַד שֶׁיְּעַשְּׂרוּ. כַּלְכָּלַת שַׁבָּת, בֵּית שַׁמַּאי פּוֹטְרִין וּבֵית הִלֵּל מְחַיְּבִין. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אַף הַלּוֹקֵט אֶת הַכַּלְכָּלָה לִשְׁלֹחַ לַחֲבֵרוֹ, לֹא יֹאכַל עַד שֶׁיִּתְעַשֵּׂר:
Kinder, die Feigen [auf dem Feld] für den Schabbat versteckt haben und vergessen haben, sie zu zehnten, dürfen nach dem Schabbat erst gegessen werden, wenn sie den Zehnten erhalten haben. Im Fall eines Obstkorbs für den Schabbat: Das Haus Shammai befreit ihn [vom Zehnten], aber das Haus Hillel verlangt ihn [vom Zehnten]. Rabbi Yehudah sagt: Selbst jemand, der den Korb gesammelt hat, um [als Geschenk] an seinen Freund zu senden, darf nicht essen, bis er den Zehnten gegeben hat.
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