Mischna
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Tosefta zu Ketubot 9:9

הוֹצִיאָה גֵט וְאֵין עִמּוֹ כְתֻבָּה, גּוֹבָה כְתֻבָּתָהּ. כְּתֻבָּה וְאֵין עִמָּהּ גֵּט, הִיא אוֹמֶרֶת אָבַד גִּטִּי וְהוּא אוֹמֵר אָבַד שׁוֹבְרִי, וְכֵן בַּעַל חוֹב שֶׁהוֹצִיא שְׁטָר חוֹב וְאֵין עִמּוֹ פְרוֹזְבּוּל, הֲרֵי אֵלּוּ לֹא יִפָּרֵעוּ. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, מִן הַסַּכָּנָה וְאֵילָךְ, אִשָּׁה גוֹבָה כְתֻבָּתָהּ שֶׁלֹּא בְגֵט, וּבַעַל חוֹב גּוֹבֶה שֶׁלֹּא בִפְרוֹזְבּוּל. שְׁנֵי גִטִּין וּשְׁתֵּי כְתֻבּוֹת, גּוֹבָה שְׁתֵּי כְתֻבּוֹת. שְׁתֵּי כְתֻבּוֹת וְגֵט אֶחָד, אוֹ כְתֻבָּה וּשְׁנֵי גִטִּין, אוֹ כְתֻבָּה וְגֵט וּמִיתָה, אֵינָהּ גּוֹבָה אֶלָּא כְתֻבָּה אַחַת, שֶׁהַמְגָרֵשׁ אֶת אִשְׁתּוֹ וְהֶחֱזִירָהּ, עַל מְנָת כְּתֻבָּה הָרִאשׁוֹנָה מַחֲזִירָהּ. קָטָן שֶׁהִשִּׂיאוֹ אָבִיו, כְּתֻבָּתָהּ קַיֶּמֶת, שֶׁעַל מְנָת כֵּן קִיְּמָהּ. גֵּר שֶׁנִּתְגַּיֵּר וְאִשְׁתּוֹ עִמּוֹ, כְּתֻבָּתָהּ קַיֶּמֶת, שֶׁעַל מְנָת כֵּן קִיְּמָהּ:

Wenn sie ein Get hervorbrachte, aber es keine Kethuba gab [an einem Ort, an dem sie keine Kethuba schreiben, sondern sich auf den Zustand von Beth-Din verlassen], sammelt sie ihre Kethuba ein. [Denn die Kethuba-Bedingung ist (als) eine Handlung von Beth-Din. Und (mit) jedem "Akt von Beth-Din" ist es, als ob man die Tat hält. Und es ist nur die eine oder die zwei Manah, die sie sammelt, aber sie erhält den Zusatz nicht, es sei denn, sie bringt die Kethuba hervor.] (Wenn sie eine Kethuba hervorbrachte), aber es gab keinen Weg damit—sie sagte: Ich habe mein Geld verloren, und er sagte: Ich habe meine Quittung verloren; und ebenso, wenn ein Gläubiger eine Schuldverschreibung vorlegte, aber es kein Prozbol gab [(Hillel führte "Prozbol" ein, damit das Shemitah-Jahr eine Schuld nicht annullierte. Durch die Einrichtung von Prozbol verbannt man seine Taten auf Beth. din, seine Schuld vom Schuldner einzuziehen, wann immer er sie geltend macht, damit sie nicht unter das Verbot von (5. Mose 15: 2) fällt: "Er soll sie nicht fordern", der Gläubiger verlangt sie überhaupt nicht, sondern bet-din Wenn Sie dies tun.], wird die Zahlung nicht verlangt. [Denn wir vermuten, dass die Frau ihre Kethuba eingezogen hat und dass die Schulden bis zum Sabbatjahr storniert wurden.] R. Shimon b. Gamliel sagt: Von der "Gefahr" am [dh nachdem die Heiden gegen die Einhaltung von Mizwoth entschieden hatten und die Juden Angst hatten, ihre Gittin zu behalten, so dass sie sie verbrannten, als sie sie erhielten, und ebenso mit ihren Prozbols], sammelt eine Frau ihre Kethuba ohne einen Gewinn und ein Gläubiger kassiert seine Schulden ohne Prozbol. (Wenn sie produziert) zwei Gittin und zwei Kethuboth Sie sammelt zwei Kethuboth. Zwei Kethuboth und einer bekommen oder ein Kethubah und zwei Gittin oder ein Kethubah, einer bekommen und (Zeugen, dass er sie zurückgenommen hat und) er gestorben ist, sie sammelt nur einen Kethubah. Denn wenn man sich von seiner Frau scheidet und sie zurücknimmt, nimmt er sie im Rahmen der ersten Kethuba zurück. Wenn ein Minderjähriger von seinem Vater verheiratet wurde, gilt ihre Kethuba (geschrieben, als er minderjährig war), denn in diesem Rahmen behielt er sie (als Ehefrau, nachdem er volljährig geworden war). Wenn man zusammen mit seiner Frau Proselyte wurde, ist ihre Kethuba (geschrieben, als sie keine Juden waren) gültig; denn in diesem Rahmen (dh dass es gilt, nachdem sie Proselyten geworden sind) hat er sie behalten.

Tosefta Chullin

[What is] valid in a get (a bill of divorce) is invalid in a prosbol (a document permitting debt collection after the sabbatical year), [and what is] valid in a prosbol is invalid in a get (see Ket. 9:9). [What is] valid in [other] women is invalid in a yevama (a childless widow who is only permitted to her deceased husband's brother) and [what is] valid in a yevama is invalid in [other] women. [What is] valid in a divorced woman is invalid in a chalutzah (a yevama whose brother-in-law does not marry her), and what is valid in a chalutzah is invalid in a divorced woman. (See Hul. 1:7.)
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